Hallo,
es gibt einen Anbieter A der Pay-to-Bid Auktionen anbieten.
Das Prinzip dabei ist, dass jedes Gebot Kostenpflichtig ist (z.B. 50 Cent pro Gebot) und den Auktionspreis um 1 Cent erhöht. Dabei wird ein Countdown wieder zurück gesetzt. Die Auktionen endet sobald der Countdown auf 0 angekommen ist und wer als letztes ein Gebot abgegeben hat gewinnt die Auktion. Einer Freut sich, viele gehen leer aus und damit verdient Anbieter A.
Nun kann man vermuten, dass Anbieter A seine Mitarbeiter (oder automatische Programme) damit beauftragt, bei den Auktionen mit zu machen um diese zu Gewinnen. So bleibt die "verkaufte" Ware beim Anbieter und es entstehen somit rein gar keine Kosten für A (bis auf die Mitarbeiter Löhne).
Es nach zu Weisen wäre ja sehr schwer. Höchstens das Finanzamt könnte bei den fehlenden Ausgaben stutzig werden.
Ist dies rechtens (evtl. eine Grauzone) oder gibt es ein Gesetzt welches diese Praktik Untersagt?
Pay-to-Bid Auktionen
16. März 2015
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Frage vom 16. März 2015 | 19:00
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Pay-to-Bid Auktionen
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 16. März 2015 | 22:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Das könnte unlauterer Wettbewerb sein oder auch Betrug.
Aber ohne Beweise...
quote:<hr size=1 noshade>Höchstens das Finanzamt könnte bei den fehlenden Ausgaben stutzig werden. <hr size=1 noshade>
Solange die Steuern ordentlich fließen und die Buchhaltung stimmt sind die recht friedlich.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 17. März 2015 | 11:54
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Das Thema gab es hier auch schon des öfteren (auch ob das Glücksspiel ist etc.)...
Ich hatte eigentlich gehofft, solche "Geschäftsmodelle" wären schon wieder ausgestorben, man hat jedenfalls lange nichts davon gehört. Aber es steht ja jeden Morgen ein Dummer auf, der meint, er habe das Ei des Kolumbus entdeckt, und das als erster....
quote:
So bleibt die "verkaufte" Ware beim Anbieter und es entstehen somit rein gar keine Kosten für A
Die Gewinne durch das "Spielprinzip" dürften hoch genug sein, daß niemand ohne Not gewerblichen Betrug (wofür es gerne mal mehrjährige Haftstrafen ohne Bewährung gibt) begehen wird; erst recht nicht die kleinen Angestellten, die davon überhaupt keinen Vorteil (außer "Job behalten") haben.
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#3
Antwort vom 20. März 2015 | 14:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:..., er habe das Ei des Kolumbus entdeckt, ...
Meinst du damit die Anbieter oder die Kunden die darauf reinfallen?
#4
Antwort vom 23. März 2015 | 12:33
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Eigentlich den Anbieter. Für die Kunden gilt das aber mutatis mutandis.
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