PAYPAL: Kein Konto-Zugriff mehr möglich, hotline-Telefonat erfolglos

26. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 10x hilfreich)
PAYPAL: Kein Konto-Zugriff mehr möglich, hotline-Telefonat erfolglos

Passwort-Rücksetzung schlägt fehl, da weder (2) "Sicherheitsfragen" beantwortet werden können (Unterlagen vernichtet). Auch ein Anruf durch pp ist nicht möglich, da die (hinterlegte) Tel-Nr. für "Anruf erhalten" auch zwischenzeitlich eine andere ist; d. h. 4 stelliger Verfizierungscode schlägt dabei fehl->"Es ist ein Fehler aufgetreten".

Kontakt mit der tel. hotline (pp): Fragte u. a. 4 Ziffern des hinterlegten Girokontos ab, das sich jedoch auch zwischenzeitlich geändert hat. Möglichkeit von Reset u. Änderungen auf schriftlichem Wege gäbe es nicht. Man solle halt mit einem solchen ghost-Konto leben u. ggf. ein neues pp-Konto eröffnen !
ICH BEKOMME ALLE PAAR WOCHEN eMails VON PAYPAL AUF DAS ENTSPRECHENDE (eMAIL)-KONTO: Das soll aber aufhören !!! (Ausserdem besteht ja theoretisch Missbrauch-Gefahr, wenn es jahrelang ohne Datenverän-derungen existiert.)

Was tun ? Ein Fall zur Meldung an die BaFin o. ä. ?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2300 Beiträge, 509x hilfreich)

Zitat:
Ausserdem besteht ja theoretisch Missbrauch-Gefahr, wenn es jahrelang ohne Datenverän-derungen existiert.)

Schwaches Argument, wenn man den Account offenbar selbst längere Zeit mit veralteten Daten als Karteileiche vor sich hindümpeln lässt.

Zitat:
Ein Fall zur Meldung an die BaFin

Was soll die BaFin machen, wenn ein User sein Passwort vergessen hat und ihm trotz verschiedener angebotener Möglichkeiten nicht gelingt, sich als Accountinhaber zu verifizieren?

Zitat:
Was tun ?

A) Die eigene Kontonummer anhand alter Kontoauszüge oder Verträge oder mittels Nachfragen bei der Bank herausfinden.

B) sich gegenüber Paypal anderweitig legitimieren… Personalausweis wäre da eine gängige Möglichkeit.

Zukünftig: sorgsamer auf die eigenen Daten achten.


-- Editiert von User am 26. März 2025 19:17

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128492 Beiträge, 40996x hilfreich)

l

Zitat (von handycapwork):
Fragte u. a. 4 Ziffern des hinterlegten Girokontos ab, das sich jedoch auch zwischenzeitlich geändert hat.

Und?
Die wollen ja die Ziffern vom alten Konto und nicht von dem neuen.



Zitat (von handycapwork):
Ein Fall zur Meldung an die BaFin o. ä. ?

Zuständig wäre hier die Commission de Surveillance du Secteur Financier.

Die können auch nichts daran ändern, dass dem Kunden nach jahrelangem Desinteresse und grob fahrlässigem Vernichten relevanter Dokumente nun keine Verifikationsmöglichkeiten mehr offenstehen weil sich ausnahmslos alle daten geändert haben.



Zitat (von handycapwork):
Möglichkeit von Reset u. Änderungen auf schriftlichem Wege gäbe es nicht.

Selbst wenn es sie gäbe, was soll es denn nützen, wenn man nichts mehr an passenden Daten hat?



Zitat (von handycapwork):
ICH BEKOMME ALLE PAAR WOCHEN eMails VON PAYPAL AUF DAS ENTSPRECHENDE (eMAIL)-KONTO: Das soll aber aufhören !!!

A) man blockt die Annahme von der Domain auf dem Mailserver
B) man klickt auf den "abbestellen" Link in der Mal



Zitat (von Despi):
Personalausweis wäre da eine gängige Möglichkeit.

Entfällt hier, denn damit könnte nicht bewiesen werden, das dieses Konto zu dem Ausweisinhaber gehört.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Entfällt hier, denn damit könnte nicht bewiesen werden, das dieses Konto zu dem Ausweisinhaber gehört.


Evtl. post-ident mit Kopie der -aktuellen- Girocard ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zuständig wäre hier die Commission de Surveillance du Secteur Financier


Wo sitzt diese / Anschrift oder ist es eine Abt. der EU-Kommission ?

PS: Da wo paypal am 24.3.25 in sterntv mit "Gastkonto" in der Kritik war, hoffe ich, dass auch so Fälle wie meiner kundenfreundlicher angepackt werden. Aber es ist insgesamt zu befürchten, dass es bald keine echte hotline mehr gibt, sondern nur KI !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128492 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Wo sitzt diese / Anschrift oder ist es eine Abt. der EU-Kommission ?

Bitte sehr
https://www.cssf.lu/de/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18061 Beiträge, 9825x hilfreich)


Voici:
https://www.cssf.lu/fr/
(Webseite in französischer Sprache. Wenn Sie oben "consommateurs" auswählen, kommen Sie auf die Unterseite für private Verbraucher. Die kann auch auf deutsch umgestellt werden.)

Beschwerden können auch in deutscher Sprache übermittelt werden.
Dafür muss(!) dieses Formular verwendet werden
https://reclamations.apps.cssf.lu/index.html?language=fr

-- Editiert von User am 27. März 2025 00:33

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2288 Beiträge, 1090x hilfreich)

Hier kann man doch tatsächlich nur raten, die eigene Schuld nicht bei anderen zu sehen. Wenn man keines der alten Merkmale mehr besitzt, dann kann man auch nicht mehr darlegen, dass man der Kontoinhaber ist, auch nicht mit neuen - anderen - Merkmalen. Das sagt schon der gesunde Menschenverstand.

Die einzige Lösung wird sein, sich aus dem Verteiler auszutragen und / oder die Mails zu blockieren (ggf. mit den Folgen, dass auch bei anderen PayPal-Konten nichts mehr durchkommt).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Die einzige Lösung wird sein, sich aus dem Verteiler auszutragen und / oder die Mails zu blockieren (ggf. mit den Folgen, dass auch bei anderen PayPal-Konten nichts mehr durchkommt).


Ja, auch im (alten) Forum "paypal-community.com" finden sich Hinweise auf Tendenzen zum "Zirkelbezug" und möglichen Verknüpfungen, die meist nicht mehr entwirrt bzw. zurückgesetzt werden können.
GENERELLE Frage: Ist inzwischen bei pp eine 2 Faktoren-Authentizierung zwingend einzurichten ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2547 Beiträge, 401x hilfreich)

Versetz Dich einfach mal in die Lage der anderen Seite.

Aus deren Sicht ruft da jemand an, der Zugriff auf ein Nutzerkonto haben will.
Der kennt seine Zugangsdaten nicht.
Der hat keinen Zugriff auf die hinterlegte Authentifizierungs-Telefonnummer.
Der kennt die hinterlegte Girokontonummer nicht.
Der kennt die Antworten auf die Authentifizierungsfragen nicht.

Da würde ich dem Kundenbetreuer klar dazu raten keinen Zugang zu gewähren sondern stattdessen Strafanzeige zu stellen. Genauso würde nämlich ein versuchte Accountübernahme durch einen Fremden aussehen.
Überlege Dir zunächst mal, was Du anbiegen kannst um schlüssig darzulegen, dass Du der Accountinhaber bist und beschaffe Dir das. Wenn Du dazu nicht in der Lage bist braucht man gar nicht erst weiter zu machen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Peterlustiggg
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Aus deren Sicht ruft da jemand an, der Zugriff auf ein Nutzerkonto haben will.
Der kennt seine Zugangsdaten nicht.
Der hat keinen Zugriff auf die hinterlegte Authentifizierungs-Telefonnummer.
Der kennt die hinterlegte Girokontonummer nicht.
Der kennt die Antworten auf die Authentifizierungsfragen nicht.


kennt seine Zugangsdaten nicht...okay
Telefonnummer kein Zugriff mehr...... okay
kennt die Antworten auf die Authentifizierungsfragen nicht mehr?----- sehr fragwürdig
kennt die hinterlegt Girokontonummer nicht?
Also der letzte Punkt ist doch sehr merkwürdig, man hatte ein altes Konto und hat keine Dokumente mehr darüber um die alte Kontonummer zu wissen? (Alte Kontoauszüge, Vertragsunterlagen mit anderen Dienstleistern wo das Konto mit angegeben war, Überweisungen auf andere Konto wo die Kontonummer dann ersichtlich wäre?) Schwer vorstellbar.....

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Da würde ich dem Kundenbetreuer klar dazu raten keinen Zugang zu gewähren sondern stattdessen Strafanzeige zu stellen


...stattdessen schickt paypal seit 2d nun "inbox"-Nachrichten (Sie haben neue Nachrichten) an die betreffende eMail: Ist das nicht super-clever von einem internat. Zahlungsdienstleister ??? :bang:

Ich bin dabei, alte Akten bzgl. früherer Kontoverbindung zu durchforsten. Sollte ich etwas Fundiertes finden, rufe ich da nochmals an. Ich vermute allerdings, dass ich bei der Tel-hotline inzwischen komplett gesperrt sein könnte und keinerlei mdl. Authentifizierung möglich ist. Im Übrigen hatte ich pp. geschrieben, dass ich Ihnen Abgleich mit meinem Telefon-Anbieter erlaube sowie post-ident eine Idee wäre.
Als Letztes kann noch die Einschaltung von CSSF in Betracht gezogen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128492 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Im Übrigen hatte ich pp. geschrieben, dass ich Ihnen Abgleich mit meinem Telefon-Anbieter erlaube sowie post-ident eine Idee wäre.

Die Daten des Telefonanbieter sind da nicht relevant.
Post-Ident, hat man denn damals überhaupt entsprechende Ausweisdokumente hinterlegt? Und wären die heute noch gültig? Oder auch ausgewechselt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Despi
Status:
Student
(2300 Beiträge, 509x hilfreich)

Die Mails gehen vermutlich vollautomatisch raus und noch kann das Unternehmen ja davon ausgehen, dass weiterhin Interesse besteht.
Denn der Accountinhaber hat sich noch nicht wirksam zu erkennen gegeben - und solange bleibt das, was der Accountinhaber seinerzeit vereinbart hat, eben bestehen.

Ich möchte es mal deutlich sagen: Es mutet mehr als befremdlich an, dass Sie auf das Unternehmen schimpfen, wie ein Rohrspatz, obwohl Sie doch selbst zu 100% Schuld an dem Schlamassel tragen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Post-Ident, hat man denn damals überhaupt entsprechende Ausweisdokumente hinterlegt? Und wären die heute noch gültig? Oder auch ausgewechselt?


Ihre Fragen sind berechtigt (u. lassen meine Hoffnung auf eine "analoge" Kommunikation mit pp noch mehr schwinden) !

1. Kann mich nicht daran erinnern, so Etwas geschickt oder eingescannt zu haben.
Aktuell geschieht ein Bank-/Kontoinhaber-Abgleich wohl im Hintergrund, nach Angabe der ersten Daten
"Für das Konto geben Sie Ihr Geburts­datum sowie Ihre Bank­daten an, für die Kreditkarte Karten­nummer, Karten­typ, Gültig­keit und Prüf­nummer. Zusätzlich müssen Sie Ihre Rechnungs­adresse in der App angeben.
Paypal über­weist Ihnen nun 1 Cent auf Ihr Giro­konto, um zu prüfen, ob Ihr Konto existiert. Im Verwendungs­zweck teilt Ihnen Paypal dabei einen vierstel­ligen Code mit. Klicken Sie auf „Zahlencode anfordern" und die Über­weisung wird veranlasst. Nach ein bis zwei Tagen ist die Über­weisung von Paypal auf Ihrem Konto mit dem Code einge­gangen. Klicken Sie in Ihrem Paypal-Konto auf „Bank­konto bestätigen" und geben den vierstel­ligen Code ein. Damit haben Sie Ihr Paypal-Konto eröffnet."
{Stiftung Warentest, 18.4.23}

2. Nein, (nur) wohnhaft ist quasi geblieben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Ich möchte es mal deutlich sagen: Es mutet mehr als befremdlich an, dass Sie auf das Unternehmen schimpfen, wie ein Rohrspatz, obwohl Sie doch selbst zu 100% Schuld an dem Schlamassel tragen.


Da ich viele Datenfelder nicht mehr habe, stimme ich Ihnen größtenteils zu, aber nicht zu 100%: Wie bei einem physischen Tresor o. Schliessfach sollte es doch eine Möglichkeit wie zu einer "Notöffnung" geben. So wie ein Schlüsseldienst könnte das gebührenpflichtig durchgeführt werden: pp sendet einen Service-Code, man überweist in Vorkasse und erhält danach konkreten support. So Etwas gibt es doch i. A. auch bei Softwarefirmen.

Ich bin dabei, meine frühere Kontoverbindung "zu restaurieren". Dann würde ich nochmals bei pp anrufen. Wenn negativ, eine sachliche Mitteilung an CSSF.

PS: Gestern kam eine automatisierte pp-eMail mit der Frage nach der Qualitätszufriedenheit (3min Fragen beantworten... :???: {bleibt b. a. W. unbeantwortet}

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Despi
Status:
Student
(2300 Beiträge, 509x hilfreich)

Zitat:
Wie bei einem physischen Tresor o. Schliessfach sollte es doch eine Möglichkeit wie zu einer "Notöffnung" geben.

Genau das ist ja der Punkt.
Es gibt sogar 3 Notöffnungen.
Nur eben, dass der Kunde die Nutzung verunmöglicht hat.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2547 Beiträge, 401x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Wie bei einem physischen Tresor o. Schliessfach sollte es doch eine Möglichkeit wie zu einer "Notöffnung" geben.


Die gibt es.
Aber auch bei einer Notöffnung muss derjenige, der geöffnet haben will nachweisen, dass er der zur Öffnung Berechtigte ist. Daran scheitert es ja gerade.
Aktuell bist Du nur "irgendwer", der den Tresor von "irgendwem" geöffnet und ausgehändigt haben will.
Du musst den Nachweis erbringen, dass Du nicht nur "irgendwer" bist sondern der tatsächliche Accountinhaber und keine der vom Anbieter angebotenen Möglichkeiten ist in der Lage diesen Nachweis zu erbringen. Nach der Geschichte wie es bisher gelaufen ist, würde es mir als Bank auch nicht mehr reichen, wenn Du jetzt nach alldem plötzlich die Kontonummer ausfindig gemacht hast. Bevor ich da Zugangsdaten rausgebe, würde ich es durchaus auf eine gerichtliche Feststellung, ob Du der Accountinhaber bist, ankommen lassen.

Dein Verhalten (wenn auch nach Deiner Sachverhaltsschilderung unabsichtlich) entspricht genau dem Muster, wie ein Betrüger versuchen würde sich unberechtigt Zugang zu einem Konto zu verschaffen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(321 Beiträge, 41x hilfreich)

Am Ende holt man sich von der Bank einen Nachweis, dass einem das bei Paypal hinterlegte Bankkonto gehört (hat). Das schickt man dann zusammen mit den Ausweisdokumenten (um zu zeigen, dass man wirklich die Person ist die den Nachweis bekommen hat) an paypal und hofft das Beste.

Ansonsten würde ich das Konto abschreiben, immerhin hast du jetzt ja gelernt dass man da nicht so einfach ran kommt für irgendeinen Missbrauch.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Am Ende holt man sich von der Bank einen Nachweis, dass einem das bei Paypal hinterlegte Bankkonto gehört (hat). Das schickt man dann zusammen mit den Ausweisdokumenten (um zu zeigen, dass man wirklich die Person ist die den Nachweis bekommen hat) an paypal und hofft das Beste.


Ich bezweifle mittlerweile, dass pp überhaupt irgendeine "analoge" Post annimmt u. bearbeitet ! Hat hier Jemand Jemals klassischen Schriftverkehr mit denen gehabt ??? Und falls ich scans verschicke, bekomme ich allerhöchtens doch wieder so eine "in-box-"Benachrichtigung, wo sich die Katze in den Schwanz beißt. Wahrscheinlich geht pp sogar davon aus, dass insbesondere eine Ausweis-Kopie auch (gestohlen) von einem Dritten oder gar unter Gewaltandrohung durchgeführt sein kann. Und so Etwas wie ein post-ident-Verfahren nach hiesiger "Manier" ist denen wohl zu aufwendig. (Hatte ich wiederholt vorgeschlagen.)
Wie weiter oben schon diskutiert wurde, ist zwischen Person (Name usw.) und dem Konto zunächst ja keine Verknüpfung/Beweis gegeben; Ich hoffe sehr, dass ich von der ehemaligen Bank noch etwas Verwertbares bekomme. Als ich in 2024 die pp-hotline erreichte, sagte man mir, dass auf dem Konto sogar noch ein Restbetrag (€) stehen würde. Jedenfalls bleibe ich noch am Thema dran (u. werde HIER gerne abschliessend berichten) ! Auf ein anschliessendes Einschreiben nach LU (ohne Ausweis-Kopie) mit der ausführlichen Bitte, das Konto zu schliessen, kam keinerlei Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2288 Beiträge, 1090x hilfreich)

Einschreiben an den Vorstand oder die Rechtsabteilung an die deutsche Adresse. Erstmal eine Auskunft nach DSGVO anfordern. Dann die Kündigung als weiteres Einschreiben.


Wäre jetzt natürlich doof, wenn in dem Konto ein falscher Name oder ein falsches Geburtsdatum hinterlegt wären. Die Adresse sollte auch noch die gleiche sein. Dann müsste das laufen...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Erstmal eine Auskunft nach DSGVO anfordern.


Hallo, das klingt glatt ein bischen wie "Spieß umdrehen", also pp auf Basis der DSGVO auffordern, mir Alles über mich dort Gespeicherte an die Hand zu geben ?
Die Vermutung, dass noch weitere Einträge falsch sein könnten, ist nicht abwegig, jedoch ist die Wohnanschrift 100% geblieben. Bezüglich einer eMail-Verifikation, die dem pp-Konto zugeordnet ist, wird es auch schwer, da einen Beweis zu bekommen, dass diese mir gehört, da es ein gratis-account bei GMX ist.
Eventuell hat ja Jmd. hierzu noch eine Hilfestellung ?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2288 Beiträge, 1090x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Hallo, das klingt glatt ein bischen wie "Spieß umdrehen", also pp auf Basis der DSGVO auffordern, mir Alles über mich dort Gespeicherte an die Hand zu geben ?

So siehts auch ;)
Und (nur) du bekommst auch deine Daten, aber halt nur an die hinterlegte Anschrift. Denk dran, dass du auf dem gleichen Weg die Antwort bekommen wirst, auf dem du die Anfrage geschickt hast.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Despi
Status:
Student
(2300 Beiträge, 509x hilfreich)

Und aus welchem Grund sollte Paypal seine Zweifel an der Berechtigung plötzlich verlieren, nur weil man eine andere Frage stellt?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2288 Beiträge, 1090x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Und aus welchem Grund sollte Paypal seine Zweifel an der Berechtigung plötzlich verlieren, nur weil man eine andere Frage stellt?

Ganz einfach, weil PayPal (und alle anderen) nunmal gesetzlich dazu verpflichtet ist ( Art. 15 Abs. 3 DSGVO), innerhalb eines Monats vollständig zu antworten und zwar an die dort hinterlegte Adresse, ohne Ausnahme. Höchstens könnten sie eine Verlängerung um bis zu 2 Monate erreichen, das muss dann aber schon außergewöhnlich gut begründet werden und knapp am Fall von höherer Gewalt vorbeischrammen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128492 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Ganz einfach, weil PayPal (und alle anderen) nunmal gesetzlich dazu verpflichtet ist ( Art. 15 Abs. 3 DSGVO), innerhalb eines Monats vollständig zu antworten

Die Daten des Kontos konnten nicht eindeutig dem Fragesteller zugeordnet werden, somit dürfen sie aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden. So oder ähnlich wird die Antwort lauten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(321 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Ganz einfach, weil PayPal (und alle anderen) nunmal gesetzlich dazu verpflichtet ist ( Art. 15 Abs. 3 DSGVO), innerhalb eines Monats vollständig zu antworten und zwar an die dort hinterlegte Adresse, ohne Ausnahme. Höchstens könnten sie eine Verlängerung um bis zu 2 Monate erreichen, das muss dann aber schon außergewöhnlich gut begründet werden und knapp am Fall von höherer Gewalt vorbeischrammen.


Genau, anderer Weg aber selbe Antwort. Nachdem man sich ja auch nun überzeugt hat, dass niemand so einfach an das Konto ran kommt, könnte man es ja auch einfach abschreiben. Oder hat man dort noch größere Beträge gebunkert?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2288 Beiträge, 1090x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Daten des Kontos konnten nicht eindeutig dem Fragesteller zugeordnet werden, somit dürfen sie aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden. So oder ähnlich wird die Antwort lauten.

Genau aus diesem Grund muss die Anfrage auch an die hinterlegte Adresse beantwortet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Despi
Status:
Student
(2300 Beiträge, 509x hilfreich)

Zitat:
Genau aus diesem Grund muss die Anfrage auch an die hinterlegte Adresse beantwortet werden.

Wenn es deutliche Zweifel an der Identität des Auskunftsersuchenden gibt, muss da gar nichts verschickt werden.

Und da man gerade verschiedene unberechtigte Kontozugriffe abgewehrt hat, könnte so ein berechtigter Zweifel tatsächlich vorliegen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2288 Beiträge, 1090x hilfreich)

Bei einer hinterlegten Adresse gibt es keine berechtigten Zweifel!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128492 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Bei einer hinterlegten Adresse gibt es keine berechtigten Zweifel!

Wenn eine solche denn hinterlegt wäre ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 287.579 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.894 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12