Paket Maße Nachberechnung Beweispflicht

30. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
BoMaG
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)
Paket Maße Nachberechnung Beweispflicht

Hallo in die Runde!

Ich habe folgendes Problemchen. Ich beauftragte einen Versanddienstleister Y mit der Abholung einer Ware. Preis ca. 14 €. Dieser Versanddienstleister Y bedient sich jedoch an anderen Unternehmen, in meinem Fall der Spedition X. Spedition X holt das Paket ab und stellt es zeitnah zu, zwar mit Transportschaden, aber das ist eine andere Baustelle. Nun erhielt ich einige Tage später eine 2. Rechnung von Y in der Höhe von 16 €, da X meint, die Maße wären nicht korrekt gewesen. Ich hätte mich bei zwei Dimensionen um teilweise mehr als 2cm vermessen. Nun will Y zur Klärung und Einholung von Belegen bei X von mir ein Bild des Pakets mit Sichtbarkeit der Maße (Gliedermaßstab) haben, vorher könnten sie nicht nachfragen bei X. Das ist natürlich im Nachhinein nicht mehr möglich und auch der Empfänger entsorgte das Paket bereits. Nun stellt sich mir die Frage über die Rechtmäßigkeit dieser Rechnung, denn hätte im Zweifel das Paket gar nicht erst mitgenommen werden dürfen? Bzw. ist nicht der X erstmal in der Beweispflicht?

VG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von BoMaG):
vorher könnten sie nicht nachfragen bei X.

Das ist schlicht und ergreifend Unfug.

Würde ich auch so schreiben und das sie dann bitte gerichtsfest beweisen mögen, das die Behauptung stimme.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BoMaG
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Das schrieb ich bereits und da kam die Antwort, dass die nicht in der Beweispflicht wären da es nach ADSp geht (Allgemeine Spediteuren Bedingungen). Die gilt nur eben für Verbraucher nicht. Aber da kam keine Antwort mehr, da Y die Rechnung bei Fernbleiben eines Nachweises in Form des Bildes an die Mahnabteilung geben wird.

Kann ich denn hier ohne Anwalt oder Begleichung der Rechnung was tun?

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