Hallo,
Es gibt ja einige gesetzliche Regelungen zu Pflichtangaben in Geschäftsbriefen, wobei diese nach Definition ja jegliche "schrigtliche Mitteilungen" die von einem Unternehmen ausgehen und an eine konkrete Person addressiert sind.
Die IHK schreibt hierzu (http://www.rhein-neckar.ihk24.de/MAIHK24/MAIHK24/produktmarken/recht/handelsrecht/PflichtA.jsp), dass auch E-Mails darunter fallen, jedoch scheint es ein Streitfall zu sein ob E-Mails zu den Geschäftsbriefen zählen. (siehe http://www.jurpc.de/aufsatz/20020355.htm#fn1)
In aktuellen E-mails von großen Unternehmen sind in der Regel diese Pflichtangaben jedoch immer noch nicht aufgeführt.
Gibt es dazu mittlerweile eine Rechtsprechung? Entsprechen E-Mails der "Schriftform"? Ist man als Unternehmer auch verpflichtet diese Angaben in die E-Mails zu schreiben?
Leider konnte ich hierzu in der Forensuche und im Internet nichts zum Thema finden.
Vielen Dank bereits im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Bjoern
Pflichtangaben E-Mail; E-Mail Schriftform
25. Oktober 2006
Thema abonnieren
Frage vom 25. Oktober 2006 | 17:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtangaben E-Mail; E-Mail Schriftform
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2006 | 19:52
Von
Status: Lehrling (1416 Beiträge, 649x hilfreich)
Geschäftsbriefe werden immer von "Unterschriftsberechtigten" eines Unternehmens unterzeichnet und sind in Schriftform. Emails sind nur in Textform, werden von jedermann verschickt und haben niedrigere Verbindlichkeit. Man vergleiche allein Text- und Schriftform nach BGB.
Andererseits können auch Emails als Firmenstatements verstanden werden und darauf zielt wohl der IHK-Ansatz. Empfehlnswert sind im Gegensatz zu Briefen Disclaimer unter Emails.
Nachtrag: Digital signierte Emails sind Geschäftsbriefe
-- Editiert von abgezockt am 25.10.2006 19:55:11
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