PayPal: Mahnung KSP Kanzlei!

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
mrtyimz
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal: Mahnung KSP Kanzlei!

Hi!
Folgender Sachverhalt: Auf ebay Kleinanzeigen Gutschein Code verkauft für 95€. Verkauft und per PayPal bezahlt, nach 2 Tagen Kreditkartenrückabbuchung oder so seitens Käufer...
Seit dem 23. September 2019 habe ich ein Saldo in Höhe von 95€ auf meinem PayPal Konto (Da ich den Betrag direkt auf mein Bankkonto überwiesen hatte) und die Codes wurden natührlich schon eingelöst ;)

PayPal Sachverhalt 2x erklärt und keine konkrete Antworten bekommen, danach ging der Telefonterror los.
Auf jeden Fall habe ich eine E-Mail von ihrer KSP Kanzlei bekommen:

Zitat:

Sehr geehrter Herr XY,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Sie am 01.11.2016 zu der E-Mailadresse XY ein PayPal-Konto eröffnet, damit einen Zahlungsdienstevertrag geschlossen und das Konto anschließend zum Versand von Zahlungen verwendet haben.

Als Kontoinhaber sind Sie verpflichtet, einen negativen Kontostand gegenüber unserer Mandantin auszugleichen. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen, obwohl PayPal den Ausgleich mehrfach bei Ihnen angemahnt hat, u.a. mit Email vom 15.10.2019 an die von Ihnen angegebene Adresse "XY".

Der Negativsaldo Ihres PayPal-Kontos per 30.10.2019 beträgt EUR 95,00.

PayPal hat uns beauftragt, diesen Negativsaldo gegen Sie geltend zu machen. Hierdurch sind Verzugskosten entstanden. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, die Verzugskosten zu tragen.

Die geltend gemachte Gesamtforderung beträgt EUR 166,61. Wenn Sie diesen Betrag sofort - spätestens bis zum 11.11.2019 zahlen, können Sie weitere Kosten vermeiden.

Überweisen Sie an:

Empfänger: KSP Rechtsanwälte
IBAN: DE55200700240090173600
Betrag: EUR 166,61
Verwendungszweck: PL2776764

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 95,00
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 16.10.2019 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,16
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 1,25
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale3 EUR 11,70
Gesamtbetrag
EUR
166,61
Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.


Habe darauf geantwortet mit:
Zitat:

Ihre unberechtigte Forderung // Aktenzeichen XY

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom 04. November 2019 machen Sie eine Forderung in Höhe von 166,65€ geltend. Das ich meine erste und letzte Stellungnahme.

Hiermit teile ich mit, dass ich der Forderung wiederspreche. Ich lehne jedes Inkassoverfahren o.ä. ab.

Ich habe PayPal per Nachrichten bei PayPal.com mitgeteilt, (Beweis am Anhang)



1. dass ich nicht zahlen werde. Mitteilung per PayPal Nachrichten am 25.09.2019 um 23:11,

2. dass ich jedes Inkassoverfahren o.ä. ablehne, Mitteilung per PayPal Nachrichten am 25.09.19 um 23:18,

3. dass ich einen gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen werde, Mitteilung per PayPal Nachrichten am 20.10.19 um 21:59,

4. dass ich jegliche telefonische Kontakte ablehne, Mitteilung per PayPal Nachrichten am 25.09.2019 um 23:18 sowie am 13.10.2019 um 17:51 und am 20.10.19 um 21:59

Wie Sie selber sehen, habe ich 3x (dreimal!) jeglichen telefonischen Kontakt abgelehnt.

Dennoch hat PayPal mich 16x (sechszehn!) Mal angerufen! Telefonterror trotz expliziten Verbotes. Davon ist auszugehen, dass PayPal meine Nachrichten bzw. mich gekonnt ignoriert hat.

Ich fordere Sie auf, die Überprüfung eines unbefugten Kontozugriffs für diese Transaktion erst mal substantiiert darzulegen, dafür gebe Ihnen eine Frist von zwei Wochen, beginnend ab Erhalt dieses Schreibens.

Leider wurde ich Opfer eines Betrugs. Was sich PayPal bei diesem Fall dabei gedacht hat, weiß ich selber nicht.

Auf jeden Fall werde ich Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges sowie weitere in Frage kommender Straftaten gegen Unbekannt (PayPal Käufer*in, die dies behauptet) stellen.



Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und

fordere Sie auf, diese Daten zu löschen oder – falls eine Löschung bestimmter Daten nicht

möglich ist – die entsprechenden Daten zu sperren. Die Geltendmachung von

Schadenersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor. Ich gehe davon aus, dass die

Sache damit erledigt ist. Eine Zahlung werde ich in keinem Fall vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

XY


Habe ehrlich gesagt keine Lust einen langen Text o.ä. zu schreiben, was kann ich in paar kurzen Sätzen am sinnvollsten sagen bzw. schreiben?
Werde knallhart bleiben und nichts zahlen^^

Vielen Dank fürs Lesen!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

:forum: bitte einmal ins Inkasso Forum schieben :D

PayPal stehen exakt 0,00 Euro zu, die sind nämlich die Gelackmeierten, da sie als "Bank" auftreten und das Geld (vor dem Chargeback) an Dich weitergeleitet haben. Der Betrüger hat PayPal betrogen, weniger Dich.
Ich würde PayPal letztmalig kontaktieren und denen schildern, dass nicht Du den Chargeback veranlasst hast und dass deren Sicherheitsmaßnahmen vor solchen Aktionen sicherlich nicht konform mit diversen Richtlinien sind und sie bestimmt Lust haben im Falle einer Gerichtsverhandlung dieses zu beweisen, sofern sie die Forderung von dir versuchen einzuklagen. Sie sollen sich an den Betrüger wenden und nicht Dich nerven.

Post von Haas und Co. ignorieren ggf. denen noch eine Kopie des Schreibens zukommen lassen und einem Mahnbescheid umgehend widersprechen.
Zwei Dinge werden passieren: Haas(i) wird noch 'ne Weile nerven und Dir mehrfach "LETZTMALIG" die Gelegenheit geben die Forderung zu bezahlen (auch mit xxx Euro Rabatt) und das zweite, Du wirst eine Weile oder überhaupt nicht mehr PayPal nutzen können, weil man Dir vermutlich das Konto wegen des offenen Saldos sperren wird und mich Sicherheit, sobald Du eine Karte hinterlegst oder eine Zahlung anstößt, man Dir die Differenz (Soll) abbuchen wird.

Ggf. noch erwähnen, dass man der Forderung widerspricht und einer Weitergabe aus diesem Grund an Auskunfteien untersagt

-- Editiert von Albarion am 19.11.2019 19:24

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von mrtyimz):
Habe ehrlich gesagt keine Lust einen langen Text o.ä. zu schreiben,

Wozu will man denn überhaupt was an wen schreiben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mrtyimz
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
:forum: bitte einmal ins Inkasso Forum schieben :D

PayPal stehen exakt 0,00 Euro zu, die sind nämlich die Gelackmeierten, da sie als "Bank" auftreten und das Geld (vor dem Chargeback) an Dich weitergeleitet haben. Der Betrüger hat PayPal betrogen, weniger Dich.
Ich würde PayPal letztmalig kontaktieren und denen schildern, dass nicht Du den Chargeback veranlasst hast und dass deren Sicherheitsmaßnahmen vor solchen Aktionen sicherlich nicht konform mit diversen Richtlinien sind und sie bestimmt Lust haben im Falle einer Gerichtsverhandlung dieses zu beweisen, sofern sie die Forderung von dir versuchen einzuklagen. Sie sollen sich an den Betrüger wenden und nicht Dich nerven.

Post von Haas und Co. ignorieren ggf. denen noch eine Kopie des Schreibens zukommen lassen und einem Mahnbescheid umgehend widersprechen.
Zwei Dinge werden passieren: Haas(i) wird noch 'ne Weile nerven und Dir mehrfach "LETZTMALIG" die Gelegenheit geben die Forderung zu bezahlen (auch mit xxx Euro Rabatt) und das zweite, Du wirst eine Weile oder überhaupt nicht mehr PayPal nutzen können, weil man Dir vermutlich das Konto wegen des offenen Saldos sperren wird und mich Sicherheit, sobald Du eine Karte hinterlegst oder eine Zahlung anstößt, man Dir die Differenz (Soll) abbuchen wird.

Ggf. noch erwähnen, dass man der Forderung widerspricht und einer Weitergabe aus diesem Grund an Auskunfteien untersagt

-- Editiert von Albarion am 19.11.2019 19:24


Sorry. Wie kann ich mein Thread verschieben? :D Muss wohl ein Admin oder so machen, oder?
Also letzmalig PayPal anschreiben? Wird gemacht.

Post von der Kanzlei werde ich dann weiterhin ignorieren und den Mahnbescheid werde ich sofort widersprechen^^
PayPal will ich sowieso nicht mehr benutzen xD Ist mir in den letzten Monaten bzw Jahre so viel Schei** passiert, wovon ich keine Schuld trage.. naja

Danke Dir!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mrtyimz
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mrtyimz):
Habe ehrlich gesagt keine Lust einen langen Text o.ä. zu schreiben,

Wozu will man denn überhaupt was an wen schreiben?


Hast eig. recht, sollte einfach auf ein Mahnbescheid waren und den widersprechen.
Aber schreibe PayPal & dem Inkasso das letzte Mal, sollte passen ^^

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich schreibe dem Inkasso in solchen Fällen genau 1x - danach ist Funkstille und ich lasse die vor Gericht gegen die Wand fahren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Wichtig ist, dass Du in dem Schreiben die Forderung bestreitest, damit nicht irgendwann dein Credit Score einen Knick nach unten macht...mit der o.g. Mail/Nachricht sollte alles gesagt sein

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mrtyimz
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Wichtig ist, dass Du in dem Schreiben die Forderung bestreitest, damit nicht irgendwann dein Credit Score einen Knick nach unten macht...mit der o.g. Mail/Nachricht sollte alles gesagt sein


Die Forderung bestreite ich auch, haben die auch schriftlich erhalten (Mit Nachweis Deutsche Post).
Das wusst ich nicht mal... Danke Dir!

0x Hilfreiche Antwort

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