Rechtslage von Online-Anmeldungen zu Reise

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb380771-8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechtslage von Online-Anmeldungen zu Reise

Hallo 123rechtler,

ich fahre jährlich als Betreuer bei einem Zeltlager für 8-13 jährige Kinder mit. Jetzt wollten wir dieses Jahr die Anmeldung vereinfach und online stattfinden lassen (alternativ jedoch auch per normalem Postweg).
Nun ist die Frage inwiefern man sich auf dünnes Eis begibt, wenn man eine nach der Anmeldung versendete Bestätigungsmail als verbindliche Vertragsabschlussbestätigung auszeichnet? Also man schreibt auf der Seite des Formulars, dass mit der Bestätigungsemail die versendet wird ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Absender der Anmeldung und dem Anbieter der Reise zustande kommt. Ist das so möglich, oder darf man das gar nicht?

Ich habe auf diversen Reisefirmenhomepages herumgeschaut was die so da hinschreiben und das variiert z.T. sehr stark. Manche lassen den Vertrag erst gelten, wenn das Geld überwiesen wurde, manche verschicken eine Anmeldebestätigungsmail und daraufhin eine Reisebestätigungsmail (die markiert dann den rechtsgültigen Vertrag) und wiederrum andere verschicken ein generiertes PDF an die Email-Adresse, welches unterschrieben und zugeschickt/gefaxt werden muss.

Habt ihr da Ratschläge? Wüsste ich wo ich schauen muss, dann hätte ich selbst schon Gesetzestexte durchgewühlt, bin da aber leider etwas aufgeschmissen.

Vielen Dank für die Hilfe :) .

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-- Editiert fb380771-8 am 04.01.2014 02:30

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde das von einer anderen Seite her anpacken. Da du minderjährige Kinder betreust, brauchst du auf jeden Fall das schriftliche Einverständnis der Eltern. Jugendschutz, ich denke du weißt wovon ich rede. Ich würde das alles also miteinander kombinieren. Also auch ein PDF per eMail schicken, was binnen X Tagen unterschrieben werden muss, damit der Vertrag endgültig zustande kommt und was dann beides beinhaltet, Zahlungsaufforderung und Einverständniserklärung wegen Aufsicht, Notfalltelefonnummer der Eltern, etwaige Krankheits-/Allergiebilder, die wichtig zu wissen sind. Also ich würde mir diese Fragen mit einfacher eMail-Bestätigung rein aus praktischen Gründen nicht stellen :-)

P.S.: 24-Tage-Widerrufsrecht gibt es nicht. Google nach Ausnahmen, die für Freizeitveranstaltungen u.ä. gelten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 04.01.2014 13:49

-- Editiert mepeisen am 04.01.2014 13:50

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb380771-8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort!

Ich muss dir zustimmen, dass dann eine "Validierung" per Mail verbunden mit dem "Unterzeichnen" des Vertrages am meisten Sinn macht und auch am bequemsten ist!

Notfalltelefonnummern, Krankheitsinfos etc. werden beim Ausfüllen des Formulars bereits abgefragt - die haben wir also auch.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Na dann lässt man es sich schriftlich bestätigen. Wie gesagt: Zwei Fliegen mit einer Klappe.
Zudem: So hat man auch eine kleine Gewährleistung, dass nicht die Kinder selbst sich anmelden ohne dass die Eltern es wissen ;-)

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