Prozessbetrug - Sollte ich eine Selbstanzeige machen?

23. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.08.2019 18:56:50
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozessbetrug - Sollte ich eine Selbstanzeige machen?

Guten Abend zusammen,

ich habe etwas gemacht, worauf ich nicht stolz bin. Die Geschichte in Kurzfassung:

Person A bestellt bei einem Onlinehändler in Italien 2 Produkte. Er übt sein Widerrufsrecht aus und schickt beide zurück. Der Händler sagt es sei nur ein Produkt angekommen. Die Diskussion bedingt.
Das Paket wog nur 2,2 KG. Beide Produkte müssten aber mind. 3 KG wiegen. Das kann sich Person A leider selbst nicht erklären. Aber bei der Post arbeiten ja auch nur Menschen und auch dort passieren Fehler.

Als nach 6 Monaten noch kein Ergebnis zustande gekommen ist und Person A sein Geld für den einen Artikel noch nicht wieder hat, wendet er sich an einen Anwalt und erhebt Klage am zuständigen Amtsgericht.
Als Beweis legt er unter anderem den Versandbeleg vor. Dabei manipuliert er die Gewichtsangabe auf den kleinen gelben Zettel von 2,2Kg auf 4,2Kg.
Er hatte dabei vergessen, dass er diesen Beleg vor 6 Monaten natürlich auch dem Onlinehändler damals zugeschickt hatte.

Nach einiger Zeit meldet sich der Beklagte mit einer Klageerwiderung. In dieser steht, dass vermutet wird, dass der Kläge höchstwahrscheinlich den Versandbeleg manipuliert hat, denn der ursprüngliche Beleg würde nur 2,2Kg zeigen.

Da Person A diesen Umstand seinem Anwalt nicht erklären kann, gibt es zu, dass er den Beleg manipuliert hat um vor Gericht zu gewinnen. Sein Anwalt rät ihn, die Klage auf der Stelle zurückzunehmen.


Tja... Person A bin ich. Ja ich weiß, wie kann man nur so dumm sein. Ich war mir meiner Handlung einfach nicht bewusst. Keine Ahnung wie ich dazu komme, einem GERICHT gefälschte Beweise vorzulegen.
Mein Anwalt meint, ob das Zivilgericht das nun an die Sta. abgibt, sei reine Spekulation. Könnte aber sein.

Nun habe ich weder die Ware, noch mein Geld und wahrscheinlich eine Strafanzeige für versuchten Prozessbetrug am Hals. Das will ich nicht. :/ Ich überlege, ob ich mich selbst Anzeigen sollte.
Sollte der Händler oder das Zivilgericht, eine Strafanzeige stellen, müsste man nur bei DHL nachfragen, wie denn nun das tatsächliche Gewicht gewesen ist.....

Ich schäme mich wirklich. Keine Ahnung wie ich auf diese Idee gekommen bin. Hättet Ihr einen Ratschlag für mich? Vielleicht mache ich mich auch nur verrückt und die Sache hat sich erledigt, wenn ich meine Klage zurücknehme?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von RandonDude):
und wahrscheinlich eine Strafanzeige für versuchten Prozessbetrug am Hals. Das will ich nicht. :/

Zitat (von RandonDude):
Ich überlege, ob ich mich selbst Anzeigen sollte.

Finde den Widerspruch...


Für eine strafmildernde Selbstanzeige dürfte es zu spät sein, dem Gericht ist der Vorgang ja schon bekannt.



Zitat (von RandonDude):
Mein Anwalt meint, ob das Zivilgericht das nun an die Sta. abgibt, sei reine Spekulation. Könnte aber sein.

Naja, eventuell bringt das auch der Gegner zur Anzeige?



Zitat (von RandonDude):
Vielleicht mache ich mich auch nur verrückt und die Sache hat sich erledigt, wenn ich meine Klage zurücknehme?

Das sollte mal der erste Schritt sein.
Eventuell kehrt dann tatsächlich Ruhe ein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Ein Händler hat besseres zu tun als Strafanzeigen raus zu hauen und sich damit auseinander zu setzen, wenn es sich nicht gerade um tausende EUR handelt. Auch der Händler hat ja Anwaltskosten & Co.
Viele Händler erleben so etwas täglich - Die haben schon ein dickes Fell :)

Zumal der Händler noch in Italien sitzt.

Und was heißt "Wenn ich die Klage zurück nehme"?
Ich gehe mal stark davon aus, dass du deinen Fehler eingesehen hast und diese natürlich zurück ziehst.

Damit wird sich die Sache erledigt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ein Händler hat besseres zu tun als Strafanzeigen raus zu hauen und sich damit auseinander zu setzen, wenn es sich nicht gerade um tausende EUR handelt. Auch der Händler hat ja Anwaltskosten & Co.
Da aber eine Strafanzeige ruckzuck erledigt ist und noch dazu völlig gratis ist dürfte das gar nicht so unwahrscheinlich sein. Noch dazu wenn es schon Vorleistungen gab (Anwalt etc., es läuft ja schließlich schon eine Klage).

Eine Selbstanzeige wird aber nichts ändern, im Gegenteil muss dann auch ein Verfahren eröffnet werden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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