Rechtliche Lage bei Crawling: der fremde Inhalt fliesst in kommerzielles Angebot

28. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
den.zel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtliche Lage bei Crawling: der fremde Inhalt fliesst in kommerzielles Angebot

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur rechtlichen Situation bezüglich dem Crawling von Webseiten.

Angenommen, ich würde von einer Website öffentlich zugänglich Daten crawlen, diese dann bei mir bearbeiten und ein komplett anderes Ergebnis kommerziell anbieten.
Wie wäre hier die rechtliche Situation?

Also als "greifbares" Beispiel, ich ziehe von kicker.de oder einer ähnlichen Seite die Daten von Fussballern, berechne nach meinen Erfahrungen Werte, wie sich die Teams schlagen und biete diese kommerziell an.
Würde ich gegen ein Recht verstoßen, wäre das rechtlich ein Grenzbereich oder komplett unbedenklich?

Ich verkaufe ja nicht direkt die Daten der anderen Homepage.
Das Crawling wäre übrigens in zu vernachlässigbarem Rahmen, also wenige einzelne Seite täglich 1 mal aufgerufen und somit keine große Belastung für den Server.

Vielen Dank für eine Einschätzung aus Expertensicht :-)

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
die Daten von Fussballern


Auch wenn die Daten selbst nicht urheberrechtlich geschützt sein dürften, kann es ihre Zusammenstellung als Datenbankwerk sein.
Auch bei nicht geschützten Daten könnte eine Ausnutzung einer Mitbewerberleistung einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen.
(In der Praxis wird es übrigens wohl ein Hase-und-Igel-Spiel, wenn der Anbieter das merkt und die Struktur seiner Seite ändert, sodaß der Crawler die Daten nicht mehr extrahieren kann, dann wird der Crawler angepaßt und dann wieder die Seite usw.)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Und wenn der Sitebetreiber richtig gut ist fängt er den den Crawler ab und liefert manipulierte Daten...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "den.zel",

ich stimme der Antwort von "JenAn" zu!

MfG, soso55

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
den.zel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Zitat:Auch bei nicht geschützten Daten könnte eine Ausnutzung einer Mitbewerberleistung einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen.
(In der Praxis wird es übrigens wohl ein Hase-und-Igel-Spiel, wenn der Anbieter das merkt und die Struktur seiner Seite ändert, sodaß der Crawler die Daten nicht mehr extrahieren kann, dann wird der Crawler angepaßt und dann wieder die Seite usw.)


Ich werde nicht als Mitbewerber auftreten oder mit dem Anbieter in Konkurrenz treten.
Die Daten benötige ich zwar, erstelle aber ein vollkommen anderes Produkt. Im Gegenteil, mein Werk wird eher dazu anregen die Leistungen des Anbieters in Anspruch zu nehmen.
Hätte ich in dem Fall etwas zu befürchten? (Unterlassungserklärung, Schadensersatz, etc.)

In der Praxis denke ich müsste der Crawler zuerst ein mal "auffliegen" und selbst dann müsste das Unternehmen ein Interesse haben, rechtlich dagegen vorzugehen. Da es einzelne Seitenzugriffe sind (ca. 50 einzelne Seiten, deren Zugriff ich zeitlich verteilen würde), vermute ich eher, dass diese bei den tausenden täglicher Zugriffe im normalen Rauschen untergehen.
Daher wird es in der Praxis wohl eher sein "wo kein Richter da kein Henker".
Oder wie würdet ihr die Lage beurteilen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Im Gegenteil, mein Werk wird eher dazu anregen die Leistungen des Anbieters in Anspruch zu nehmen.


Das hat mit der rechtlichen Frage nicht so viel zu tun. Und was der Rechteinhaber tun wird oder nicht, weiß nur die Glaskugel.

Zitat:
vermute ich eher, dass diese bei den tausenden täglicher Zugriffe im normalen Rauschen untergehen


Es gibt genügend Software, die sowas trotzdem entdecken kann.

Zitat:
Daher wird es in der Praxis wohl eher sein "wo kein Richter da kein Henker".


Deine persönliche Risikoanalyse, das kann dir niemand abnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen