Rechnung

1. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)
Rechnung

Hallo!

Mein Bruder hat eine Rechnung von einem Anwalt erhalten. Aus dieser geht nicht genau hervor für was diese ist. Es ist nur eine Homepage angegeben und es wurde geschrieben, dass bereits mehrere Mahnungen verschickt worden wären und dass sich die Rechnungssumme inzwischen auf 160,00 EURO beläuft.

Mein Bruder hat gar keinen Internetanschluss.... er hat keine Mahnungen erhalten.... und er hat keine Ahnung was das gewesen sein soll...

Also hat er bei dem Rechtsanwalt angerufen und denen das gesagt. Die meinten man müsse das schriftlich machen. Werden wir jetzt tun. Meine Frage: Hat man eine Chance dagegen anzukommen? Muss man irgendwas beachten?

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Scherzkeks - solange unklar ist worum es geht, solange kann doch keiner was dazu als Meinung äußern.
Verlangt doch Vollmacht, Rechnungs- und Mahnungskopien und natürlich eine Vertragskopie. Wenn ihr darauf hinweist weder Internet noch Email zu haben, wird sich das evtl. als Adressmißbrauch herausstellen.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nur weil ein RA was fordert, heißt das lange nicht, dass er auch einen Anspruch darauf hat. Nicht einschüchtern lassen.

Der Anwalt muss natürlich nachweisen, woraus er seinen Anspruch geltend macht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

Supi! das wollte ich hören :o) ich werd jetzt mal nen schönen brief aufsetzen und dann abwarten! schon der hammer! bin mal gespannt, was raus kommt!

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#4
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

hallo!

hab jetzt eine antwort von dem rechtsanwalt bekommen. die schreiben, dass se mir nen einzelverbindungsnachweis zusenden und die zu beweiszwecken mitgeloggten daten sowie die IP adresse des dabei verwendeten computers.

soweit so gut...

wir haben jetzt mal geforscht und die IP adresse ist von der afendis AG... also von denen die geld von uns wollen.

dann schreiben se noch, dass se ihrer mandantin, also der afendis AG raten werden, strafanzeige gegen unbekannt zu stellen, sollten wir, also mein bruder nicht bezahlen. die ermittlungsbehörden wären dann in der lagen herauszufinden, von welchem pc aus die daten eingegeben wurden.

auf dieser liste mit den transaktionsdaten steht jetzt auch ein datum. 05.08.2006!

ich würde jetzt einfach nochmal hinschreiben und nochmal die geforderten unterlagen verlangen! die hab ich bisher ja noch nicht bekommen.

wie ist das jetzt aber, sollte mein bruder wirklich an irgendeinem pc auf dieser seite gewesen sein, von mir aus auch an meinem und die ermittlungsbehörden finden das raus, dann bin doch ich oder der andere pc bestizer der blöde, oder?

oder schreiben die das nur um abzuschrecken?

hab jetzt schon mehrfach über afendis gelesen, dass die wohl nicht deutlich auf ihren seiten anzeigen, dass die kosten so hoch sind... ich schließe daher nicht mehr aus, dass mein bruder auf der seite war, jedoch nicht mit solch hohen kosten gerechnet hat.

auf der transaktionsliste sind auch eine falsche, nicht vorhandene e-mail-adresse und eine falsche kontonummer sowie die falsche bankleitzahl angegeben.

kann meinen bruder erst am woende wieder fragen, da er beim bund ist.

was ratet ihr? will da auf keinen fall was falsch machen und bevor ich dann ärger bekomm oder irgendjemand anderes, weil er an unserem pc saß... soll er doch eigentlich lieber bezahlen, oder?

danke schon mal!

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