PayPal Abzocke

30. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nexder
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal Abzocke

Hallo,

ich habe bei Ebay ein paar Gutscheincodes verkauft. Zuvor habe ich mich bei PayPal erkundigt ob der Käufer nach dem Kauf, nachdem ich ihm den Code zugeschickt habe, den Käuferschutrz beantragen kann um so sein Geld von mir zurück zu bekommen und den Code einsetzen könnte. Mir wurde telefonisch und mit einer E-Mail gesagt, dass es sich hierbei um virtuelle Güter handelt und in diesem Fall weder der Käufer, noch der Verkäuferschutz greifen würde.
Alles gut soweit. Ich habe die Codes verkauft. Geld ist eingegangen, Code verschickt und einen Tag später wurde ein PayPal Konflikt geöffnet mit der Begründung, die Überweisung sei nicht authorisiert gewesen. Ich habe PayPal sofort mitgeteilt, das es sich um einen Gutscheincode handelte und ich diesen dem Käufer bereits versendet habe.

Nun wurde der Fall geschlossen, ohne weitere Begründung zu gunsten des Käufers ... Nun bin ich also doch da angekomme, was ich befürchtet habe und was mir von PayPal als "unbegründete Angst" ausgeredet wurde.

Es kann doch nicht sein, dass man einfach so den angeblich nicht greifenden Käuferschutz umgehen kann.
Die telefonhotline von PayPal ist ebenfalls abzocke. 14cent/min für einen Computer der einen zunächst 5 Minuten seiner zeit raubt und anschließend eine Warteschleife aus der man nach 10 Minuten immernoch nicht heraus gekommen ist.

Kann ich irgendwie an das Geld wieder heran kommen.
Wieso wechsel ich regelmäßig mein Passwort, welches nicht nur aus drei Zahlen besteht, Überprüfe meine Daten und bin sonst wie vorsichtig, wenn ich dann am Ende des Liedes für die angebliuche unachtsamkeint eines dritten bezahlen muss.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Mir wurde telefonisch und mit einer E-Mail gesagt, dass es sich hierbei um virtuelle Güter handelt und in diesem Fall weder der Käufer, noch der Verkäuferschutz greifen würde.


Diese Auskunft ist richtig und falsch zugleich., zumal man sich nie auf eine telefonische Auskunft verlassen sollte, am allerwenigsten auf Auskünfte von eBay oder PayPal, wo Mitarbeiter noch nicht einmal ihren Namen nennen, sondern nur einen Vornamen oder so etwas, was wie ein Vorname klingt.

Kurzum, man weiß ohnehin nie, mit wem man gesprochen hat.

Richtig ist die Auskunft deshalb, weil sie den Bestimmungen von Käuferschutz und Verkäuferschutz entspricht.

Käuferschutz

quote:
3.3 Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen materiellen Artikel, der versandt werden kann.
Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:

* Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen, Downloads und weitere nicht physische Güter sowie Sonderanfertigungen
* Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge.



https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE


Verkäuferschutz

quote:
2. Umfang.

Folgende Artikel sind nicht abgedeckt:

*

Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter
*

Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge, sowie Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer.

Zahlungen für alle anderen Artikel sind vom Verkäuferschutz umfasst.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/SellerProtection_full&locale.x=de_DE


Falsch deshalb, weil es dennoch in zigtausenden Fällen dazu führte, dass das Geld des Verkäufers eingezogen wurde, Bestimmungen hin, Bestimmungen her.
****
quote:
Es kann doch nicht sein, dass man einfach so den angeblich nicht greifenden Käuferschutz umgehen kann.


Dass das sein kann, siehst du ja. Du verkennst die PayPal-Philosophie. In etwa so wie Radio Eriwan: "Im Prinzip ja."

Der Käufer ja ja gar keinen Käuferschutzantrag gestellt. Sondern er hat einen Kontomissbrauch gemeldet und dafür haftest du.

0. Ihre Haftung - Unsere Maßnahmen

quote:
10.1 Ihre Haftung.

1. Sie haften für:
* Rücklastschriften
* Kreditkartenrückbuchungen
* Gebühren, Vertragsstrafen und Bußgelder
* Sonstigen Schaden, der PayPal, einem Nutzer von PayPal oder einem Dritten durch Ihre Nutzung von PayPal und/oder einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen entsteht.

Sie sind verpflichtet, den Schaden in den oben genannten Fällen zu ersetzen.
2. Sie haften für berechtigte Anträge auf Käuferschutz und Käuferbeschwerden. Wenn PayPal aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde zugunsten des Käufers entscheidet, sind sie verpflichtet, PayPal den Kaufpreis sowie die ursprünglichen Versandkosten (auch wenn Sie in manchen Fällen den Artikel nicht zurückerhalten) zu ersetzen.
3. Ausgleich Ihrer Verbindlichkeiten. Ihre Verbindlichkeiten gegenüber PayPal, die aus einer der oben beschriebenen Haftungsgründe entstehen, können wir unmittelbar durch Einzug von einem etwaigen Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto ausgleichen. Wenn Sie kein Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto haben, können wir eingehende Zahlungen zum Ausgleich nutzen oder mit Ihnen einen anderen Weg der Bezahlung vereinbaren. PayPal kann dazu auch den Rechtsweg beschreiten und gegebenenfalls ein Inkassounternehmen einschalten.
4. Vorübergehende Zugriffsbeschränkung bei angefochtenen Zahlungen. Wenn ein Käufer einen Käuferschutzantrag stellt, eine Kreditkartenrückbuchung oder eine Rücklastschrift einreicht, behält PayPal vorübergehend auf Ihrem PayPal-Konto einen Betrag in Höhe des Gesamtbetrages der angefochtenen Zahlung ein. Diese Beschränkung betrifft keine weiteren Zahlungen, sondern nur den angefochtenen bzw. aufgrund eines Käuferschutzantrags, einer Kreditkartenrückbuchung oder einer Rücklastschrift gefährdeten Betrag, sofern kein anderweitiger Grund für eine Beschränkung vorliegt. Wenn Sie in dem Streit gewinnen oder die Voraussetzungen für den Verkäuferschutz gemäß der PayPal Verkäuferschutzrichtlinie erfüllt sind, heben wir die Beschränkung auf und Sie können über den Betrag wieder verfügen. Sollten Sie verlieren, wird PayPal den Betrag von Ihrem PayPal-Konto abbuchen.




Du haftest praktisch für alles, selbst wenn es gar keinen Käufer gibt, der etwas zu bemängeln hätte. Wichtig ist nur, dass PayPal nicht haften muss.

Und hier schließt sich jetzt der Kreis:

PayPal würde ja vielleicht ausnahmsweise haften. Dann nämlich, wenn du für den Verkäuferschutz qualifiziert wärst.

Da steht es:

quote:
1. Allgemein. Vorbehaltlich Ziffer 2 und 3 dieser Verkäuferschutzrichtlinie schützt PayPal den Verkäufer vor folgenden Arten von Zahlungsausfällen:

1.

1.1 Rückbuchungen von Zahlungen per Bankkonto; hierunter fallen unter anderem sämtliche Risiken des Lastschriftverfahrens (Kontounterdeckung, Kontomissbrauch , Rücklastschriften)
2.

1.2. Rückbuchungen von Zahlungen per Kreditkarte
3.

1.3. Rückbuchungen aufgrund von ungerechtfertigen Anträgen im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes oder des PayPal-Standard-Käuferbeschwerdeverfahrens
4.

1.4. Rückbuchungen von Zahlungen, die durch den Inhaber des PayPal-Kontos nicht genehmigt wurden

Der Verkäuferschutz gilt nur, wenn die Rücklastschrift oder Kreditkartenrückbuchung aus folgenden Gründen erfolgt:

* Die Zahlung wurde nicht durch den Inhaber genehmigt.
* Die Rücklastschrift, Kreditkartenrückbuchung, oder der Käuferschutzantrag beruht darauf, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat.




https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/SellerProtection_full&locale.x=de_DE

Du bist aber nicht qualifiziert (du weißt schon).

quote:
2. Umfang.

Folgende Artikel sind nicht abgedeckt:

*

Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter
*

Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge, sowie Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer.

Zahlungen für alle anderen Artikel sind vom Verkäuferschutz umfasst.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/SellerProtection_full&locale.x=de_DE

Alles klar? Das ist die PayPal-Philosophie.

Und natürlich glaubt PayPal dem Käufer, ohne das zu überprüfen, PayPal hat ja dich am Haken.

Aber es kann genau so sein, dass der Käufer auch nichts bekommt, wie hier, bei einer höchst mysteriösen Abbuchung, für PayPal war das alles vollkommen ok. Hat alles sein Ordnung, meinte PayPal. Nur keine Aufregung!

http://www.123recht.net/Paypal-Konto-missbrauchtwas-nun-__f240728.html

1. Einwurfeinschreiben an den Käufer, Frist setzen, 10 Tage nach Datum bestimmt, zur Zahlung des Kaufpreises auffordern.

Überhaupt kein Problem, der Rechtsweg ist immer offen:

6.5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.

Teile ihm mit, dass du eine Strafanzeige erstattest und dein Geld einklagst.

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-- Editiert am 30.06.2010 21:53

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