Pflichtangaben E-Mail; E-Mail Schriftform

25. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
b.w.w.2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtangaben E-Mail; E-Mail Schriftform

Hallo,

Es gibt ja einige gesetzliche Regelungen zu Pflichtangaben in Geschäftsbriefen, wobei diese nach Definition ja jegliche "schrigtliche Mitteilungen" die von einem Unternehmen ausgehen und an eine konkrete Person addressiert sind.

Die IHK schreibt hierzu (http://www.rhein-neckar.ihk24.de/MAIHK24/MAIHK24/produktmarken/recht/handelsrecht/PflichtA.jsp), dass auch E-Mails darunter fallen, jedoch scheint es ein Streitfall zu sein ob E-Mails zu den Geschäftsbriefen zählen. (siehe http://www.jurpc.de/aufsatz/20020355.htm#fn1)

In aktuellen E-mails von großen Unternehmen sind in der Regel diese Pflichtangaben jedoch immer noch nicht aufgeführt.

Gibt es dazu mittlerweile eine Rechtsprechung? Entsprechen E-Mails der "Schriftform"? Ist man als Unternehmer auch verpflichtet diese Angaben in die E-Mails zu schreiben?
Leider konnte ich hierzu in der Forensuche und im Internet nichts zum Thema finden.

Vielen Dank bereits im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Bjoern

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Geschäftsbriefe werden immer von "Unterschriftsberechtigten" eines Unternehmens unterzeichnet und sind in Schriftform. Emails sind nur in Textform, werden von jedermann verschickt und haben niedrigere Verbindlichkeit. Man vergleiche allein Text- und Schriftform nach BGB.

Andererseits können auch Emails als Firmenstatements verstanden werden und darauf zielt wohl der IHK-Ansatz. Empfehlnswert sind im Gegensatz zu Briefen Disclaimer unter Emails.

Nachtrag: Digital signierte Emails sind Geschäftsbriefe

-- Editiert von abgezockt am 25.10.2006 19:55:11

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.703 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen