Hallo.
Ich habe von der Rasch Anwaltskanzlei Hamburg einen Brief erhalten in dem ich für eine Datei, die ich angeblich im Internet zum Herunterladen bereitgestellt habe den Vergleichsbetrag in Höhe von 1200€ zahlen soll. Desweiteren werde ich aufgefordert eine vorformulierte Unterlassungs-erklärung auszufüllen und unterschrieben bis zum 15.09.10 an die Kanzlei zurückzusenden.
Ich habe mich jetzt schon ein bisschen im Internet informiert, bin aber leider zu keinem wirklichen Entschluss gekommen. Einheitlich wird eigentlich aber gesagt, dass die Höhe der Schadensersatzzahlung viel zu hoch ist.
Deswegen meine Frage. Wie soll ich denn jetzt weiter vorgehen? Muss ich mir anwaltlichen Rat suchen oder bekommt man das auch irgendwie alleine hin? Ist es sinnvoll, da die Zeit bis zm 15.09. ziemlich knapp ist Widerspruch einzulegen, um meine Fristen zu wahren, bzw. ist dies bei einer privatrechtlichen Sache überhaupt möglich?
Im Internet habe ich auch gelesen, dass man eine selbst formulierte Unterlassungserklärung verfassen soll, kann man dies alleine oder sollte man auch schon deshalb zum Anwalt gehen? Wenn man dies auch alleine kann, was sollte denn dann in dieser Unterlassungserklärung drin stehen?
Ist es möglich, dass wenn ich jetzt Wiederspruch oder sonst einen Grund nehme und mich gegen dieses Massenabmahnungsschreiben wehre, der Fall wegen Geringfügigkeit fallen gelassen wird(weil es ja nur eine Musikdatei war)?
Es wäre einfach sinnvoll, wenn mir jemand kompetentes sagt, was ich jetzt weiter machen soll, da ich wirklich total ahnungslos bin.
Mit freundlichen Grüßen.
Micha
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Rasch Anwälte. Abzocke, wer kann mir helfen??
Probleme mit dem Gewerbe?
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--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
Hallo,
mal eine Frage dazu. Ist es überhaupt noch erlaubt das der Provider diese Daten mit IP usw speichert? Gab es da nicht vor ein paar Monaten ein Urteil das dies nicht mehr gemacht werden darf oder war das was anderes?
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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"
quote:
Ist es überhaupt noch erlaubt das der Provider diese Daten mit IP usw speichert?
Ja.
quote:
Gab es da nicht vor ein paar Monaten ein Urteil das dies nicht mehr gemacht werden darf oder war das was anderes?
Das war die Vorratsdatenspeicherung, das ist etwas ganz anderes.
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Hallo DoctorWho,
klär uns doch mal auf, wo genau der Unterschied liegt.
MfG
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quote:
klär uns doch mal auf, wo genau der Unterschied liegt
Soll ich dir erklären, wie Wikipedia funktioniert?
Bei der VDS wurden über die IP-Adresse des Nutzers hinaus bereits vom Provider (!) Daten gespeichert wie "welche Seite aufgerufen", "wem eine Email geschickt" etc.
Bei der jetzigen IP-Speicherung speichert der Provider genau einmal ("die IP 123.45.67.89 war zwischen 9:34 und 9:59 dem Anschluß von Hein Spack, Essen, zugeordnet"), aber nicht alles, was dieser Anschluß dann aufgerufen und gemacht hat.
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Sorry, jetzt wo du es geschrieben hast, finde ich den richtigen Ablagekasten in meinem Oberstübchen auch wieder.
Da ich auf dem Gebiet nicht so ganz auf dem Laufenden bin, noch eine Frage. Auf welcher Rechtsgrundlage speichern die Provider die IPs mit Zeitstempel?
MfG
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quote:
Auf welcher Rechtsgrundlage speichern die Provider die IPs mit Zeitstempel?
Auf der, daß das nicht verboten ist.
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Gute Antwort
Ich weiß, dass die jedenfalls früher erlaubt/notwendig war, da darüber die Abrechnung lief. Da es heute aber eigentlich nur noch Flatrates gibt, gibt es dafür doch eigentlich keine Notwendigkeit mehr. Und laut Datenschutzgesetz dürfen doch nur solche Daten erhoben werden, die für die Geschäftsbeziehung notwendig sind.
Das hört sich vielleicht sehr "blauäugig" an, aber ich bin halt einer von denen mit dem gefährlichen Halbwissen
MfG
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Es gab zwar schon Einzelurteile (etwa gegen die Teledumm), die eine Speicherung von IP-Adressen (wie gesagt, jeweils in dem Einzelfall für den klagenden User) untersagt haben, wenn dies zu Abrechnungszwecken nicht nötig ist.
Wie sich das in den Gesamtzusammenhang einbettet, weiß ich leider nicht, weil ich diesen Komplex nicht weiter verfolgt habe.
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Da geht es mir genau so
Aber trotzdem Danke für die Auskunft.
MfG
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