Paket nicht angekommen, Versender meldet sich nicht

20. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Paketweg1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket nicht angekommen, Versender meldet sich nicht

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: ich habe bei eBay Kleinanzeigen mehrere Artikel von einem Verkäufer erworben. Einen Teil des Kaufpreises habe ich dem Verkäufer bereits überwiesen. Die Artikel wurden am letzten Montag (11.11.) mit DHL verschickt. Seit dem 12.11. ändert sich der Versandstatus nicht. Deshalb habe ich am Freitag (15.11.) bei DHL angerufen und nachgefragt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich bis Montag (18.11) warten soll, da ab diesem Zeitpunkt der Versender (d.h. der Verkäufer) einen Nachverfolgungsauftrag erstellen kann und vielleicht bis dahin auch der Status aktualisiert wurde. Leider hat sich der Status nicht verändert und der Versender reagiert trotz diverser Versuche seit Montag nicht mehr auf meine Nachrichten. Deshalb habe ich einen Nachverfolgungsauftrag erstellt und erneut bei der DHL angerufen. DHL sagte mir, dass das Paket wahrscheinlich verloren gegangen sei und sie vom Verkäufer weitere Informationen benötigen (z.B. Rechnungen der Artikel). Diese habe ich natürlich nicht, sondern der Verkäufer, der sich aber nicht mehr meldet. Seit heute ist sein Handy anscheinend aus.

Vom Verkäufer habe ich folgendes:
- Handynummer
- E-Mail Adresse
- Personalausweiskopie (inkl. Foto, Name und Adresse)
- Bankverbindungsdaten

Kann mir jemand weiterhelfen? Was sollte ich am besten machen?

Vielen Dank und viele Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120257 Beiträge, 39860x hilfreich)

Hat man bei einem Händler gekauft?
Man selber ist Privatperson?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paketweg1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe bei einer Privatperson gekauft und bin selber Privatperson.

Danke und viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

das Versandrisiko trägst also alleine DU. Du musst sogar den restlichen Betrag vom Preis noch zahlen, wenn das Paket wirklich nicht ankommt.

Du kannst den VK bitten, die die Rechte an dem Paket abzutreten und dann regelst du die Sache mit DHL selber.

Sende dem VK dazu ein Einschreiben. mails etc wird er nicht gelesen haben...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Paketweg1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zwei Fragen:

1. Was ist, wenn der Versender auch auf das Einschreiben nicht reagiert? Ist er nicht rechtlich verpflichtet einen Nachforschungsauftrag zu starten bzw. zu unterstützen?
2. Was ist, wenn er reagiert, er aber die von DHL geforderten Unterlagen (Rechnungen etc., siehe oben) nicht mehr hat?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Paketweg1234):
Was ist, wenn der Versender auch auf das Einschreiben nicht reagiert?

Erstmal nichts, Man hat keine Situationsverbesserung erreicht.

Zitat (von Paketweg1234):
Ist er nicht rechtlich verpflichtet einen Nachforschungsauftrag zu starten bzw. zu unterstützen?
Ja. Nennt sich vertragliche Nebenpflicht. Die kann er aber mit einer Abtretungserklärung einfach zurückspielen. (hat ldh schon erwähnt)

Zitat (von Paketweg1234):
Was ist, wenn er reagiert, er aber die von DHL geforderten Unterlagen (Rechnungen etc., siehe oben) nicht mehr hat?
Dann hat er sie nicht. Eine Verpflichtung diverse Unterlagen von Sachen die man über Kleinanzeigen verkauft vorrätig zu halten sehe ich nicht.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Du musst sogar den restlichen Betrag vom Preis noch zahlen, wenn das Paket wirklich nicht ankommt.
Das stimmt. Das ist irgenwie das witzige an der Situation

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Paketweg1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Rückmeldung.

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Paketweg1234):
Was ist, wenn der Versender auch auf das Einschreiben nicht reagiert?

Erstmal nichts, Man hat keine Situationsverbesserung erreicht.

Okay und was wäre dann der nächste Schritt?

Zitat (von radfahrer999):

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Du musst sogar den restlichen Betrag vom Preis noch zahlen, wenn das Paket wirklich nicht ankommt.
Das stimmt. Das ist irgenwie das witzige an der Situation

Witzig finde ich die Situation leider nicht, da der ganze Prozess sehr viel Zeit und Geld kostet.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Paketweg1234):
Witzig finde ich die Situation leider nicht
Ja, da ich die Vorfälle immer in "witzig" und "nicht witzig" unterteile führt das öfter zu Irritationen bei denjenigen die sich mit dem Problem herumärgern müssen. Don't take it personally.. Es sollte einfach nur die Absurdität der Sachlage verdeutlichen.

Zitat (von Paketweg1234):
Okay und was wäre dann der nächste Schritt?
Das du dem Vk mitteilst deine Restpflicht (überweisung des Restbetrages) von seiner Mitwirkungspflicht abhängig machst - nicht die eleganteste aber eventuell die mit der höchsten Erfolgsquote. Auch kann man das gleich im ersten Schreiben mit unterbringen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Paketweg1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Paketweg1234):
Witzig finde ich die Situation leider nicht
Ja, da ich die Vorfälle immer in "witzig" und "nicht witzig" unterteile führt das öfter zu Irritationen bei denjenigen die sich mit dem Problem herumärgern müssen. Don't take it personally.. Es sollte einfach nur die Absurdität der Sachlage verdeutlichen.

Zitat (von Paketweg1234):
Okay und was wäre dann der nächste Schritt?
Das du dem Vk mitteilst deine Restpflicht (überweisung des Restbetrages) von seiner Mitwirkungspflicht abhängig machst - nicht die eleganteste aber eventuell die mit der höchsten Erfolgsquote. Auch kann man das gleich im ersten Schreiben mit unterbringen.


Ah, ein Fan des Kängurus ;-)

Dann werde ich das wohl Mal mit dem Einschreiben versuchen.

Danke und viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Paketweg1234):
Ah, ein Fan des Kängurus ;-)
Verdammt, ich wurde erwischt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Paketweg1234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf das Einschreiben habe ich ebenfalls keine Antwort erhalten...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120257 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Paketweg1234):
Auf das Einschreiben habe ich ebenfalls keine Antwort erhalten...

Aber man hat einen Zugangsnachweis?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Antwort vom 21.11.2019 / 11:01

Zitat (von Paketweg1234):
Dann werde ich das wohl Mal mit dem Einschreiben versuchen.


Antwort vom 25.11.2019 / 14:41
Zitat (von Paketweg1234):
Auf das Einschreiben habe ich ebenfalls keine Antwort erhalten...



Der 21. war der Donnerstag, heute ist Montag. Dazwischen liegt ein Wochenende. Die Frist sollte 14 Tage nach Datum zzgl. Postlaufzeit betragen. Was erwartet man? Es ist kein Instantgetränk das man mit heißem Wasser übergießt, umrührt und fertig.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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