Pseudonymspeicherung laut Gesetz

27. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)
Pseudonymspeicherung laut Gesetz

Demographische Daten dürfen ja laut Gesetzt vom Seitenbetreiber nur unter einem „Pseudonym“ gespeichert werden und durfen mit den personenbezogenen Daten nicht zusammengeführt werden. Jetzt frage ich mich wie das technisch aussehen soll, diese „Pseudonymspeicherung“. Wie muss man technisch vorgehen, damit diese Trennung ermöglicht wird? Alle Daten sind doch für gewöhnlich alle zusammen in der Datenbak gespeichert?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Demographische Daten dürfen ja laut Gesetzt vom Seitenbetreiber nur unter einem „Pseudonym“ gespeichert werden und durfen mit den personenbezogenen Daten nicht zusammengeführt werden.

??

Demographische Daten dürfen nicht unanonymisiert *herausgegeben* werden.

Das heißt aber nicht, daß ich nicht speichern darf 'Mareike Dingenskirchen, Lalastraße 12, 90210 Bubbelsdorf, Username Karnickel, Passwort Tokiohotel'.

Oder was meinen Sie, wie Xing, T-Online oder andere ihre Dienste betreiben? Illegal? :augenroll:

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#2
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Also dürfen die Daten alle zusammen in der Datenbank stehen nur, wenn amn sie herausgibt muss man gewisse Daten anonymisieren?

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Logisch, wie sollte es auch sonst funktionieren?

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