Hallo,
Auf einer Internetseite steht, dass die Rückerstattung für bestimmte fälle verfällt.
Ich bin genau auf so einen Fall gestoßen, jedoch lässt mich die Seite eine Rückerstattung durchführen und ich erhalte am ende auch die Meldung "Dein Gegenstand wurde erfolgreich zurückerstattet!". Mir wird jedoch nichts zurückerstattet.
Nun die Frage, gilt die Meldung s.o. Rechtlich als akzeptable Rückgabe (trotz der Punkte wo das Rückgaberecht verfällt) ?
Der Support von der Seite hat mir gesagt, dass ich den Gegenstand nicht zurückerstatten kann, aber die Seite hat es ja zugelassen.
Welches Recht gilt hier nun, da mir einerseits gesagt wird, es wurde zurückerstattet und auf der anderen, dass es nicht erstattet werden kann?
Grüße
Rückerstattung Online Inhalte
5. Januar 2021
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Frage vom 5. Januar 2021 | 18:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung Online Inhalte
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#1
Antwort vom 5. Januar 2021 | 20:16
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4886x hilfreich)
Bitte ordentliche Fallbeschreibung
#2
Antwort vom 5. Januar 2021 | 21:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Skin in einem Online Spiel gekauft:
Wenn man den Skin modifiziert (Modifizierung kostet Geld), dann verfällt das Rückgaberecht.
Auf deren Internetseite, wo man eine Rückerstattung beantragen kann, wurde mir diese trotzdem genehmigt.
Jedoch habe ich das Geld nicht zurück erhalten.
Der Support meinte daraufhin, dass ich kein Recht auf die Rückgabe hätte, wegen der Modifizierung.
Welches Recht gilt hier, weil auf deren Internetseite wurde meine Rückerstattung genehmigt?
Grüße
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Januar 2021 | 22:14
Von
Status: Unbeschreiblich (124743 Beiträge, 40398x hilfreich)
ZitatWelches Recht gilt hier, :
Kommt ganz darauf an, wo der Verkäufer seinen Sitz hat.
ZitatAuf deren Internetseite, wo man eine Rückerstattung beantragen kann, wurde mir diese trotzdem genehmigt. :
Kommt ganz darauf an, wie verbindlich ist diese Zusage laut der vertraglichen Vereinbarungen und mit welchem Wortlaut wurde diese Zusage formuliert.
#4
Antwort vom 5. Januar 2021 | 23:57
Von
Status: Richter (8036 Beiträge, 1657x hilfreich)
ZitatBitte ordentliche Fallbeschreibung :
Kannste immernoch drauf warten.....
#5
Antwort vom 7. Januar 2021 | 07:19
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4886x hilfreich)
Vielleicht kommt ja noch wasZitatKannste immernoch drauf warten..... :
#6
Antwort vom 7. Januar 2021 | 12:34
Von
Status: Weiser (17409 Beiträge, 5953x hilfreich)
In Deutschalnd gilt das deutsche Recht und für Ware die nach Kundenwunsch gestaltet und hergestellt wurde gibt es im Onlinehandel kein Widerrufsrecht.ZitatWelches Recht gilt hier nun...... :
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