Pribate Homepage - Impressum ...?

1. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)
Pribate Homepage - Impressum ...?

Mal eine Frage - Es heißt ja dass eine Private HP kein Impressum braucht und privat quasi alles sei was "Nicht zur Erzielung von Gewinnen" beiträgt. Nur kann man das ja SEHR weit auslegen.

Angenommen jemand möchte legale oder gedultete (Also eigentlich illegale aber vom deutschen Rechtsinhaber dennoch geduldet [Ja, das gibt es!]) Download zur Verfügung stellen. Natürlich kostenlos,

Das wäre dann ja immer noch privat, da dieser jemand ja keinen Cent daran verdient.

Die Frage ist aber nun - Ist dem wirklich so?
Gibts irgendwo einen Paragraphen der das genau regelt - Sprich: Erst wenn Geld verdient wird muss ein Impressum rein? (Ich wäre sehr dafür!)

Angeblich soll es ja seit geraumer Zeit so sein, aber ich finde dazu nichts.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
privat quasi alles sei was "Nicht zur Erzielung von Gewinnen" beiträgt


Nein, denn "privat" steht hier nicht im Gegensatz zu "gewerblich", sondern zu "geschäftsmäßig". Letzteres ist weniger als "gewerblich", denn es genügt schon Nachhaltigkeit (die für "gewerblich" nur ein notwendiges, aber kein hinreichendes Kriterium ist).

Ein Blog mit regelmäßigen Einträgen genügt schon dafür.

Interessant ist eher die Frage, wer überhaupt aktivlegitimiert für eine Abmahnung sein sollte, weil es bei privaten (geschäftsmäßig oder nicht) Seiten ja gar keine "Mitbewerber" gibt. Da könnte dann nur noch ein nach UKlaG legitimierter "Abmahnverein" oder eben der Staat selbst via OWiG eingreifen.

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#2
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Ich frage mich ohnehin: Wozu sollte man mit einer Privaten / Seite mit der man nichts verdient ... ein Impressum einstellen?

Ich wäre jedenfalls sehr dafür wenn derartiges gar nicht abgemahnt werden dürfte und eine Abmahnung - Egal wieso sie erfolgt! - auf maximal 10 € begrenzt wird. Denn 99,99% aller Abmahnungen sind eh unrechtens und werden nur als Geldgier ausgesprochen!

Wenn ich mit mit einer Seite Geld verdiene, okay - Da ist ein Impressum natürlich normal. Aber ists egal zu welchem Thema eine x-beliebige Seite wo ich kein Geld verdiene - Wozu brauche ich da ein Impressum?
Es ist einfach sinnlos.

Und: Was ist "regelmäßig" ? - Einmal am Tag? Alle 3 Tage?
Theoretisch könnte sogar alle 10 Jahre als regelmäßigkeit ausgelegt werden, wenn mans eben alle 10 Jahre macht. Beim 30sten Male (lassen wir dafür mal außer acht, dass diese Person 300 werden müsste) - wäre das ja 100pro eine Regelmäßigkeit, obwohl es nur alle 10 Jahre passiert.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Aber ists egal zu welchem Thema eine x-beliebige Seite wo ich kein Geld verdiene - Wozu brauche ich da ein Impressum?


Weil Rechteinhaber dich schon abmahnen können müssen, wenn du dort Rechte verletzt - etwa unter "meine-coca-cola.com" eine Seite betreibst oder dort Verleumdung betreibst o.ä.

quote:
Was ist "regelmäßig" ? - Einmal am Tag? Alle 3 Tage?
Theoretisch könnte sogar alle 10 Jahre als regelmäßigkeit ausgelegt werden, wenn mans eben alle 10 Jahre macht.


Theoretisch ja, in der Praxis wohl eher nicht, wer sollte sich denn die Mühe machen?

quote:
wenn derartiges gar nicht abgemahnt werden dürfte


Das Gesetz sieht es aber anders.

quote:
Denn 99,99% aller Abmahnungen sind eh unrechtens und werden nur als Geldgier ausgesprochen!


Abmahnung einer privaten Homepage dürfte sowieso nicht möglich sein (jedenfalls nicht schon wegen fehlendem Impressum), sondern allenfalls ein Ordnungsgeld von Vater Staat, da OWi.

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#4
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Abmahnungen wegen fehlendem Impressum bringen doch demjenigen der abmahnen läßt erstmal nur Nachteile, da er aufgrund des fehlenden Impressums keinerlei finanzielle Forderungen erheben kann und er sogar erstmal die Anwaltskosten für die Abmahnung selbst übernehmen muss und dann nur hoffen kann, dass der Abgemahnte diese auch trägt.

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