Rückporto bei Umtausch gem. Widerruf

12. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
fdecker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückporto bei Umtausch gem. Widerruf

Guten Tag Zusammen,

habe insgesamt 5 Paar Tanzschuhe (keine Spezialanfertigungen) über einen Deutschen Online-Shop bestellt, wovon 1 Paar nicht passt. Dieses Paar hätte eigentlich passen müssen, auch stimmt die gelieferte Größe. Aber einer Tanzpartnerin sind die Schuhe definitiv zu klein. Wie verhält es sich nun mit dem Rückporto im Falle eines Umtausches?

1. Frage: Muss der Händler bei einem Umtausch (gem. Widerrufsrecht) die Kosten meiner Rücksendung UND die Lieferkosten der Ersatzlieferung tragen?

2. Frage: Kommt es für die Bestimmung, wer das Rückporto zu tragen hat, auf den Warenwert der zurückgesendeten Ware an (hier: 99,90 EUR), oder auf den gesamten Bestelltwert an (506,50 EUR)?

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"Herzlichen Dank und Gruß
F. Decker"

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
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Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Ab 40 Euro Kaufpreis, trägt meines Wissens der Händler die Kosten.

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#2
 Von 
fdecker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Antwort. Jedoch bitte ich um vollständigere und vor allem fachkundige Auskunft meiner beiden Fragen. Das mit den 40 EUR ist bekannt. Danke.



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"Herzlichen Dank und Gruß
F. Decker"

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#3
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Was sagt denn der Händler, was er tun will?

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#4
 Von 
fdecker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil er ja zurück nimmt und Ersatz liefert , also umtauscht, ist er der Meinung, seinerseits alles erforderliche (Größenermittlung) getan zu haben und will lediglich kostenlos Ersatz liefern. Das Rückporto soll ich tragen. nu ja, wie gesagt: Die Größe hätte passen sollen.

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"Herzlichen Dank und Gruß
F. Decker"

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#5
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Jedoch bitte ich um vollständigere und vor allem fachkundige Auskunft meiner beiden Fragen.

Das hier ist ein Laienforum. Fachkundige Auskunft erhalten Sie von einem Rechtsanwalt.

rage: Kommt es für die Bestimmung, wer das Rückporto zu tragen hat, auf den Warenwert der zurückgesendeten Ware an (hier: 99,90 EUR), oder auf den gesamten Bestelltwert an (506,50 EUR)?

Es kommt auf die zurückgesandte Ware an. Da der diesbezügliche Preis über EUR 40,- liegt, trägt bei einem Widerruf/Rückgabe der Verkäufer die Rücksendekosten. Falls Sie die Schuhe nur umtauschen möchten, tragen m.E. Sie die Kosten, da es sich um eine Kulanz des Händlers handelt.

Sie können sich auch nicht auf einen Sachmangel der Schuhe berufen, da selbige immer unterschiedlich ausfallen. Ein Grund, warum man Schuhe anprobieren sollte.

Steffen

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#6
 Von 
fdecker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank.

Das hier ist ein Laienforum. Fachkundige Auskunft erhalten Sie von einem Rechtsanwalt.

Das ist korrekt, jedoch habe ich hier bereits des öfteren Antworten von Anwälten erhalten. Hier geht es um 7,00 EUR Porto. Wegen so etwas kann man sich wohl nur in Deutschland in die Nesseln setzen... Ein bißchen mehr Mut aber bitte etwas weniger "ich glaube"!

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"Herzlichen Dank und Gruß
F. Decker"

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#7
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Hin zahlt der VK und zu Ihnen zahlen Sie.

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#8
 Von 
fdecker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Huch?! Danke für die fixe Antwort!

Also dürfte er es z.B. so machen, dass er mir das Rückporto nicht erstattet und für den Ersatzlieferung nichts berechnet (angenommen, beides kostet gleich viel)?

Ich dachte, der Vertrag kommt erst nach Ablauf dieser Widerrufsfrist zustande. Damit hat das also nichts zu tun... Oder anders ausgedrückt habe ich das so gelesen und verstanden, als müsste der Händler eben beide Wege zahlen...

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"Herzlichen Dank und Gruß
F. Decker"

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#9
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo!

Muss man denn für die Rücksendekosten für den Unternehmer in Vorkasse gehen? Der Verbraucher rennt ja dann seinem Geld mitunter vergeblich hinterher.

Grüsse
Markus

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