Rückgaberecht bei Kauf von Privat?

19. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.07.2018 12:29:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückgaberecht bei Kauf von Privat?

Hallo

Nehmen wir folgenden theoretischen Sachverhalt an:
* Jemand inseriert bei Ebay-Kleinanzeigen ein Spielzeug-Auto.
* Das Inserat ist von privat also nicht gewerblich.
* Der Anzeigentext lautet "Verkaufe das Modell mit alles was dazu gehört.In OVP Bitte Anrufen".
* In der Anzeige befindet sich kein Hinweis bezüglich Rückgaberecht oder Ausschluss eines solchen.
* Der Kunde bezahlt vorab per Überweisung auf das Konto des Verkäufers.
* Der Verkäufer sendet nach Zahlungseingang das Spielzeug-Auto per Paket an den Kunden.

Hat der Käufer in so einem Fall ein Rückgaberecht?
Muss der Verkäufer das Produkt zurücknehmen und das bezahlte Geld zurückzahlen?

Ich glaube mal gehört zu haben, dass man auch als Privatverkäufer (im Fernabsatz) ein Rückgaberecht geben muss, wenn man dieses nict ausschließt. Liege ich da richtig?

Gruß
Otto

-- Editier von ingo9000x am 19.06.2015 11:08

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat:
Ich glaube mal gehört zu haben, dass man auch als Privatverkäufer (im Fernabsatz) ein Rückgaberecht geben muss, wenn man dieses nict ausschließt. Liege ich da richtig?

Nein, da liegst Du falsch.

Das gilt bei der Gewährleistung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

wenn der VK das zugesendet hat was er angepriesen hat, dann muss ernichts zurücknehmen. Ein generelles Rückgberecht welches er ausschliessen muss gibt es nicht...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.07.2018 12:29:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Ah OK, alles klar.
Danke für Eure schnelle Hilfe!

Nun mal folgenden theoretischen Sachverhalt angenommen:
* Jemand inseriert bei Ebay-Kleinanzeigen ein Spielzeug-Auto.
* Das Inserat ist von privat also nicht gewerblich.
* Der Anzeigentext lautet "Verkaufe das Modell mit alles was dazu gehört.In OVP Bitte Anrufen".
* In der Anzeige befindet sich kein Hinweis bezüglich Rückgaberecht oder Ausschluss eines solchen.
* Der Kunde bezahlt vorab per Überweisung auf das Konto des Verkäufers.
* Der Verkäufer sendet nach Zahlungseingang das Spielzeug-Auto per Paket an den Kunden.
* Der Kunde packt das Auto aus und es fehlt ein ZUbehörteil.
* Dieses Zubehörteil ist auf der Verpackung neben anderen Zubehörteilen abgebildet.
* Alle andern Zubehörteile sind enthalten.
* Abgebildet war in der Kleinanzeige nur das Auto ohne Zubehörteile und ohne Verpackung.

Ich erinnere: Im Text der Anzeige stand "Verkaufe das Modell mit alles was dazu gehört.In OVP".
Somit hätte das zugesendete Produkt doch einen Mangel und würde nicht der Beschreibung entsprechen.
Ist das soweit korrekt?
Und fällt das unter die Gewährleistung, die der Verkäufer in seiner Anzeige ja nicht ausgeschlossen hat?

Gruß
Otto

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Selbst wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hätte, so würde das nicht greifen, da "Verkaufe das Modell mit alles was dazu gehört." eine Zustandsbeschreibung ist - die laut BGH nicht durch den Gewährleistungsausschluss erfasst ist.

Wenn wir mal die Beweisproblematik ("ich habe Zeugen, dass ich das reingelegt hab"), dann liegt ein Sachmangel vor. Der Verkäufer muss das fehlende Teil nachliefern. Kann oder will er das nicht, dann kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Evtl. kommt auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht, nur dazu muss der Mangel erheblich sein. Bei einem fehlenden Zubehörteil kann man das nicht pauschal sagen... vielleicht ja, vielleicht nein, kommt drauf an was es ist.

4x Hilfreiche Antwort

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