Rechnung & Mahnung trotz fristgerechter Kündigung via Einschreiben

7. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
emag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung & Mahnung trotz fristgerechter Kündigung via Einschreiben

Hallo zusammen,

im Jahr 2013 habe ich eine Domain inkl. Webspace bei der Firma Jamatitec Websolution bestellt (5,88 EUR / Jahr; 12 Monate Laufzeit; 14 Tagen Kündigungsfrist). Leider war ich mit dem Service des Dienstleisters unzufrieden und habe mehrfach versucht zu kündigen - via Mail, Fax und zuletzt fristgerecht im Juli 2017 via Einschreiben. Keine dieser Kündigungsversuche wurde mich einer Kündigungsbestätigung beantwortet.

Nun kam im April diesen Jahres eine weitere Rechnung und kurz danach die erste Mahnung. Da ich davon ausgehe, dass die zweite Mahnung mit der Androhung eines Inkassounternehmens einhergehen wird, würde ich mir gerne bei euch Rat bzgl. der optimalen weiteren Vorgehensweise einholen.

Bisher habe ich gelesen, dass man z.B. via Anwalt bei Gericht eine "negative Feststellungsklage" einreichen kann. Ich würde allerdings gerne nach Möglichkeit von einem Verfahren absehen.

Was würdet ihr machen? Habt ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht?


Danke & Gruß, Erik

Nachtrag 1: Die Domain liegt seit Juli 2017 bereits bei einem anderen Anbieter.

Nachtrag 2: Das ist übrigens "normal" bei dem Anbieter - siehe: https://de.trustpilot.com/review/jamatitec.de

-- Editiert von emag am 07.05.2018 13:03

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Eine Kündigung ist eine einseiteige empfangsbedürftige Willeneserklärung; sie muss nicht bestätigt werden.

prüfe als erstes, ob Du wirklich zu richtigen Termin gekündigt hast.
14 Tage zu jedwedem Termin wäre unüblich.

Falls das alles ok ist, sprech mit dem Anbieter. Auch ihm kann ein Fehler unterlaufen sein. Nicht alle Unternehmer sind ****.

Falls er sich jedoch auf nichts einlässt, hast Du ja die Zugangsbestätigung des Kündigungsschreibens, sodass Du die Schreiben solange ignorieren kannst, bis ein Mahnbescheid oder eine Klage kommt.

Aber vorher wirklich sorgfältig prüfen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
emag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Berry,

vielen Dank für deine schnelle Antwort! Ich habe das Hostingpaket "fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt. Leider reagiert der Anbieter weder auf Mail noch auf einen Anruf im Callcenter. Die Mitarbeiter dort versprechen die Sache weiterzumelden / zurückzurufen aber nichts passiert.

Ich werde mich also demnächst wohl wegen den 5,88 EUR mit einem Inkassounternehmen auseinandersetzen dürfen aber reagieren muss ich erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid bzw. der Verbraucherschutz ist wohl auch eine gute Anlaufstelle.

Inzwischen habe ich auch eine gute Hilfeseite gefunden:
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/mahnungen-inkasso/keine-angst-vor-inkassobriefen


Danke & Gruß, Erik

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hebe dir den Einschreibe-Beleg, den Fax-Sendebericht usw. auf. Ich persönlich würde einmalig beim Inkasso, was sich meldet widersprechen. Ich würde das nur per eMail machen, um Porto zu sparen (ob das ankommt ist eigentlich nicht so wichtig). "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung als frei erfunden zurück. Der Vertrag besteht für die in Rechnung gestellte Periode gar nicht mehr, da er fristgerecht gekündigt wurde. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich lege es ausdrücklich auf eine gerichtliche Klärung an und werde dann auch gerne vor Gericht den Nachweis der diversen Kündigungen (Fax/Mail/Einschreiben) vorlegen. Sollte die Kündigung seitens ihrer Mandantin bestritten werden, stelle ich zudem eine Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges in Aussicht."
Das wars, mehr würde ich so Leuten nicht zukommen lassen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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