Retour / Abholung zweimal gescheitert / Selbst Abholung beauftragen?

17. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)
Retour / Abholung zweimal gescheitert / Selbst Abholung beauftragen?

Hallo zusammen,

sagen wir mal, jemand kauft einen Gefrierschrank bei Aldi und dieser wird per Spedition geliefert.

Nun will man diesen retournieren.

Bei der ersten Abholung (08:00 Uhr bis 13:00 Uhr) ruft der Spediteur um 13 Uhr an, dass er sich verspätet. Der Käufer wartet bis 17 Uhr, dann folgt der Anruf, dass sie es nicht mehr schaffen. Es wird ein neuer Termin vereinbart.

Auch an diesem Termin (08:00 Uhr bis 13:00 Uhr) schafft der Spediteur es wieder nicht. Der Fahrer sieht das Verschulden diesmal beim Kunden, den er um 14 Uhr innerhalb von drei Minuten dreimal angerufen hätte ohne Erfolg und wäre dann zum nächsten Kunden gefahren. Als der Kunde zehn Minuten später zurückrief, hieß es nur, "ich habe versucht, Sie anzurufen dreimal, dann musste ich zum nächsten Kunden, die Zeitspanne von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr ist sowieso nicht richtig, da wir sie nie einhalten können".

Laut Erfahrungsberichten ist es nicht unüblich, dass es hier auch mal fünf Versuche gibt. Der Kunde will das Paket am Heiligabend aber nicht mehr in der Wohnung haben. Kann der Käufer nun selbst die Abholung über einen zuverlässigen Dienst organisieren und die Kosten dem Händler in Rechnung stellen? Die Kundenhotline vom Aldi-Partner sagte hierzu, dass dies nicht ginge, da nur die eigenen Spediteure auf das Gelände gelassen werden.

Ärgerlich hierbei ist, dass der Händler eigentlich Aldi ist, aber das Ganze über Medion und deren Spedition geregelt wird.



-- Editiert von Dopavin am 17.12.2018 11:44

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Inwiefern wurden die Zeitfenster genau nachweisbar vereinbart?

Grundsätzlich würde ich sagen, der Vertragspartner befindet sich im Annahmeverzug. Damit ist eine eigenmächtige Rücksendung auf Kosten des Verkäufers gerechtfertigt. Natürlich unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und mit Schadenminderungspflicht. Also nicht der extra angemietete 40-tonner mit Exklusivabholung 20min vor der Bescherung.
Ferner könnte man noch andere Maßnahmen ergreifen, die aber in ihrer Wirkung dazu beitragen, dass das übergeordnete Ziel (Paket an Weihnachten nicht mehr daheim) nicht erreicht würde.

Zitat (von Dopavin):
Die Kundenhotline vom Aldi-Partner sagte hierzu, dass dies nicht ginge, da nur die eigenen Spediteure auf das Gelände gelassen werden.


Das ist nicht das Problem des Kunden, dann muss der Aldi-Partner die Pakete eben am Pförtnertor annehmen. Es gibt jedenfalls keine Pflicht die besagt, dass ein Widerruf bzw. der entsprechende Versand mit einem bestimmten Dienstleister erfolgen muss. Allein die Kosten könnten, sofern sie denn höher liegen, als die Kosten des Partners, auf den Käufer zurückfallen. Aber darum geht es ja hier nicht.

Das ist der rechtliche Part. Der Verstandspart sagt mir jedoch, dass es durchaus zielführender sein kann einen erneuten Zustellversuch zuzulassen.

Grundsätzlich wäre anzuraten den Wideruf per Einschreiben erneut zu erklären (falls noch nicht nachweisbar geschehen) und gleichzeitig drei realistische Terminfenster (also zB nicht Sonntags zwischen 2:00 und 5:30 Uhr) anzugeben, mit dem Hinweis der Verkäufer/sein Spediteur möge sich für eines entscheiden und dir diese Entscheidung mitteilen. Erscheint er dann nicht zur Abholung, würde ich den Kühlschrank versteigern und die Preisdifferenz vom Verkäufer einfordern.

-- Editiert von Guruhu am 19.12.2018 16:37

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat:
Inwiefern wurden die Zeitfenster genau nachweisbar vereinbart?


Tja, nachweisbar? Gar nicht :sad:

Die komplette Kommunikation lief bisher telefonisch ab. Nur in den Systemen von Medion steht sehr viel über diesen Fall und es schlägt angeblich so hohe Wellen. Nur leider meldet sich die Spedition nicht, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Sie wurde von Medion bereits zweimal "angemahnt". Für mich sieht es so langsam nach Absicht aus, da ist wohl jemand böse, weil er von oben was draufbekommen hat.

Das alles bringt mir nur nichts.

Also jetzt muss wohl einer Stelle nachweislich (per Fax?) eine Frist gesetzt werden mit drei Vorschlägen der Abholung. Gleichzeitig setze ich eine Frist für die Erstattung des Kaufpreises.

Die Frage ist nur, wer ist zuständig? Der Händler, wo es gekauft wurde (Aldi) oder der Vertragspartner vom Händler (Medion) oder gar die Spedition?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
Nun will man diesen retournieren.

Die erste Frage ist doch mal "warum?"
Kennt man die Antwort, kann man zielführend diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Dopavin):
Nun will man diesen retournieren.

Die erste Frage ist doch mal "warum?"
Kennt man die Antwort, kann man zielführend diskutieren.


Ich wüsste zwar nicht, dass es einer Begründung bedarf, aber er ist zu laut.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
Ich wüsste zwar nicht, dass es einer Begründung bedarf, aber er ist zu laut.

Ich meinte nicht die Ursache, sondern die Rechtsgrundlage, also ob als Widerruf, Reparatur, Austausch, Rücktritt, Kulanz, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Dopavin):
Ich wüsste zwar nicht, dass es einer Begründung bedarf, aber er ist zu laut.

Ich meinte nicht die Ursache, sondern die Rechtsgrundlage, also ob als Widerruf, Reparatur, Austausch, Rücktritt, Kulanz, ...


;) Widerruf

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
Also jetzt muss wohl einer Stelle nachweislich (per Fax?) eine Frist gesetzt werden mit drei Vorschlägen der Abholung. Gleichzeitig setze ich eine Frist für die Erstattung des Kaufpreises.


So wäre der korrekte/sichere Weg. Problematisch dabei ist halt, dass das Ziel (=Abholung vor heilig Abend) damit nicht zwingend gewahrt wird. Eine angemessene Frist wären ca. 14 Tage. Also irgendwann Anfang Januar.

Zitat (von Dopavin):
Die Frage ist nur, wer ist zuständig? Der Händler, wo es gekauft wurde (Aldi) oder der Vertragspartner vom Händler (Medion) oder gar die Spedition?


Dein Vertragspartner. In der Regel ist das der, mit dem du den Kaufvertrag geschlossen hast. Hast du also die örtliche Filiale besucht, wären die das (bzw. die Aldi-"GmbH" als Unternehmen, soweit ich weiß sind die Filialen keine eigenständigen Gesellschaften). Hast du in der Filiale zB nur einen Bestellauftrag abgegeben, könnte es auch durchaus sein, dass Medion der Vertragspartner geworden ist. Das kannst du deinen Unterlagen (zB der Widerrufsbelehrung, den AGB) entnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Ablauf ist folgender:
Du gehst in die Aldi Filiale und bekommst an der Kasse für den Betrag einen Bon mit einer Nummer. Diese Nummer gibst Du online bei Aldiliefert.de ein. Und dann wirst Du von einem Callcenter kontaktiert zwecks Liefertermin.
Auf dem Lieferschein finden sich dann zur Überraschung nur noch Medion und deren AGB.

Hierzu finde ich noch die AGB, die der Kunde eigentlich nur sieht.

https://www.aldi-liefert.de/agb

-- Editiert von Dopavin am 20.12.2018 10:51

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen