Rückgaberecht bei Fernabsatz

6. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
mangoblüte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Rückgaberecht bei Fernabsatz

Ich habe mal eine Frage und würde mich über Hilfe sehr freuen:

Kunde K bestellt bei einem Internethändler (V) Ohrringe. K wird darauf hingewiesen, dass Ohrringe aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen sind. K erhält die Ware. Diese gefällt ihm nicht und er will sie zurückschicken, V verweigert und weißt darauf hin, dass K darüber informiert wurde.

Hat K auch in diesem Fall 14 Tage Rückgaberecht durch das Fernabsatzgesetz?

Probleme mit dem Gewerbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Hat der VK ein Rückgaberecht eingeräumt (anstelle des Widerrufrechts)?

Ansonsten sind die Einschränkungen, bei denen kein Widerrufsrecht besteht, in §312d(4) BGB aufgeführt.
Ohrringe fallen - selbst mit viel Fantasie - nicht darunter.

Bitte beachte, dass es Fristen zu beachten gibt:
Bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen durch Textform ODER Rücksendung der Ware;
Bei Rückgaberecht NUR durch Rücksendung der Ware.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
dass Ohrringe aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen sind


K will ja nicht umtauschen (freiwilliges Angebot des VK), sondern widerrufen (gesetzliches Recht im Fernabsatz).

Entgegen landläufiger Meinung gibt es keine gesetzlichen Ausnahmen für "Hygieneartikel", erst recht nicht "aus hygienischen Gründen".

Grundsätzlich könnte man also auch ein gebrauchtes Kondom widerrufen (genau wie ein zu Asche verbranntes Handy). Ob man dann Wertersatz leisten muß, hängt davon ab, ob man ausreichend belehrt wurde.

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3x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
mangoblüte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe soweit!
K wurde vor Abschluss des Kaufvertrages "kurz" darauf hingewiesen, dass die Ware nicht
"umgetauscht" werden kann.
Ich war mir nicht sicher, ob es durch den Hygieneaspekt evtl. rechtliche Einschränkungen für K geben könnte.

Danke!

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119079 Beiträge, 39680x hilfreich)

Ohrringe sind schon deshalb keine 'Hygieneartikel', da sie problemlos desinfiziert werden können.

Desweiteren ist es üblich, diese im Laden anzuprobieren.



Bei dem Händler würde ich den Wiederruf mit Zustellnachweis versenden da weitere Probleme zu erwarten sind.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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