Recht am eigenen Bild - Onlineplattform - Verifikation

16. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fragebedürftig
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Recht am eigenen Bild - Onlineplattform - Verifikation

Hallo, ich weiß nicht ob dieses hier das richtige Forum ist. Die passendere Kategorie habe ich allerdings nicht gefunden.

Zur Sache:

Es geht um die Chatplattform Knuddels.

Dort legt man sich einen Nutzernamen sowie ein dazugehöriges Profil an. Zu diesem Profil kann man ein Profilbild hochladen welches dem Profilbesitzer gehören muss.

Problem:

Meine Freundin Jenny (Name geändert) hat dort ein Profil mit einigen Bildern von sich. Vor wenigen Tagen stieß ich dann auf ein Profil mit einigen Bildern von Jenny. All diese Bilder wurden von Jennys Profil kopiert. Um die Bilder löschen zu lassen wandte sie sich an die Administration. Die Antwort jedoch war folgende: "Wir können die Bilder nicht löschen, du musst deine Bilder von uns verifizieren lassen, damit wir wissen, dass es deine Bilder sind".

Zu dieser Verifikation macht man ein Bild in einer bestimmten Pose von sich während man einen Zettel mit einem vorher definierten Code hochhält.

Diese Verifikation möchte Jenny jedoch nicht machen. Daher werden die Bilder von dem falschen Account nicht gelöscht.

Meine Frage:

Muss sich Jenny wirklich auf diese Weise verifizieren oder ist Knuddels auch ohne jeweilige Verifikation verpflichtet, diese Bilder zu löschen?

Unabhängig davon, ob Jenny dort ein Profil hat oder nicht, widerspricht es sich nicht, dass Jenny dort ein weiteres Foto hochladen muss, um illegal hoch geladene Fotos löschen zu lassen?


Nachtrag: Jetzt habe ich die Sektion Urheberrecht gefunden, kann aber den Beitrag nicht löschen und bitte höflichst um ein Verschieben in den jeweiligen Bereich, danke.

-- Editiert von Fragebedürftig am 16.01.2018 23:18

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

:forum:
Die Admins werde das schon verschieben.
Und so ganz verkehrt ist es ja auch nicht ...



Zitat (von Fragebedürftig):
widerspricht es sich nicht, dass Jenny dort ein weiteres Foto hochladen muss, um illegal hoch geladene Fotos löschen zu lassen?

Zitat (von Fragebedürftig):
oder ist Knuddels auch ohne jeweilige Verifikation verpflichtet, diese Bilder zu löschen?

Nö. Woher soll man denn wissen, wer nun die "Echte" ist?



Zitat (von Fragebedürftig):
Muss sich Jenny wirklich auf diese Weise verifizieren

Nein.
Sie kann auch vor Gericht gegen die Plattform klagen. Wird sie dann wohl nur ein paar hundert EUR kosten...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fragebedürftig
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Fragebedürftig):
widerspricht es sich nicht, dass Jenny dort ein weiteres Foto hochladen muss, um illegal hoch geladene Fotos löschen zu lassen?

Zitat (von Fragebedürftig):
oder ist Knuddels auch ohne jeweilige Verifikation verpflichtet, diese Bilder zu löschen?

Nö. Woher soll man denn wissen, wer nun die "Echte" ist?


Deine fragende Antwort klingt zunächst logisch, jedoch ist dazu zu sagen, dass dieses Verifikationsbild dauerhaft gespeichert wird. Gerade für jemanden, der dort nicht angemeldet sein und in keiner Weise Fotos von sich auf der Plattform haben möchte, fände ich diese Art der Datenspeicherung aber problematisch. Schließlich werden Daten erhoben, die die betreffende "Jenny" gar nicht erhoben haben möchte.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Fragebedürftig):
Schließlich werden Daten erhoben, die die betreffende "Jenny" gar nicht erhoben haben möchte.

Tja, Jenny wird sich entscheiden müssen.
Es lassen, oder die kostenfreie Variante oder die kostenpflichtige. Wobei die Daten in allen Fällen von der Plattform gespeichert werden.

Ironischerweise ist es ja zur Umsetznung notwendig, das gewisse Daten halt zwangsläufig erhoben werden müssen.
Auch können gesetzliche Pflichten dazu führen, das die Daten von der Plattform gespeichert werden müssen.


Weitere Beispiele:
Die Anschriften derjeinigen die keine Werbung erhalten möchten, müssen ja auch gespeichert werden um den Abgleich überhaupt durchführen zu können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Muss sich Jenny wirklich auf diese Weise verifizieren oder ist Knuddels auch ohne jeweilige Verifikation verpflichtet, diese Bilder zu löschen?

Jenny muss halt irgendwie nachweisen, dass sie die rechmäßige "Eigentümerin" der Bilder ist.
Nur auf bloßen Wunsch von Jenny muss niemand irgendwas löschen - ein Beleg, dass Jenny der Löschungsanspruch auch zusteht, muss halt her.
Wie Jenny diesen Beleg herbeischafft, das kann die Plattform nicht vorschreiben. Möglicherweise sind andere Wege aber langsamer / aufwändiger / mit Kosten verbunden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Fragebedürftig):
Es geht um die Chatplattform Knuddels.

Dort legt man sich einen Nutzernamen sowie ein dazugehöriges Profil an. Zu diesem Profil kann man ein Profilbild hochladen welches dem Profilbesitzer gehören muss.

Problem:

Meine Freundin Jenny (Name geändert) hat dort ein Profil mit einigen Bildern von sich.


Zitat (von Fragebedürftig):
Deine fragende Antwort klingt zunächst logisch, jedoch ist dazu zu sagen, dass dieses Verifikationsbild dauerhaft gespeichert wird. Gerade für jemanden, der dort nicht angemeldet sein und in keiner Weise Fotos von sich auf der Plattform haben möchte, fände ich diese Art der Datenspeicherung aber problematisch. Schließlich werden Daten erhoben, die die betreffende "Jenny" gar nicht erhoben haben möchte.


Sie HAT doch schon Bilder auf diese Plattform hochgeladen, Sie sogar im Profil benutzt...wo ist jetzt genau das Problem, ein weiteres Bild (welches nicht mal im Profil erscheinen wird) hochzuladen, um sich zu verifizieren?

Im Grunde werden keine Daten erhoben, die nicht schon von Jenny öffentlich zur Schau gestellt wurden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fragebedürftig
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Im Grunde werden keine Daten erhoben, die nicht schon von Jenny öffentlich zur Schau gestellt wurden.
Das ist nicht richtig. Es soll, wie beschrieben, ein Bild mit bestimmten Erkennungsmerkmalen hochgeladen werden welches nicht öffentlich war und nicht veröffentlicht werden darf.

Zitat (von fb367463-2):


Meine Freundin Jenny (Name geändert) hat dort ein Profil mit einigen Bildern von sich.


Zitat (von Fragebedürftig):
Deine fragende Antwort klingt zunächst logisch, jedoch ist dazu zu sagen, dass dieses Verifikationsbild dauerhaft gespeichert wird. Gerade für jemanden, der dort nicht angemeldet sein und in keiner Weise Fotos von sich auf der Plattform haben möchte, fände ich diese Art der Datenspeicherung aber problematisch. Schließlich werden Daten erhoben, die die betreffende "Jenny" gar nicht erhoben haben möchte.


Sie HAT doch schon Bilder auf diese Plattform hochgeladen, Sie sogar im Profil benutzt...wo ist jetzt genau das Problem, ein weiteres Bild (welches nicht mal im Profil erscheinen wird) hochzuladen, um sich zu verifizieren?

Der zweite fett markierte Teil "Gerade für jemanden....." gehört nicht zum Ersten sondern stellt die Situation des "einfachen Bilder"klaus"" dar. User XY kopiert irgendwo ein Bild von "Natascha" die nicht bei Knuddels angemeldet ist. Natascha soll sich aber verifizieren mit einem Bild welches sie gar nicht erst dort hochladen und dauerhaft gespeichert haben möchte.

Tut mir leid, in dem Fall habe ich mich wirklich unklar ausgedrückt.

Was Jennys Problem mit dem Verifikationsbild ist weiß ich nicht. Ich weiß, dass sie die Person ist, was mir auch genügt. Im Übrigen mache ich auch kein Verifikationsbild dort obwohl mein echtes Bild dort zu sehen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Fragebedürftig):
Was Jennys Problem mit dem Verifikationsbild ist weiß ich nicht.

Eventuell sollt emandas mal eruieren. Möglicherweise ist dasProblem auch gar keines?



Zitat (von Fragebedürftig):
Ich weiß, dass sie die Person ist, was mir auch genügt.

Schön, nur Unbekannte wissen das halt nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Fragebedürftig):

Muss sich Jenny wirklich auf diese Weise verifizieren oder ist Knuddels auch ohne jeweilige Verifikation verpflichtet, diese Bilder zu löschen?

Der Anbieter darf verlangen, daß derjenige, der eine Forderung stellt, nachweist, daß er die Forderung berechtigt stellt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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