Rechnung zahlen

5. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.10.2009 18:17:07
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechnung zahlen

Hallo,
eine Störung vom 12-Tagen habe ich durch meinen InternetProvider Kabel-BW gehabt und das Telefonieren war gar nicht möglich gewesen. Wer kann mir sagen, wie ich gesetzlich mit der Rechnung vorgehen kann. Danke.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

normal kürzen.

aber würde empfehlen ( Mahnung, Inkasse, Telefonsperrung ) zahle und forder das Geld zurück.

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#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Vorher sollte man die ausgefallene Leistung reklamiert (Störungsmeldung) haben. Nicht einfach Rechnung kürzen (bei Einzug), sondern Gutschrift verlangen. Sonst gibt es Ärger.

Die AGBs geben evtl. Aufschluß über "erlaubte" Ausfälle.

-- Editiert von abgezockt am 06.09.2006 20:58:22

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#3
 Von 
guest-12310.10.2009 18:17:07
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
Ich hätte eure Antwort früher lesen sollen. Inzwischen habe ich wieder eine Mahnung von 10 € für einen Betrag von 43,55 € bekommen. Das ist ein Internet-Provider. Sie geben die Leistungen nicht und wenn man Widerspruch einlegt, ignorieren es. Inzwischen habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Ich habe alle Belege und Nachweise, die man nötig hat. Ich möchte gerne aber, dass Kabel-BW für den Anwalt zahlt. Habe ich das Recht, das zu verlangen?!

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#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

wenn du Recht bekommst und die dich zur Einschaltung zwingen im Prinzip ja ...

Ich vermute aber stark das du dich nicht korrekt verhalten hast - oder??? Dann kommt zu den Mahngebühren auch noch der RA :-(

Versuch es mit einer anteiligen Zahlung (Kürzung vornehmen) und einem netten Anschreiben. Vielleicht kommst Du mit einem blauen Auge davon.

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#5
 Von 
guest-12310.10.2009 18:17:07
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ich habe 2-Schreiben geschickt, dass ich nur einen Teil des Betrages geben möchte. Sie haben gar nicht auf Schreiben reagiert und trotzdem mir eine Mahnung in Höhe von 10 € gschickt. Wie berechnet sich eigentlich das Mahngebühr?! Wie ich gehört habe, sollte nur 5€ sein. Das wird mich freuen, wenn Kabel-BW die Anwaltskosten auch zahlen musste.

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#6
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Schreiben nützt nichts - man kürzt anteilig den Betrag und zahlt diesen. Alles andere ist mahnfähiges Fehlverhalten des Kunden. Es ist leider Fakt das man heutzutage ewig auf Reaktionen zu berechtigten Reklamationen wartet.

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