Paypal Forderung - KSP

26. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
pluto5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Forderung - KSP

Hallo liebe Community,

meine Mutter hat einen Brief von KSP erhalten in dem folgendes steht:

Zitat:
Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: XXX@XXX.com


Sehr geehrte XXX,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 2XX,XX aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 2XX,XX
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 27.11.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR X,XX
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR X,XX
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR XX,XX
Auslagenpauschale3 EUR XX,XX
Gesamtbetrag EUR 3XX,XX

1 Kosten, die unserer Mandantin vor unserer Beauftragung durch ihren eigenen Mahnprozess entstanden sind
2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG

Wir fordern Sie auf, den Betrag von EUR 3XX,XX so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

26.12.2017

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte


Bei meiner Recherche fand ich heraus, dass die E-Mailadresse von mir erstellt wurde und bisher nur einmal verwendet wurde. Das Angegebene Paypal-Konto ist mir auch föllig fremd. Ich fand jedoch herraus, dass das Paypal-Konto unter dieser E-Mailadresse garnicht existiert. In dem Postfach der E-Mailadresse befinden sich zwei kuriose Mails von anfang September mit dem selben Betreff " Your money’s on its way to your bank account". Dabei wird einmal eine Summe von ca. 100€ und einmal von ca. 400€ genannt.

Meiner Meinung nach nehmen solche Fälle im Internet immer mehr zu. Ich hatte ähnliche Probleme auch schon mit 1&1.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und wünsche Euch noch schöne Weihnachten und einen guten Rutsch.

Mit freundlichen Grüßen

Pluto5

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Strafanzeige bei der Polizei stellen und sich darüber eine Bestätigung aushändigen lassen.
Bestätigung kopieren und an KSP senden mit der Mitteilung, das das angegebene Paypal-Konto einem völlig fremd sei und entsprechend Strafanzeige gestellt wurde.
Man möge sich doch bitte an den Betrüger wenden.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Man ist nicht verpflichtet, irgendeine Strafanzeige zu stellen.
Paypal/KSP ist in der vollen Beweispflicht für die Rechtmäßigkeit der Forderung.

Kam da ein Brief oder Email?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Man ist nicht verpflichtet, irgendeine Strafanzeige zu stellen

Stimmt.
Es vereinfacht die Sache aber ungemein.



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#4
 Von 
pluto5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Man ist nicht verpflichtet, irgendeine Strafanzeige zu stellen.
Paypal/KSP ist in der vollen Beweispflicht für die Rechtmäßigkeit der Forderung.

Kam da ein Brief oder Email?


Es kam bisher beides.

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#5
 Von 
pluto5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Strafanzeige bei der Polizei stellen und sich darüber eine Bestätigung aushändigen lassen.
Bestätigung kopieren und an KSP senden mit der Mitteilung, das das angegebene Paypal-Konto einem völlig fremd sei und entsprechend Strafanzeige gestellt wurde.
Man möge sich doch bitte an den Betrüger wenden.


Der Brief wurde an meine Mutter adressiert und mir gehört die E-Mail Adresse. Wer von uns beiden soll dann zu der Polizei?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von pluto5):
Wer von uns beiden soll dann zu der Polizei?

Ich würde empfehlen, das beide eine Anziege erstatten.



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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Inwieweit vereinfacht eine Strafanzeige die Angelegenheit - insb. bei Paypal?

1) Wir wissen doch, dass Paypal sehr klagescheu ist. Normalerweise ist nach 1-2 Drohbriefen nach einem widersprochenen Mahnbescheid Schluss.
Insofern ist es doch völlig Schnuppe, ob Paypal da weiterfordert oder nicht.

2) Bei Paypal und KSP läuft alles automatisiert ab. Wer garantiert denn, dass nach der Strafanzeige sich die Forderung in Luft auflöst?
Im Paypal Workflow ist doch dann vorgesehen, dass der vermeintliche Schuldner einen Brief bekommt, wo steht, dass er auf das Passwort wohl nicht richtig aufgepasst hat und deshalb trotzdem zahlen müsse.

Meine Empfehlung:
Nichts machen (nicht zahlen) -> gerichtlichen Mahnbescheid, der zur besten Urlaubszeit zu Ostern kommt, widersprechen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wer garantiert denn, dass nach der Strafanzeige sich die Forderung in Luft auflöst?

Kann sie doch denknotwendigerweise gar nicht.
Es reicht auch schon, wenn der Schuldner getauscht wird.



Zitat (von vundaal76):
Inwieweit vereinfacht eine Strafanzeige die Angelegenheit - insb. bei Paypal?

Hier ist ja schon KSP im Spiel. Da kann es durchaus passieren, das da einer genauer hinschaut wenn da gelch 2 sochler Nachweise ankommen. Und dann kann es tatsächlich passieren, das die den vermeintlichen Schuldner nicht mehr anschreiben.

Selbst wenn es mal vor Gericht gehen sollte, es schaut halt besser aus, wenn zeitnah eine Strafanzeige gestellt wurde.



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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Selbst wenn es mal vor Gericht gehen sollte, es schaut halt besser aus, wenn zeitnah eine Strafanzeige gestellt wurde.


Aber die mögliche Geschädigte ist doch Paypal bzw. der, der da Geld versendet hat?
Das ist doch für den TE nicht einsehbar und auch völlig irrelevant.

Zitat:
Hier ist ja schon KSP im Spiel


KSP kommt doch nach 1-2 Mahn E-Mail von Paypal sowieso immer ins Spiel. Das sieht der Workflow so vor.

Zitat:

Es reicht auch schon, wenn der Schuldner getauscht wird.


Wenn Paypal/KSP aber den wahren Schuldner nicht kennen, ist es doch wesentlich einfacher, beim alten vermeintlichen Schuldner weiter zu fordern.

Zitat:
Da kann es durchaus passieren, das da einer genauer hinschaut wenn da gelch 2 sochler Nachweise ankommen.


Im Workflow ist dieser Fall doch abgedeckt. Wenn der wahre Schuldner nicht einfach greifbar ist, geht man dem alten vermeintlichen Schuldner weiter auf die Nerven und verunsichert Diesen zusätzlich.

Gerade bei Paypal mit dem sehr geringen Schutzniveau würde ich gar nichts machen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Aber die mögliche Geschädigte ist doch Paypal bzw. der, der da Geld versendet hat?

Es geht ja auch um den Datenmissbrauch.
Wer weis ob da nicht noch anderes kommt, was die Hacker (wenns denn gehackt wurde) alles so angestellt haben. Weis man ja nicht.



Zitat (von vundaal76):
Im Workflow ist dieser Fall doch abgedeckt.

Stimmt.

Aber wenn bei KSP einer mit etwas Ahnung das ansieht, wird der Workflow durchbrochen. Anwälte sind Organe der Rechtspflege, auch die KSP riskieren nicht gerne mehr Ärger als nötig.



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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Aber wenn bei KSP einer mit etwas Ahnung das ansieht, wird der Workflow durchbrochen. Anwälte sind Organe der Rechtspflege, auch die KSP riskieren nicht gerne mehr Ärger als nötig.


Wo kein Kläger, da kein Richter!
Auf diese Fälle guckt nicht ein einziger Anwalt drauf.
Warum auch -> Paypal klagt in den meisten Fällen sowieso nicht.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Auf diese Fälle guckt nicht ein einziger Anwalt drauf.

Das ist klar. Ich schrieb ja auch extra "einer mit etwas Ahnung " ...



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#13
 Von 
pluto5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war jetzt bei der Polizei. Dort wurde meiner Mutter gesagt, sie soll per Einschreiben der Forderung widersprechen und angeben, dass sie gar keine E-Mail Adresse und kein PayPal Konto besitzt. Außerdem sollen wir in dem Schreiben PayPal auffordern, uns die Art der Transaktionen mitzuteilen, also Bestellte Ware, Preis, Empfänger und Datum.
Erst wenn ich diese Daten hätte, soll ich nochmal vorbei kommen um eine Anzeige aufzugeben.

Ich würde allerdings statt dem Einschreiben ein Fax schicken, dürfte ja eigentlich kein Problem sein.

-- Editiert von pluto5 am 29.12.2017 14:06

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#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich wiederhole mich: Keine Strafanzeige aufgeben!

Wie Sie bereits gesehen haben, hatten Sie nur Ärger und Rennerei - und dabei nichts gekonnt.
Sie haben es ja noch nicht einmal hinbekommen, eine Strafanzeige zu stellen, sondern haben sich von der Polizei noch zusätzlich veralbern lassen.
Die Polizei darf die Aufgabe einer Anzeige nicht ablehnen - aber wenn der mündige Staatsbürger zu dumm ist auf seinem Recht zu bestehen, dann kann ich da nur den Kopf schütteln.

Paypal wird Ihnen die geforderten Daten selbstverständlich nicht mitteilen.
Stattdessen werden Sie weiterhin mit automatisierten Mahnungen zugemüllt. Das macht aber nichts, denn ein mündiger Staatsbürger weiss, dass Paypal/KSP einem nichts anhaben kann.

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#15
 Von 
pluto5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte nur mal mitteilen, dass ich bisher nichts unternommen habe und sich die KSP auch nicht mehr gemeldet hat.
Hoffentlich ich somit der Fall erledigt.
Ich möchte mich an der Stelle auch noch bei allen Beteiligten herzlich für eure Unterstützung bedanken.

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