RA Forderung

20. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
bmgandre19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
RA Forderung

Hallo liebe Forengemeinde !
Ich bin am verzweifeln. Ich habe eine Forderung von einem inkasso dienst erhalten die ich nicht verursacht habe.
Es fing alles mit einem Schreiben von einem Inkasso dienst an wo ich 60 euro zahlen sollte. Schnell hat sich rausgestellt dass die E-Mail adresse womit die rechnung verursacht wurde nicht mir gehörte ! Die Frau am Telefon gab diese bei Facebook ein und es kam eine andere person mit selben vor und nachnamen wie ich zum vorschein. Die frau sagte darauf hin dass sie den Fall stoppen würde, gestern kam ein schreiben vom Anwalt dass meine Stellungsnahme nicht nachvollziehbar ist und ich in 14 Tagen knapp 130 Euro zahlen muss.
Diese person der die E-Mail adresse gehörte hat hier vor einiger zeit im selben haus gewohnt was mir der Vermieter bestätigte ! Ich habe ihn bereits Angezeigt, auch wenn dass wohl nichts bringt.
Was soll ich machen jetzt ? Ich bin nicht Rechtschutz versichert ! Und eine Rechnung zahlen die ich NIE verursacht habe will ich auch nicht. Habt ihr eine Idee ?

Viele Grüße, Andre !

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17 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wende dich an den Anwalt (per Einschreiben) und nenne ihm die Strafanzeige, also das Aktenzeichen. Beispielsschreiben (bin aber kein Anwalt und übernehme keine Gewähr):

quote:

Hallo.

Ich weise erneut darauf hin, dass es keinen Vertrag gibt mit Ihren Mandanten. Die eMail-Adresse gehört offensichtlich Herrn XYZ, der sogar einmal im gleichen Haus wohnhaft war, jedoch stehe ich in keiner Beziehung zu diesem Menschen und stand das auch nie. Dies lässt sich problemlos recherchieren. Ihre Ausführung, dass dies nicht nachvollziehbar war, ist Unfug. Offensichtlich hat der mutmassliche Betrüger andere Namen benutzt um Verträge mit Ihrer Mandantin abzuschließen.

Ich habe bereits Strafanzeige wegen Betrugs gestellt. Aktenzeichen XYZ. Ich empfehle Ihnen dringend, sich dieser Strafanzeige anzuschließen und Strafantrag gegen den tatsächlichen Inhaber der eMail-Adresse zu stellen. Jeglicher Schaden ist dem tatsächlichen Verursacher anzulasten.

Ein Schadensübergang in Form einer Bürgschaft oder eines Schuldeingeständnisses liegt nicht vor.

Sie haben alle Informationen, um nun gegen den mutmasslichen Betrüger vorzugehen. Ich fordere Sie auf, mir zu bestätigen, dass sämtliche Forderungen fallen gelassen werden, da ich nicht der Verursacher bin und nicht der Inhaber der eMail-Adresse. Sollten Sie weiter gegen mich vorgehen wollen, werde ich mir anwaltlichen Beistand holen und per Feststellungsklage gegen sie vorgehen. Da es problemlos beweisbar ist, wem die eMail-Adresse gehört, wird dies erfolgreich sein und Ihnen werden zusätzlich zum Schaden, den der Herr XYZ verursacht hat, auch noch sämtliche Gerichtskosten und Anwaltskosten für diese Klage anfallen.



Ich gehe davon aus, dass man bei der Polizei bereits alle Beweise und Hinweise, wer der Inhaber der eMail-Adresse ist, gesichert hat. Dies solltest du ggf. noch einmal anfragen, bevor du so ein Schreiben zuschickst. Wenn die Anwälte weitermachen oder gar vor Gericht ziehen, hilft nur noch ein Anwalt, würde ich sagen. Das obige Schreiben ist erst mal nichts verkehrtes. Sie müssen eigentlich mindestens das Ergebnis der Strafanzeige abwarten. Und so es eindeutig ist, dass der andere Verursacher des Vertrages ist und deinen Namen verwendet hat (es also Eingehungsbetrug ist) dürfen sie dir gegenüber gar nicht vorgehen. Dann kann man auch auf Anwälte verzichten, denn kein Richter in Deutschland wird denen erlauben, bei dir Kosten zu betreiben, wenn bei einer Strafanzeige herauskommt, dass jemand anderes deinen Namen verwendet hat um Verträge abzuschließen.

Sollte das Strafverfahren ergebnislos sein, wird es schwierig und dann wäre evtl. wiederum ein Anwalt notwendig.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 20.12.2012 20:12

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#2
 Von 
bmgandre19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mepeisen, vielen dank erstmal für dieses großartige schreiben !
Was passiert denn wenn die polizei klar bestätigt dass ich nicht inhaber der mail adresse bin ? BIn ich dann automatisch aus dem Schneider ?
Und falls die Polizei was sehr unwahrscheinlich ist die Anzeige ergebnislos ausfallen lässt, lohnt es sich da nicht besser zu zahlen bei 130€ ? Ein Anwalt würde mich doch deutlich mehr kosten oder nicht ?
Ich hab alles abgegeben was wichtig ist bei der polizei
- Die Forderung wo auch die E-Mailadresse drin steht
- Den Facebook Link der zu der Person mit der E-Mailadresse führt
- Schriftliche bestätigung dass die Person im selben Haus gewohnt hat

Ich danke dir nochmals für dieses klasse schreiben !

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja, vom Grundprinzip her bist du dann aus dem Schneider. Natürlich dürfen Ansprüche aus Verträgen oder Schadensersatzansprüche nur demjenigen gegenüber erhoben werden, der diesen vertrag eingegangen ist. Das warst nachweisbar nicht du. Ich gehe davon aus, dass die wesentliche Kommunikation erfolgreich über die eMail-Adresse des Kollegen lief. Wäre ein Brief gekommen hättest du es ja mitbekommen. Insofern ist auch klar, dass derjenige der vertragspartner ist, dem die eMail-Adresse gehört. Wenn dieser dann einen falschen namen angibt um sich vor Rechnungen zu drücken ist das Eingehungsbetrug, nichts anderes.

Wenn das ergebnislos eingestellt wird, ändert sich daran erst mal nichts. Ich würde dann empfehlen, natürlich weder irgendwas zuzusagen noch etwas zu unterschreiben. Und natürlich auch nichts bezahlen.
Wenn ein Mahnbescheid kommt, diesem widersprechen. Dann bleibt dem Gläubiger nur noch übrig, Klage zu erheben. Ob er das macht ist aber extrem fragwürdig in meinen Augen. Wenn es derart klare Sachlagen gibt, dass dort jemand deinen Namen mißbraucht hat, du das bereits zur Anzeige gebracht hast, muss der Kläger nicht nur beweisen dass es einen Vertrag gibt er muss auch beweisen, dass du der Vertragspartner bist, er muss beweisen, dass dir die eMail-Adresse gehört. Das wird unter normalen Umständen ein Ding der Unmöglichkeit. Dennoch: Sobald Klage erhoben wird, solltest du einen Anwalt einschalten um nichts verkehrt zu machen.

Ich vermute aber wie gesagt dass es nie so weit kommen wird.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Ein Anwalt würde mich doch deutlich mehr kosten oder nicht ?
Nein, falsch gedacht! Bei Abwehr unberechtigter Forderungen ist der RA von der Gegenseite zu zahlen und bei derart klaren Fällen ist die Erfolgsaussicht 99%.
Du wirst bei gleichem Namen und Adresse jetzt nur gewaltige Probleme mit der Schufa bekommen ...

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#5
 Von 
bmgandre19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und nochmals vielen dank für die hilfreichen Antworten. Ich habe alles so gemacht wie ihr gesagt habt. Heute kam eine Anzeige gegen mich von der Polizei in der mir vorgeworfen wird eine Straftat vorzutäuschen und Falsche verdächtigungen in die Welt gesezt zu haben. Ich könnte vor wut in die luft fliegen. Was soll ich nun machen ? Einen RA aufsuchen ? Die Anhörung ist in 2 Wochen. Ich weiß dass ich die Rechnung nicht verursacht habe und keine falsche angaben bei der Polizei gemacht habe und nun sowas *grml*. Macht es sogar sinn sich den Anwalt hier bei 1-2-3 Recht zu suchen ?
Viele Grüße, Andre !

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#6
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Hmmm...welche Straftat soll denn die andere Person begangen haben?
Ich versteh die Sache nicht ganz.
Also, die Person hieß wie du und hat in deinem Haus gewohnt, oder wie?
Wenn dem so ist, dann muss ja noch lange keine Straftat von ihm vorliegen, sondern er hat "nur" seine Rechnungen nicht bezahlt, was noch nicht zwingend eine Straftat ist.
Wenn er hieß wie du und an der Adresse gewohnt hat, war ja nicht sein Ziel, die Waren nicht zu zahlen und die Kosten auf dich abzuwälzen, sondern er hat einfach nicht bezahlt und der Gläubiger unterliegt einem Irrtum auf Grund des gleichen Namens/Adresse.

Ich weiss ja nicht, was du der Polizei erzählt hast, aber wenn du beim Sachverhalt geblieben bist, kann sich zwar raustellen, dass keine strafbare Handlung des Namensgleichen vorlag, aber das ist noch keine falsche Verdächtigung oder Vortäuschung einer Straftat...vorallem da du diese Aussagen nicht wider besseren Wissens tätigte, was aber das Kriterium für beide genannten Straftatsbestände wäre.

Wenn du willst, schalte doch erstmal in der zivilrechtlichen Angelegenheit einen Anwalt ein. Du hast die Forderung widersprochen, der Sachverhalt mit der anderen Person ist scheinbar bekannt, aber es wird weitergefordert.
Dann schalte einen Anwalt ein, um die unberechtigten Forderungen abzuwehren und sieh zu, dass er die entstandenen Anwaltskosten gleich von der Gegenseite einfordert.

In der strafrechtlichen Sache würde ich mich so verhalten, dass ich alle Belege sammel und mir vom Vermieter schriftlich besätigen lasse, dass diese Person im Haus wohnte und dann würde ich jede Gelegenheit der Stellungsnahme wahrnehmen und diese darlegen...wenn du unsicher bist, im Zweifel mit Anwalt, wobei du hier wohl die Kosten selber zu tragen hättest.





-- Editiert seba79 am 05.02.2013 17:06

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#7
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Heute kam eine Anzeige gegen mich von der Polizei
Wirst du als Beschuldigter oder Zeuge vernommen? Ist aber egal. Die Geschichte von namensgleichen Personen im selben Haus ist so übel, das man das sogar verstehen kann. Wer ein gutes Gewissen hat, geht hin und erklärt die Sache in aller Ruhe und nennt Zeugen wie den Vermieter und andere Mieter. Es kann für nervenschwache Leute auch sinnvoll sein den Sachverhalt ausführlich schriftlich niederzulegen und mitzunehmen oder nur hinzusenden. Ausserdem ist die Aussage eigentlich freiwillig. Ich würde keinen Cent für einen Rechtsverdreher investieren. Bei Strafrecht bekommt man das auch nicht so leicht zurück.
Hoffentlich war die andere Person tatsächlich dort angemeldet oder es gibt entsprechende Zeugen.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde mir die Zeugenaussage beispielsweise vom vermieter/Hausmeioster) einmal formlos schriftlich bestätigen lassen. Dann eine Kopie machen und vorlegen. Davon abgesehen den eMail-provider und facebook als Zeugen benennen. Die dürften klarstellen können, dass dir die eMail-Adresse nicht gehört, sondern dass dich jemand reinlegen will.

Wenn du es nicht warst, sondern jemand anderes deinen Namen ausgenutzt hat bzw. die Namensgleichheit, liegt entweder Eingehungsbetrug vor (erst Recht, wenn er eigentlich anders heisst) oder der Gläubiger ist in der Tat einem Riesen-Irrtum unterlegen.

Sei dir zunächst sicher, dass deine Angaben genutzt werden, um zu ermitteln, wem die email-Adresse tatsächlich gehört und wer sie aktiv nutzt. gerade wenn du Zeugen für deine Geschichte hast. Wenn dein gewissen rein ist und kein Weg zu dir findet, wird bei der Strafanzeige nichts bei rum kommen.
Wichtig: Nicht lügen. Wenn du etwas weisst, dann sag es.

Von wem kommt die Anzeige? Vom Gläubiger oder vom anderen, der da mal im Haus gewohnt hat?

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#9
 Von 
trapant
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier nochmal der Text aus dem Eingangsposting:

quote:
Es fing alles mit einem Schreiben von einem Inkasso dienst an wo ich 60 euro zahlen sollte. Schnell hat sich rausgestellt dass die E-Mail adresse womit die rechnung verursacht wurde nicht mir gehörte ! Die Frau am Telefon gab diese bei Facebook ein und es kam eine andere person mit selben vor und nachnamen wie ich zum vorschein. Die frau sagte darauf hin dass sie den Fall stoppen würde, gestern kam ein schreiben vom Anwalt dass meine Stellungsnahme nicht nachvollziehbar ist und ich in 14 Tagen knapp 130 Euro zahlen muss.



Diese Schilderung ist für mich nicht nachvollziehbar. Auch die weiteren Schilderungen des TE sind für mich nicht nachvollziehbar.



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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Diese Schilderung ist für mich nicht nachvollziehbar

Wieso nicht? Identitätsdiebstahl funktioniert beispielsweise so. Andere Fotos mit diesem Namen als Facebook-Accounts, unter der gleichen Adresse wohnhaft sein, dann unbekannt verzogen und mit neuem Namen irgendwo einen neuen Mitvertrag eingegangen, schon ist der Identitätsdiebstahl umgesetzt.

Letzlich können wir ja auch nur vermuten, dass die Geschichte des TE irgendwie der Wahrheit entspricht. Wenn der TE hier Unfug schreibt, wenn er selbst den Vertrag eingegangen ist und sich die Geschichte mit der anderen Person nur ausgedacht hat, tja, dann... ist ihm (zu Recht) nicht mehr zu helfen.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bmgandre19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

"TE" Threadersteller ??
Kurz zusammen gefasst :
- Bekomme Brief vom inkasso dienst mit Betrag X
- Rufe dort an und sage die Rechnung habe ich nicht verursacht
- Mitarbeiterin sagt mir ich hätte 3x Mahnungen an E-Mailadresse xy bekommen
- Mitarbeiterin tippt E-Mailadresse bei Facebook ein und sagt mir es wäre ein Andre vogt, dass Profil ist nicht meins.
- 2 Wochen später kommt die Forderung vom RA mit der begründung meine Stellungsnahme wäre nicht Nachvollziehbar
- Ich habe anzeige erstattet

Montag habe ich den Termin bei der Polizei, von wem die Anzeige kommt kann ich in dem Schreiben nicht erkennen. Muss ich dort eine Aussage machen oder kann ich sagen wenn mir die beschuldigung zu bund sind, ich möchte einen Anwalt einschalten ? Habe keine Lust etwas in meinen Zeugnis stehen zu haben nur aus Geiz. Der Vermieter will mir nicht schriftlich bestätigen dass die Person hier mal gewohnt hat, daraufhin hab ich bei einem Urgestein im Hause gefragt der konnte es ebenfalls nicht bestätigen daher vermute ich dass die Anzeige deshalb zustande gekommen ist.
Ich danke euch vielmals für die Geduld und ausführliche Hilfe. DANKE !

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* Habe heute noch schriftlich bei unserem Amtsgericht um den Ausgang der Anzeige gebeten.

-- Editiert bmgandre19 am 13.02.2013 18:41

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du musst keine Aussage machen. Du kannst auch sagen, dass du ohne einen Anwalt nichts mehr sagst. Vielleicht ist es auch aus zivilrechtlicher Sicht sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten und, sofern das kurzfristig klappt, mit zu dem Termin zu nehmen. Ein Anwalt kann auch die Ermittlungsakten einsehen und beispielsweise rausfinden, was bisher ermittelt wurde und wieso du beschuldigt wirst, falsche Verdächtigungen auszusprechen.

Achja: Mit der eMail-Adresse bei Facebook, dass dann eine andere Person auftaucht, probiere das selbst aus und drucke den Beweis, dass dir die eMail-Adresse gar nicht gehört, aus. Kopiere es und nimm die Kopie mit zur Polizei.

Sinnvoll kann das mit dem Anwalt deswegen sein, weil dieser dann im Anschluss auch zivilrechtlich beispielsweise über eine Feststellungsklage gegen die Gegner vorgeht. Um feststellen zulassen, dass du nicht der richtige Schuldner bist, weil dir die eMail-Adresse gar nicht gehört.

Einen aus Fachbereiche Vertragsrecht und Strafrecht würde ich dann empfehlen.

Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung.



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-- Editiert mepeisen am 13.02.2013 18:52

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#13
 Von 
bmgandre19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mepeisen, habe leider erst eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen als das Schreiben vom Anwalt gekommen ist. Diese kann ich erst zum 1.3 in anspruch nehmen, und wahrscheinlich nicht mit einem Fall der vor Vertrags unterzeichnung zustande gekommen ist. Wobei die Anzeige gegen mich ja wieder eine andere Sache ist. Da ich noch in der Ausbildung bin bleibt mir nur zu hoffen dass ein Anwalt sich auf eine Ratenvereinbarung einlässt. Meinst du ich soll mir erstmal anhören was die Polizei überhaupt von mir will und dann kurzfristig entscheiden ob ich einen Anwalt einschalte ??

Viele Grüße, Andre !

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12306.05.2013 09:20:00
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 155x hilfreich)

Lieber Andre Vogt,

ich würde erst einmal zum Einwohnermeldeamt marschieren, Dein berechtigtes Interesse signalisieren und nach den Meldedaten dieser Person fragen. Vielleicht hast Du Glück und der Kerl hat sich ordnungsgemäß umgemeldet.

Dann tauchst Du überraschend bei ihm auf und legst ihm nahe, sich gefälligst um seine Schulden zu kümmern. Dann informierst Du Gläubiger und Volkspolizei von seiner neuen Adresse. Sollen die doch den Sachverhalt mit ihm klären.

Wenn keine Meldedaten vorhanden sind, so existieren doch wohl Kontodaten wegen Mietzahlung und Kaution. Da der Vermieter unwillig ist, soll das die Polizei ermitteln, wichtig ist die sofortige Info an die.

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#15
 Von 
bmgandre19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war heute bei der Polizei gewesen ohne Anwalt.
Mich haben 2 Kollegen von der Polizei "verhört". Dass Gespräch begann mit "Herr Vogt, sie sind zur Polizei gegangen haben jemanden angezeigt und wollten damit von sich lenken ! Haben sie dazu etwas zu sagen?"
Ich habe denen den Sachverhalt genau wie hier auch erklärt und dass ganze mit screenshots belegt. Der Herr sagte ich hätte ganze 3 Verträge bei dem gläubiger abgeschlossen mit der selben IP adresse !! Die IP Adresse ist aber eine Unitymedia IP Adresse und ich bin bei 1und1 was ich auch belegen konnte da ich auch mein 1und1 Vertrag bei hatte durch zufall weil meine Freundin mir dazu geraten hat. Nach der erkentniss wurden die beiden Herren weitaus freundlicher zu mir. Sie sagten mir dass ich mit den screenshots und der tatsache dass ich kein Unitymedia kunde bin und nie war die Anzeige gegen mich natürlich aufgegeben wird. Der hammer aber ist, dass ich grade in meinem Briefkasten einen Mahnbescheid bekommen habe bezüglich dieser Sache.
Jetzt meine letze frage : Wie soll ich reagieren ? Direkt widerspruch einlegen ? Oder weiter mit denen diskutieren was mir irgendwie sinnlos erscheint.

Nach dem gespräch heute weiß ich dass keiner der beschuldigungen zutreffend sind, die Polizei hat einfach nicht richtig recherchiert sonst hätten sie direkt bei facebook geguckt dass die Email adresse auf ein anderes Profil verweist. Die haben die Anzeige die ich gestellt habe ja nichtmals an dem anderen Andre Vogt weiter geleitet sondern sich direkt auf den angaben des Inkasso dienstes verlassen.


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Direkt widerspruch einlegen ?

Natürlich widersprechen. Wenn du das nicht tust und diskutierst, wird der wirksam und das Ganze kann vollstreckt werden.

Ansonsten kannst du auch nochmals zur Polizei, denen den Mahnbescheid zeigen (ggf. kopieren) und darum bitten, dass die von dir gestellte Strafanzeige wegen Nötigung und Verdacht des Betrugs nochmals weiterverfolgt wird.

Achja: Man könnte auch eine weitere Retourkutsche fahren. Das Inkassobüro und die Anwälte wussten, dass es erhebliche Zweifel gibt, dass du der richtige Schulder bist. Schließlich haben sie dich erst auf das Problem aufmerksam gemacht. Insofern könntest du eine Strafanzeige gegen das Inkassobüro bzw. die Anwälte stellen wegen falscher Verdächtigungen. Es ist ja nicht so, dass die einfach aus Unkenntnis Strafanzeige gegen dich erstattet haben, sondern die wussten schon sehr genau, was da los ist. Aufgabe eines Staatsanwalts, das nun zu würdigen, ob die Anwälte hier Unfug getrieben haben oder ob das so OK war.

Das mit dem Vertrag ist Zufall aber gut dass es so ist. So ist wohl endgültig beweisbar, dass du nicht so ohne weiteres derjenige bist, der hier den Vertrag abgeschlossen hat. Insofern kann man sich hier auch vernünftig zur Wehr setzen. Bei der Sachlage werden sie sich wohl auch überlegen, jemals Klage zu erheben. Ärger machen sie aber trotzdem, wie du siehst.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bmgandre19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mepeisen, habe heute widerspruch eingelegt. Sollten die jetzt echt klage erheben kann ich mir ein Anwalt aufsuchen und würde bei Erfolg alle kosten erstattet bekommen oder ?
Meinst du es bringt was den inkasso dienst anzuzeigen ?

Dieser andere Andre Vogt hat mich heute bei Facebook angeschrieben (drohungen und beleidigungen und natürlich die schuld abgewiesen), die Polizei hat sogar sein zimmer durchsucht schrieb er. Mein Profil kennt er da ich ganz am anfang wo die rechnung kam versucht habe mit dem kontakt aufzunehmen und die Naricht habe ich ebenfalls gescreent und dem Polizei beamten geschickt.

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-- Editiert bmgandre19 am 20.02.2013 16:36

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