Pornographie im Internet

12. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
buzzboy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Pornographie im Internet

Guten Tag,

es gibt ja immens viele Internetplattformen, welche im Ausland beheimatet sind und pornographishce Filme zum Download anbieten (gegen Bezahlung / Kreditkarte). Der Alters-check findet nicht bzw. über das Vorhandensein eienr Kreditkarte verifiziert.

Inwieweit ist die Benutzung solcher Dienste in Deutschland strafbar?

Bei den Seiten, welche ich meine, wird vom Betreiber immer darauf hingewiesen, dass die Darsteller und Darstellerinnen zum Zeitpunkt der Darstellung 18 Jahre oder älter sind.

Grüßle,

Buzzboy

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Um welche Seite handelt es sich denn?
Wir müssen das doch alle mal kontrollieren ;)

Mal ernsthaft: Ich denke nicht, dass das Herunterladen und Ansehen pornographischer Filme strafbar ist. Außer es verstößt gegen das Urheberrecht.

Da kann ich mich natürlich irren.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Die Benutzung zum "privaten Gebrauch" ;) erfüllt nicht den Tatbestand des § 184 StGB , so dass insofern keine Strafbarkeit gegeben ist.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

stimmt, aber ich hab da was nettes für unser strafverfolgungsbehörden gefunden.
§ 184c
so wie ich das sehe, macht sich jeder strafbar der was pornografisches über tauschnetzwerke a la kazaa, emule etc anbietet, weil da ja keine altersverifikation stattfindet. wär mal cool ne razzia mit 500.000 verdächtigen zu sehen ;)

mfg
chronoton

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ja, das ist richtig - sofern diese Filme etc. auch zum Download bereitgehalten werden, besteht eine Strafbarkeit nach §§ 184 , 184c StGB - hier war ja aber keine Rede davon, dass der Fragesteller den Film etc. nach dem Download zum eigenen Gebrauch über p2p-Netzwerke o.ä. weiterverbreiten wollte.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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