Hi!
Jeder kennt das Problem der Fakes. In chats gibt es oft sogenannte Profile (Bilder und Infos zur Person).
Eine Freundin von mir hat sich in einem solchen Profil mit Bild gefunden und fragt jetzt, ob sie gegen diese Person aus Recht am eigenen Bild/Persönlichkeitsrecht vorgehen kann. Ein Beweis-screenshot wude getätigt. Die Person hat zwar das Bild jetzt gelöscht, aber wie siehts aus? und in welcher Höhe kann sie einen SchE verlangen? Wie ist die Beweislage mit dem screenshot oder werden die Daten und Veränderungen der Profile beim Provider gespeichert?
Profile/Bilder/Chat/Recht am Bild/Fakes
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Die Person hat zwar das Bild jetzt gelöscht, aber wie siehts aus?
Man könnte wegen evtl. Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen (volkstümlich: "abmahnen").
und in welcher Höhe kann sie einen SchE verlangen?
Man müßte beziffern, welcher Schaden denn entstanden ist.
Das liegt auch an den Umständen - wieviele Leute haben das Profil aufgerufen, welche Aktivitäten hat der unbefugte Nutzer getätigt?
Wie ist die Beweislage mit dem screenshot
So wie mit jeder anderen Zeugenaussage, der Screenshot kann eine solche nicht ersetzen, lediglich stützen.
Bei "richtig wichtigen" Sachen würde ich immer den Screenshot von einem Anwalt machen lassen, der kann dann gleich bestens die Authentizität bezeugen.
Ansonsten reicht es aber wohl aus, mit einem Bekannten als Zeugen den Screenshot zu machen.
Der Zeuge sollte nur genug Ahnung vom Internet haben, daß man ihm nicht hinterher vorwerfen kann, er könne gar nicht genau sagen, ob er nun die inkriminierte Website oder eine lokal hingebastelte Kopie des Klägers gesehen hat.
oder werden die Daten und Veränderungen der Profile beim Provider gespeichert?
Zweifelhaft. U.U. ist das Originalbild vielleicht noch in einem Backup des Providers vorhanden; die bewahren die aber sicher nicht ewig auf.
meines wissens nach ist es mit dem nötigen know-how durchaus nachbvollziehbar, wer wann wie an dem profil herumgefingert hat.
üblicherweise können es nur 2 personen gewesen sein:
der inhaber des profils oder der administrator.
klar wird das alles irgendwo gespeichert.
ein administrator muss sowas mindestens 7 tage aufbewahren.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ein administrator muss sowas mindestens 7 tage aufbewahren.
Haben Sie da einen Link?
Ist das TDG, MdStV oder wo finde ich das?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
21 Antworten
-
2 Antworten