Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor ein paar Monaten bei ebay von einem Sammler einen gegenstand gekauft, den ich selber auch sammle.
Dieser Gegenstand ist auch angekommen, also issoweit war alles in Ordnung.
Daraufhin hat mir der Typ weitere Gegenstände angeboten von denen ich acht kaufen wollte.
Er hat mir eine email geschickt in der jeder dieser Artikel mit einem Preis von 80,- Euro aufgelistet war.
Ich habe also diese acht stück bezahlt aber der Typ hat mir nur zwei stück geschickt und meint nun, das das Geld was ich ihm überwiesen habe auch nur den Wert dieser zwei Gegenstände abdeckt, nicht aber den Wert aller acht.
In seiner email soll auf einmal nämlich gestanden haben, das diese zwei stück einen Wert von jeweils 320,- Euro haben.
Er behauptet nun, das ich seine emails gefälscht habe und das von Anfang an klar war, das die zwei stück die 640,- Euro wert seien, die ich ihm bezahlt habe.
Ich soll angeblich im nachhinein den Wert, den er mir in seiner email für diese zwei genannt hat, umgeändert haben.
Meine Frage nun: sind die emails, die ich von ihm erhalten habe, vor Gericht als Beweismittel gültig?
Rein technisch gesehen könnte ich seine mails ja wirklich verändert haben. Hab ich eine chance, an meine Kohle oder die fehlenden sechs gegenstände zu kommen? Es handelt sich bei der Sache ja um einen Privatverkauf von gebrauchten Gegenständen...
Rechtsfrage wegen Abzocker
22. Juli 2005
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Frage vom 22. Juli 2005 | 15:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsfrage wegen Abzocker
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 23. Juli 2005 | 10:02
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage nun: sind die emails, die ich von ihm erhalten habe, vor Gericht als Beweismittel gültig? <hr size=1 noshade>
Nein, emails erfüllen nicht die von § 416 ZPO gestellten Anforderungen an Urkunden (u.a. Unterschrift) und können somit nicht unmittelbar ein Beweismittel darstellen. IRd Freibeweises kann der Richter den Inhalt einer vorgelegten email aber durchaus würdigen. Angesichts des Umstands, dass hier gerade die inhaltliche Richtigkeit der email umstritten ist, bringt das aber mE nichts. Sofern also keine anderen Beweise für die Abrede bestehen (zB Zeugen), würde in einem etwaigen Prozeß eine non-liquet-Situation herrschen, so dass der jeweilige Kläger mit seiner Klage abgewiesen werden müsste.
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
#2
Antwort vom 23. Juli 2005 | 12:48
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Ist das Geschäft dann nicht anfechtbar?
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