Hallo,
als Käufer über die Ebayplattform habe ich von einem relativ bekannten Versender ein PC-Teil ersteigert. Das gelieferte PC-Teil hatte nicht alle in der Artikelbeschreibung angegebenen Leistungsmerkmale, also hab ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und mit beiliegendem Formular den Artikel zurückgeschickt. Ich hab etwas recherchiert, rechtlich sieht es wohl so aus, dass ich ein Recht auf die Erstattung von Kaufpreis und Rücksendekosten habe. Allerdings reagiert der Anbieter weder auf E-Mails noch über das Ebay-System verschickte Nachrichten. Als ich dort angerufen habe (nach 6 Wochen!!) hieß es lapidar: "Ist in Bearbeitung in der Buchhaltung ...".
Da der Artikel nicht mal 50 Euro gekostet hat, ist das hinzuziehen eines Anwalts wohl unangemessen. Habt Ihr einen Tipp, wie ich reagieren sollte? (Eventuell eine Rückzahlungsfrist setzen? Wenn ja wie, per Fax/Post/Einschreiben?)
Ich bin mit der Sache momentan einfach überfordert und würde mich über Antwort sehr freuen, danke.
Reklamation und keine Rückerstattung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Da Sie den Artikel zurückgesendet haben, sollten Sie nun eine Frist zur Rückerstattung des Kaufpreises setzen. Per Einschreiben. I.d.R. muss der Versender den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Wareneingang (nachweisbar durch Paketdienst (nur wenn versichert versendet wurde)) zurückerstatten.
Am besten eine 14 Tage Frist setzen. Wenn diese verstreicht - entweder Anwalt aufsuchen oder den Artikel selbst bei eBay wieder verkaufen. Je nach dem, wieviel Mühe es Wert sein soll.
--- editiert vom Admin
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Oh, stimmt ja. Naja, war schon spät.
Dann werd ich nochmal offiziell anmahnen, danke für Eure antworten. Problem ist eben der geringe Wert des gekauften Artikels, und darum jetzt so ein Brimborium ...
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