Rückgaberecht Leuchtmittel

13. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
danzo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Rückgaberecht Leuchtmittel

Hallo zusammen,
ich brauche Eure Hilfe. Ich habe bei eBay Leuchtmittel ersteigert. Der Artikel wurde als neu verkauft. Als ich die Ware erhalten habe, war diese nicht in der Originalverpackung sowie wies leichte Kratzer auf der Oberfläche auf. Habe den Verkäufer daraufhin kontaktiert und um Rückabwicklung des Kaufvertrages gebeten. In der Artikelbeschreibung steht: Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben. Unten steht jedoch nichts. Der Verkäufer schrieb, dass es sich bei diesem Kauf um Leuchtmittel handelt und er die Rückabwicklung ablehnt.

Meine Frage: Kann ich nicht einfach von meinem Rückgaberecht gebrauch machen? Im 312d steht nichts von Ausschluss der Leuchtmitteln o.ä.

Danke vorab!

LG danzo

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8507 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

ja du kannst ganz normal vom Rückgaberecht gebrauch machen.

quote:
war diese nicht in der Originalverpackung
Eine Verpackung kannst du nicht vorraussetzen! Jeh nachdem was es für ein Leuchtmittel war, kann es aus einer Grosspackung stammen und ist immer noch neu, was auch die Kratzer erklären würde...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
danzo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

danke für schnelle Antwort.

auf welcher Grundlage kann ich das machen? Ich mein der Verkäufer hat keine Klausel, wie es üblich ist, unten angefügt. SOndern nur vermerkt, dass der Artikel unter bestimmten
Bedingungen zurückgegeben werden darf.. Aber welche es sind...hm

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8507 Beiträge, 4058x hilfreich)

Gewerblicher oder privater VK?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
danzo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

da stand nichts von Privatverkauf. Deswegen bin ich vom gewerblichen ausgegangen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8507 Beiträge, 4058x hilfreich)

ist der VK als privat oder gewerblich gemeldet, dass kannst du scon einsehen, geh mal auf sein Profil...

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
danzo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

angemeldet als privater VK. jedoch schreibt er, dass man die Ware zurückschicken kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8507 Beiträge, 4058x hilfreich)

Also wenn es ein privater VK ist, dann hast du keine Rückgaberechte!

quote:
In der Artikelbeschreibung steht: Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben.
Das wird so auch nicht stimmen, dieser Satz steht bestimmt nicht in der Artikelbeschreibung, sondern in der sogenannten EBAY-Maske! Wenn in dem großen Feld wo der VK den Artikel nichts angibt zwecks Rücknahme, dann steht dir kein Rückgaberecht zu, dann hat der VK recht...

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
danzo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deine Hilfe!

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