Rechtliches für private Homepages

3. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Norza
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechtliches für private Homepages

Hallo
Ich bin gerade mit dem Aufbau meiner privaten Homepage beschäftigt. Meine Homepage besteht hauptsächlich aus Fotos von historischen Bauwerken, Bauernhöfen, Häusern u.s.w. Und aus verschiedenen Texten die mit Quellenangaben vom jeweiligem Autor versehen sind.

Bevor ich meine Homepage veröffentliche, wollte ich mich generell über rechtliche Fragen informieren.
ZB: Darf ich Fotos von öffentlichen oder privaten Gebäuden überhaupt veröffentlichen?
Genügt die einfache Quellenangabe bei Texten von anderen Autoren?....u.s.w.

Wer kann mir weiterhelfen oder Angaben zu diesem Thema machen bezw mir Links mitteilt, worauf ich bei meiner Homepage rechtlich aufpassen muss.

Ich bin für alle Antworten sehr dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Darf ich Fotos von öffentlichen oder privaten Gebäuden überhaupt veröffentlichen?"

Sofern Sie diese Fotos selbst gemacht haben (oder eine Nutzungslizenz dafür besitzen) spricht mE nicht gegen eine Veröffentlichung.

"Genügt die einfache Quellenangabe bei Texten von anderen Autoren?"

Nein. Grds. bedürfen Sie mE der Zustimmung des jeweiligen Urhebers - etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn Ihr Vorhaben von dem Zitat-Recht des § 51 UrhG gedeckt wäre.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Norza
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

An Bob.Vila

Danke für die Informationen!
Werde mich noch etwas schlauer über das angesprochene "Zitat-Recht" machen.



Weitere Informationen zu meiner Frage sind noch jederzeit willkommen.
Danke an alle!

1x Hilfreiche Antwort

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