Persönlichkeitsrechtsverletzung durch anonyme ausländische Webseiten – wie vorgehen?

24. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
gamefreak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch anonyme ausländische Webseiten – wie vorgehen?

Hallo zusammen,
ich hoffe, jemand mit juristischer Erfahrung kann mir hier eine Orientierung geben.

Über mich existiert seit vielen Jahren ein diffamierender und stark persönlichkeitsverletzender Online-Artikel auf mehreren ausländischen, russischsprachigen Webseiten. Der Inhalt umfasst u. a. die Veröffentlichung meines vollständigen Namens, biografischer Angaben, früherer Online-Pseudonyme, meiner Fotos, einzelner privater Aussagen und teilweise auch frei erfundener bzw. verfälschter Informationen. Die Seiten enthalten weder Impressum noch eine ladungsfähige Anschrift oder eine Möglichkeit, meine Betroffenenrechte nach der DSGVO geltend zu machen. Es handelt sich u.a. um Spiegel-/Archivseiten, die gezielt jede Löschung verweigern.

Ich lebe in Deutschland und bin deutscher Staatsbürger. Der Artikel ist für jeden öffentlich im Internet abrufbar und schadet mir beruflich, sozial und psychisch erheblich, da Freunde, Kolleg:innen, Arbeitgeber oder Behörden diese Inhalte finden könnten.

Meine Fragen an die juristisch Kundigen:

1. Wie kann ich gegen solche ausländischen Webseiten vorgehen, wenn keine Kontaktadresse vorhanden ist?
Ist eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht (z. B. Berliner Beauftragte für Datenschutz) der richtige Weg, um die Löschung oder zumindest eine Sperrung des Zugangs aus der EU zu erreichen?

2. Besteht die Möglichkeit, über DSGVO-Ansprüche (Art. 17, Art. 21) technisch gegen Hosting-Provider, CDN-Dienste oder Registrar vorzugehen, die an der Bereitstellung beteiligt sind, auch wenn die Betreiber selbst anonym bleiben?

3. Kann in solchen Fällen eine behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Sperrung („Zugangserschwerung") im gesamten EU-Gebiet erreicht werden, falls eine Löschung nicht möglich ist?


4. Besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO, wenn dadurch über Jahre erhebliche psychische Belastungen und Reputationsschäden entstanden sind – selbst wenn die Verantwortlichen im Ausland sitzen?

5. Empfiehlt es sich zusätzlich, Strafanzeige (z. B. wegen übler Nachrede, Verleumdung oder Veröffentlichung personenbezogener Daten) zu erstatten, oder bringt das wenig, wenn die Täter vermutlich im Ausland sitzen?

Ich wäre sehr dankbar für jede Einschätzung oder Empfehlung, welcher konkrete rechtliche Weg hier am erfolgversprechendsten ist (Datenschutzaufsicht, einstweilige Verfügung, Strafanzeige, internationale Zuständigkeit, Auskunftsansprüche gegen Provider, Löschungsanordnungen usw.).

Vielen Dank vorab!

-- Editiert von User am 24. November 2025 14:27




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 21x hilfreich)

Es ist eine russische Webseite auf russichen Servern? Wüsste nicht, wie da EU Recht oder die DSGVO helfen soll..oder irgendein Gericht.

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#2
 Von 
gamefreak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von McGyver0815):
Es ist eine russische Webseite auf russichen Servern? Wüsste nicht, wie da EU Recht oder die DSGVO helfen soll..oder irgendein Gericht.

Ist halt unbekannt. Kann gut sein, dass die Server in der EU sind.

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#3
 Von 
gamefreak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von McGyver0815):
Es ist eine russische Webseite auf russichen Servern? Wüsste nicht, wie da EU Recht oder die DSGVO helfen soll..oder irgendein Gericht.

Ist halt unbekannt. Kann gut sein, dass die Server in der EU sind.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20266 Beiträge, 7339x hilfreich)

Zitat (von gamefreak):
Kann gut sein,

... halte ich für unwahrscheinlich.
Um herauszubekommen, wer dahintersteckt, bräuchtest du das Know-How eines Computer-Chaos-Clubs oder von Geheimdiensten.

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#5
 Von 
gamefreak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... halte ich für unwahrscheinlich.
Um herauszubekommen, wer dahintersteckt, bräuchtest du das Know-How eines Computer-Chaos-Clubs oder von Geheimdiensten.


Aber diese illegalen Webseiten in der EU sperren lassen? Dafür braucht man ja nicht herauszufinden wer dahinten steckt und wo die Server sind.

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7586 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von gamefreak):
1. Wie kann ich gegen solche ausländischen Webseiten vorgehen, wenn keine Kontaktadresse vorhanden ist?

Praktisch? Überhaupt nicht.
Zitat:
Ist eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht (z. B. Berliner Beauftragte für Datenschutz) der richtige Weg, um die Löschung oder zumindest eine Sperrung des Zugangs aus der EU zu erreichen?

Nein, das wird nicht funktionieren.

Zitat:
2. Besteht die Möglichkeit, über DSGVO-Ansprüche (Art. 17, Art. 21) technisch gegen Hosting-Provider, CDN-Dienste oder Registrar vorzugehen, die an der Bereitstellung beteiligt sind, auch wenn die Betreiber selbst anonym bleiben?

Nein.

Zitat:
3. Kann in solchen Fällen eine behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Sperrung („Zugangserschwerung") im gesamten EU-Gebiet erreicht werden, falls eine Löschung nicht möglich ist?

Nein.

Zitat:
4. Besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO, wenn dadurch über Jahre erhebliche psychische Belastungen und Reputationsschäden entstanden sind – selbst wenn die Verantwortlichen im Ausland sitzen?

Theoretisch: ja. Praktisch: nein.

Zitat:
5. Empfiehlt es sich zusätzlich, Strafanzeige (z. B. wegen übler Nachrede, Verleumdung oder Veröffentlichung personenbezogener Daten) zu erstatten

Wenn man zu viel Zeit hat...
Zitat:
, oder bringt das wenig, wenn die Täter vermutlich im Ausland sitzen?

Praktisch bringt es überhaupt nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3532 Beiträge, 1362x hilfreich)

Natürlich, was soll denn sonst gesperrt werden?
Irgendwas wird ganz sicher nicht auf Zuruf gesperrt, aus gutem Grund...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9913 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von gamefreak):
Ist halt unbekannt. Kann gut sein, dass die Server in der EU sind.


Das kannst du mit whois domaintools herusfinden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40432 Beiträge, 6573x hilfreich)

Ein weiterer Aspekt:

Zitat (von gamefreak):
und schadet mir beruflich, sozial und psychisch erheblich, da Freunde, Kolleg:innen, Arbeitgeber oder Behörden diese Inhalte finden könnten.
Betonung auf --könnten--.
Es ist definitiv kein Schaden wegen dieses einen noch abrufbaren Inhaltes entstanden, egal, wo Server sitzen.

Der in 4. gefragte grundsätzliche Anspruch auf Schadensersatz trifft nicht zu. Die Möglichkeit, dass jemand die Inhalte finden könnte, ist mE nicht justiziabel.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20266 Beiträge, 7339x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der in 4. gefragte grundsätzliche Anspruch auf Schadensersatz trifft nicht zu. Die Möglichkeit, dass jemand die Inhalte finden könnte, ist mE nicht justiziabel.

Jein dazu, sage ich mal: Richtig, weil Schadensersatz einen belegbaren Schaden voraussetzt; die Dinge sind ja öffentlich zugänglich (auf das KÖNNTE kommt es m.E. nicht so sehr an) und diffamierende und ehrverletzende Aussagen könnten zu einer Art Schmerzensgeld führen, wenn man denn die Leute namhaft machen könnte. Allerdings gilt auch hier die Redensart: Nicht einmal die Nürnberger hängen einen, es sei denn, sie hätten ihn ...

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