Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur rechtlichen Situation bezüglich dem Crawling von Webseiten.
Angenommen, ich würde von einer Website öffentlich zugänglich Daten crawlen, diese dann bei mir bearbeiten und ein komplett anderes Ergebnis kommerziell anbieten.
Wie wäre hier die rechtliche Situation?
Also als "greifbares" Beispiel, ich ziehe von kicker.de oder einer ähnlichen Seite die Daten von Fussballern, berechne nach meinen Erfahrungen Werte, wie sich die Teams schlagen und biete diese kommerziell an.
Würde ich gegen ein Recht verstoßen, wäre das rechtlich ein Grenzbereich oder komplett unbedenklich?
Ich verkaufe ja nicht direkt die Daten der anderen Homepage.
Das Crawling wäre übrigens in zu vernachlässigbarem Rahmen, also wenige einzelne Seite täglich 1 mal aufgerufen und somit keine große Belastung für den Server.
Vielen Dank für eine Einschätzung aus Expertensicht :-)
Rechtliche Lage bei Crawling: der fremde Inhalt fliesst in kommerzielles Angebot
28. August 2015
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Frage vom 28. August 2015 | 12:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtliche Lage bei Crawling: der fremde Inhalt fliesst in kommerzielles Angebot
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#1
Antwort vom 1. September 2015 | 14:27
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:die Daten von Fussballern
Auch wenn die Daten selbst nicht urheberrechtlich geschützt sein dürften, kann es ihre Zusammenstellung als Datenbankwerk sein.
Auch bei nicht geschützten Daten könnte eine Ausnutzung einer Mitbewerberleistung einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen.
(In der Praxis wird es übrigens wohl ein Hase-und-Igel-Spiel, wenn der Anbieter das merkt und die Struktur seiner Seite ändert, sodaß der Crawler die Daten nicht mehr extrahieren kann, dann wird der Crawler angepaßt und dann wieder die Seite usw.)
#2
Antwort vom 1. September 2015 | 21:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
Und wenn der Sitebetreiber richtig gut ist fängt er den den Crawler ab und liefert manipulierte Daten...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. September 2015 | 01:25
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 239x hilfreich)
Hallo "den.zel",
ich stimme der Antwort von "JenAn" zu!
MfG, soso55
#4
Antwort vom 2. September 2015 | 12:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat:Auch bei nicht geschützten Daten könnte eine Ausnutzung einer Mitbewerberleistung einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen. :
(In der Praxis wird es übrigens wohl ein Hase-und-Igel-Spiel, wenn der Anbieter das merkt und die Struktur seiner Seite ändert, sodaß der Crawler die Daten nicht mehr extrahieren kann, dann wird der Crawler angepaßt und dann wieder die Seite usw.)
Ich werde nicht als Mitbewerber auftreten oder mit dem Anbieter in Konkurrenz treten.
Die Daten benötige ich zwar, erstelle aber ein vollkommen anderes Produkt. Im Gegenteil, mein Werk wird eher dazu anregen die Leistungen des Anbieters in Anspruch zu nehmen.
Hätte ich in dem Fall etwas zu befürchten? (Unterlassungserklärung, Schadensersatz, etc.)
In der Praxis denke ich müsste der Crawler zuerst ein mal "auffliegen" und selbst dann müsste das Unternehmen ein Interesse haben, rechtlich dagegen vorzugehen. Da es einzelne Seitenzugriffe sind (ca. 50 einzelne Seiten, deren Zugriff ich zeitlich verteilen würde), vermute ich eher, dass diese bei den tausenden täglicher Zugriffe im normalen Rauschen untergehen.
Daher wird es in der Praxis wohl eher sein "wo kein Richter da kein Henker".
Oder wie würdet ihr die Lage beurteilen?
#5
Antwort vom 4. September 2015 | 13:16
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Im Gegenteil, mein Werk wird eher dazu anregen die Leistungen des Anbieters in Anspruch zu nehmen.
Das hat mit der rechtlichen Frage nicht so viel zu tun. Und was der Rechteinhaber tun wird oder nicht, weiß nur die Glaskugel.
Zitat:vermute ich eher, dass diese bei den tausenden täglicher Zugriffe im normalen Rauschen untergehen
Es gibt genügend Software, die sowas trotzdem entdecken kann.
Zitat:Daher wird es in der Praxis wohl eher sein "wo kein Richter da kein Henker".
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