Recht am Bild ?!

22. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Derfragerfragtfragen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht am Bild ?!

Hallo Community
Ich 16 habe mit meinen Freunden ein kleines mountainbikeing Team gegründet und eine Webseite erstellt. Wir haben uns Super verstanden aber jetzt kürzlich total verstritten und getrennt. Mir war klar dass ich wenn sie es vordern Bilder von ihnen von der Webseite nehmen muss was ich auch Tat. Jetzt ist es nur sehr schade um unser aktuelles Video was nach langer Arbeit fast fertig ist. Jetzt endlich zu meiner frage:

Darf ich das Video in Youtube stellen?

Man sieht die Betroffene Person nur von hinten oder unerkennbar unter einem gesichtsverdeckendem Helm.
Danke für eure Hilfe :-)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Man sieht die Betroffene Person nur von hinten oder unerkennbar unter einem gesichtsverdeckendem Helm. <hr size=1 noshade>


Dann ist sie auch nur Beiwerk und §22 KunstUrhG greift nicht.

Auch wenn die Person erkennbar wäre, könnte man fragen, ob sie einer Veröffentlichung nicht konkludent zugestimmt hat (warum sonst hätte man an einem Video teilnehmen sollen, das "lange Arbeit" gebraucht hat?). In dem Fall könnte sie ihre Zustimmung nur bei "gewandelter Überzeugung" widerrufen (etwa wenn ihr jetzt ein Neonazi-Biker-Club werden würdet) und würde sich dann auch schadensersatzpflichtig machen (also etwa die Kosten für den Neudreh/-schnitt etc.).

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#2
 Von 
Derfragerfragtfragen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank !

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