Rückgaberecht bereits eingebaut

16. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
hdfxrs
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht bereits eingebaut

Ich habe übers Internet einen neues Mainboard für meinen PC bestellt. Leider funktiniert das Gerät unzufriedenstellen und ist möglicherweise sogar defekt. Ich habe aber nun keine Lust auf ein langes hin und her mit Garantie usw. daher meine Frage, kann ich das Mainboard im Zuge des Fernabtastgesetzes ohne Angabe von Gründen zurückgeben um den Kaufpreis zurückzuerhalten pbwohl es bereits eingebaut war?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119164 Beiträge, 39689x hilfreich)

Ja.

Nur bei der Rückerstattung des Kaufpreises könnte der Händler Probleme machen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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