Rückgaberecht - Widerruf

8. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Schokoliese
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht - Widerruf

Ich habe in einem Shop 1 Akku und 2 Verdampferköpfe (E-Zigarette) bestellt und diese per Paypal bezahlt.

Beim festen Zusammenschrauben des Verdampferkopfes auf den Akku stellte sich heraus, dass kein Kontakt zustande kommt und somit die E-Zigarette nicht zum Einsatz kommen kann.
Auf dem Display des Akkus kam die Anzeige: Atomizer Short.

Nach eigenen Recherchen im Internet wie ich evtl. selbst den Fehler beseitigen könne, stellte sich heraus, dass auch bei anderen Nutzern das "Kontakt-Problem" zwischen dem Akku und genau diesen Verdampfern auftritt. Diese Störung kann wohl mechanisch kurzzeitig behoben werden (mit spitzem Gegenstand die Kontaktfläche bearbeiten). Das behebt das Problem allerdings nur kurzzeitig und der Mangel tritt wieder auf. Auch bei dem zweiten bestellten Verdampfer dieser Marke tritt dieser Mangel auf.

Ein Verdampfer eines anderen Hersteller hingegen funktioniert einwandfrei. Der Akku ist somit für mich in Ordnung. Daher möchte ich den Akku behalten, die nicht funktionsfähigen Verdampfer allerdings zurücksenden.

Da ich ein 100% intaktes Produkt ohne Konstruktionsmangel nutzen möchte, was in dieser Kombination nicht möglich ist, habe ich dem Shop das Problem geschildert und wollte von meinem Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen Gebrauch machen.

Der Händler verweist auf seine AGB's. Hierin wird darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht nicht besteht bei: "versiegelter bzw. verschweißter Waren (Liquids, Verdampfer, Verdampfereinheiten, Clearomizer)."

Die einzelnen Komponenten waren in einzelnen kleinen Kartons verschweißt geliefert worden.

Mein Eindruck hierzu: Der Händler will so das rechtlich geregelte Rückgaberecht umgehen, indem er alle seine Produkte verschweißt. Sehe ich das richtig?

Der Händler fordert nun von mir, dass ich alle Artikel der Bestellung (Akku und die beiden Verdampfer) an ihn auf meine Kosten zurücksende und bei gerechtfertigter Reklamation mir die Rücksendekosten erstattet.

Warum soll ich nun reklamieren, wenn mir doch ein Rückgaberecht zusteht? Auf eine Nachbesserung möchte ich mich aufgrund meiner bisherigen Recherchen und der negativen Bewertungen allerdings nicht einlassen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Der Händler verweist auf seine AGB's. Hierin wird darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht nicht besteht bei: "versiegelter bzw. verschweißter Waren (Liquids, Verdampfer, Verdampfereinheiten, Clearomizer)."

Der Händler kann in seine AGB schreiben was er will, von den Regelungen des BGB darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden (§312k Abs. 1 Satz BGB ).

Falls sich der Händler auf §312g Abs. 2 Nr. 3 BGB berufen will (Hygiene): Die Bauteile lassen sich desinfizieren, ist also kein Argument.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119091 Beiträge, 39681x hilfreich)

Die Rückantwort des Händlers hat man schriftlich?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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