Rückerstattung Online Inhalte

5. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hanz Ne.123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung Online Inhalte

Hallo,

Auf einer Internetseite steht, dass die Rückerstattung für bestimmte fälle verfällt.
Ich bin genau auf so einen Fall gestoßen, jedoch lässt mich die Seite eine Rückerstattung durchführen und ich erhalte am ende auch die Meldung "Dein Gegenstand wurde erfolgreich zurückerstattet!". Mir wird jedoch nichts zurückerstattet.

Nun die Frage, gilt die Meldung s.o. Rechtlich als akzeptable Rückgabe (trotz der Punkte wo das Rückgaberecht verfällt) ?
Der Support von der Seite hat mir gesagt, dass ich den Gegenstand nicht zurückerstatten kann, aber die Seite hat es ja zugelassen.

Welches Recht gilt hier nun, da mir einerseits gesagt wird, es wurde zurückerstattet und auf der anderen, dass es nicht erstattet werden kann?

Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4886x hilfreich)

Bitte ordentliche Fallbeschreibung

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hanz Ne.123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Skin in einem Online Spiel gekauft:
Wenn man den Skin modifiziert (Modifizierung kostet Geld), dann verfällt das Rückgaberecht.

Auf deren Internetseite, wo man eine Rückerstattung beantragen kann, wurde mir diese trotzdem genehmigt.
Jedoch habe ich das Geld nicht zurück erhalten.

Der Support meinte daraufhin, dass ich kein Recht auf die Rückgabe hätte, wegen der Modifizierung.

Welches Recht gilt hier, weil auf deren Internetseite wurde meine Rückerstattung genehmigt?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124743 Beiträge, 40398x hilfreich)

Zitat (von Hanz Ne.123):
Welches Recht gilt hier,

Kommt ganz darauf an, wo der Verkäufer seinen Sitz hat.



Zitat (von Hanz Ne.123):
Auf deren Internetseite, wo man eine Rückerstattung beantragen kann, wurde mir diese trotzdem genehmigt.

Kommt ganz darauf an, wie verbindlich ist diese Zusage laut der vertraglichen Vereinbarungen und mit welchem Wortlaut wurde diese Zusage formuliert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 1657x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Bitte ordentliche Fallbeschreibung


Kannste immernoch drauf warten.....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4886x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Kannste immernoch drauf warten.....
Vielleicht kommt ja noch was

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17409 Beiträge, 5953x hilfreich)

Zitat (von Hanz Ne.123):
Welches Recht gilt hier nun......
In Deutschalnd gilt das deutsche Recht und für Ware die nach Kundenwunsch gestaltet und hergestellt wurde gibt es im Onlinehandel kein Widerrufsrecht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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