Provider stellt sich stur und will dafür noch Geld

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)
Provider stellt sich stur und will dafür noch Geld

Mal angenommen, Person A schließt bei Unternehmen B einen Vertrag ab (Internetanschluss, und Telefon). B leistet jedoch grundlos nicht vertragsgemäß, und verweigert dies auch zu tun, trotzdem wurden angemessene Fristen gesetzt, die B ohne zu handeln verstreichen lies. (A hat sich gegenüber also B nichts zu schulden kommen lassen.)

Nun möchte A das alles nichtmehr mitmachen, und stellt B erneut eine Frist, mit Androhung der fristlosen Kündigung, nun endlich vertragsgemäß zu leisten, was B wieder ausdrücklich und endgültig verweigert. A kündigt daraufhin den Vertrag mit B fristlos. B ging die Kündigung nachweislich an einem bestimmten Datum, sagen wir den 10. eines Monats ein, B lehnte diese allerdings ab, und ging auf die Gründe für die Kündigung nicht ein.

*Gilt diese fristlose Kündigung mit ihrem Zugang, auch wenn B sie erst nicht akzeptierte, obwohl sie gerechtfertigt war?

*Muss eine Weiterleistung nach dem 10. dieses Monats von A bezahlt werden? Diese Leistung war ja unaufgefordert, und grundlos, sofern die Kündigung mit ihrem Zugang wirksam wurde.

*Schließlich bestätigte B die Kündigung, verlangt von A allerdings einen Ablöasebetrag für die vorzeitige Vertragskündigung. Da es ja B war, der nicht vertragsgemäß geleistet hat, und nicht A, stellt sich nun die Frage, ob A diesen Betrag überhaupt zu bezahlen hat, bzw. ob B diesen fordern darf/kann.
Gibt es dazu eindeutige Paragraphen, oder Rechtssprechungen, bzw. kann mir jemand eine begründete Antwort geben, wie in diesen 3 Punkten die Sachlage ist, bzw. wer welche Forderungen berechtigter Weise hat, und wer eben nicht?

-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ja, weil ich schnell eine Antwort wollte, und der erste Post in nem doofen Bereich war, kann ihn ja nichtmehr rausmachen...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)

Deshalb der Link, im anderen Post wird sich ja schon mit dem Problem auseinadergesetzt ...

-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.990 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen