Quellcode unter welche Lizenz stellen

20. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
stupido
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)
Quellcode unter welche Lizenz stellen

Hallo,

angenommen es wird eine Erweiterung für einen Online-Shop geschrieben. Das Urheberrecht liegt dann beim Entwickler und das Nutzungsrecht beim Shop-Betreiber.
Wechselt der Shop-Betreiber später einmal zu einem anderen Entwickler oder einer Agentur, erhalten die neuen Parteien uneingeschränkt Zugriff zu der o.g. Erweiterung.
Unter welche Lizenz lässt sich dieser Quellcode stellen, dass zwar Änderungen vorgenommen werden dürfen, die aber eine kommerzielle Weiterverwendung von dritten Parteien untersagt. Sprich der Code darf nicht kopiert und in anderen Projekten eingesetzt und verkauft werden.

Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Am besten unter eine schriftliche, welche die ganze Regeln fixiert.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
negotio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Wichtig ist in meinen Augen auch die Auftragserteilung. Wurden also eine Software bestellt oder wurde unter Umständen ein Vertrag über eine Dienstleistung geschlossen. Im zweiten Fall könnte es sein, daß ihre Dienstleistung mit der Bezahlung abgedeckt ist und die Urheberrechte beim Auftraggeber liegen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat:
Im zweiten Fall könnte es sein, daß ihre Dienstleistung mit der Bezahlung abgedeckt ist und die Urheberrechte beim Auftraggeber liegen.

Nein, innerhalb Deutschlands kann das niemals sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
negotio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Nein, innerhalb Deutschlands kann das niemals sein.

Ich kenne aus meinem beruflichen Umfeld die Situation, daß bei Softwareprojekten öfters Teile oder einzelne Bibliotheken durch Freelancer beigesteuert werden. Allerdings bin ich "nur" Mitarbeiter und kenne die genaue Vertragsgestaltung nicht. Bisher ist mir allerdings kein Modul untergekommen bei dem die Firma (Auftraggeber) nicht die Urheberrechte für sich beansprucht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat:
Bisher ist mir allerdings kein Modul untergekommen bei dem die Firma (Auftraggeber) nicht die Urheberrechte für sich beansprucht.

Beanspruchen kann man ja vieles, das Problem ist das dies nicht durchsetzbar ist, wenn das Gesetz genau das Gegenteil besagt.

Das Urheberrecht verbleibt immer beim Urheber. Einzige Ausnahme: der Urheber verstirbt, dann gehen die Urheberrechte auf die Erben über.

Solche Klauseln könnten je nach Formulierung also ungültig sein, im schlimmsten Falle hat die Firma gar keine Rechte an dem Werk. Dann wird es richtig teuer, wenn der Urheber es darauf anlegt.



Übertragbar wären die Nutzungs- und Verwertungsrechte. Wobei auch da sorgfältig formuliert werden sollte, um nicht in eine Falle zu laufen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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