Hallo,
greift bei gebrauchten Sachen (Kauf von Privat zu Privat) auch das BGB oder nicht?
Auktion:
Gebrauchtes Handy - war wenig im Einsatz - sehr guter Zustand bis auf kleine Kratzer auf der Rückseite.
Kauf ist erfolgt.
Nun stellt sich heraus, dass der Akku eine geringe Standlaufzeit von ca. 24 h hat ohne telefoniert zu haben. Mangel wurde Verkäufer sofort mitgeteilt.
Verkäufer sieht keinen Mangel.
Sagt: "selten in Gebrauch, immer regelmäßig aufgeladen, allerdings ohne Akkulaufzeit zu testen. Und wenn ich vor Auktionsende direkt nach der Laufzeit gefragt hätte, hätte Verkäufer das Handy für mich vor dem Ende der Versteigerung getestet. So konnte er nicht wissen, daß die Laufzeit für meine Vorstellung nicht o.k. sei."
Ich hatte ihn während der Auktion angemailt mit der Bitte um Mitteilung aller Mängel. Seine Antwort: "Es war als Zweithandy selten im Einsatz; einen Fehler haben wir nicht bemerkt."
Mit dieser Akku-Standzeit bin ich in der Nutzung stark eingeschränkt und sie weicht auch von einer üblichen Zeit ab.
Kann ich einen voll funktionsfähigen Akku erwarten und verlangen?
Grüsse,
boersianna
Privat zu Privat - BGB ja/nein - Sachmangel?
15. Oktober 2006
Thema abonnieren
Frage vom 15. Oktober 2006 | 23:47
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Privat zu Privat - BGB ja/nein - Sachmangel?
#1
Antwort vom 16. Oktober 2006 | 01:17
Von
Status: Lehrling (1416 Beiträge, 652x hilfreich)
"Kann ich einen voll funktionsfähigen Akku erwarten und verlangen?"
Nein! Die Beeinträchtigung der Akkuleistung ist eine normale und zu erwartende Erscheinung. Auch wenn nach 3 Tagen der Akku ganz stirbt besteht keine Reklamationsmöglichkeit.
Mehr Ansprüche darf man allenfalls bei <6 Monaten alten Geräten stellen.
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