Rücksendekosten bei Widerruf - Amazon

27. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 466x hilfreich)
Rücksendekosten bei Widerruf - Amazon

Hallo an alle!

Ich habe via Amazon Artikel gekauft, von denen ich zwei Stück mit dem Amazonrücksendeschein wieder zurück geschickt habe. Der Wert eines einzelnen Artikel lag unter EUR 40,-, beide zusammen haben einen Wert darüber.
Amazon teilte mir jetzt per Mail mit, dass bei der Erstattung EUR 3,50 Rücksendekosten abgezogen werden.
Ich habe - ebenfalls per Mail - den vollen Betrag angemahnt und notfalls gerichtliche Schritte angedroht, wenn nicht der volle Betrag überwiesen wird.

Das ist zur Zeit der Stand.

Folgende Fragen:
1) Ist Amazon automatisch in Verzug, wenn sie nicht den vollen Betrag überweisen? Wenn ich sie erst noch gerichtsfest in Verzug setzen müsste, würde das mehr als EUR 3,50 kosten und den Betrag würde ich nicht zurück bekommen, da ja noch keine Verzug vorlag.
2) Könnte ich bei einer neuen Bestellung den Betrag mit Hinweis auf den Vorgang einfach in Abzug bringen?

Vielleicht klärt sich ja alles sehr schnell, aber ich mache mir gerne vorher Gedanken.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4875x hilfreich)

quote:
von Shihaya am 27.06.2013 08:13

Ich habe via Amazon Artikel gekauft, von denen ich zwei Stück mit dem Amazonrücksendeschein wieder zurück geschickt habe. Der Wert eines einzelnen Artikel lag unter EUR 40,-, beide zusammen haben einen Wert darüber.

Handelt es sich um zwei Bestellungen oder um eine?

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 466x hilfreich)

Es war eine Bestellung, zweimal der selbe Artikel. Die gesamte Bestellung bestand noch aus verschieden weiteren Artikeln, die aber bei mir verblieben sind.

Gruß

Shihaya

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4875x hilfreich)

quote:
von Shihaya am 27.06.2013 08:13

1) Ist Amazon automatisch in Verzug, wenn sie nicht den vollen Betrag überweisen? Wenn ich sie erst noch gerichtsfest in Verzug setzen müsste, würde das mehr als EUR 3,50 kosten und den Betrag würde ich nicht zurück bekommen, da ja noch keine Verzug vorlag.

Die haben afaik 30 Tage Zeit, außer du setzt sie vorher in Verzug.

quote:
von Shihaya am 27.06.2013 08:13

2) Könnte ich bei einer neuen Bestellung den Betrag mit Hinweis auf den Vorgang einfach in Abzug bringen?

Klar könntest du, könnte aber auch den Ausschluss von Amazon bedeuten. D.h. du darfst nicht mehr bei Amzon kaufen. Das "wir möchten nicht mehr an Sie verkaufen" ist von der Vertragsfreieheit gedeckt. "

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Wert eines einzelnen Artikel lag unter EUR 40,-, beide zusammen haben einen Wert darüber. <hr size=1 noshade>


Da liegt der Hund begraben, Amazon hat recht.
Alle beabsichtigten Anstrengungen wären wirkungslos und würden zu deinen Lasten gehen, WENN Amazon das durchziehen würde.
Nur in ganz speziellen Fällen (Was waren denn das für Artikel?) könnte man eventuell die Rücksendekosten dem Händler auferlegen.


Quelle (Z.B.):
Amtsgericht Augsburg (Urteil vom 14.12.2012, Az. 17 C 4362/12 )


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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4875x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von 3,141592653 am 28.06.2013 03:29

Amtsgericht Augsburg (Urteil vom 14.12.2012, Az. 17 C 4362/12 ) <hr size=1 noshade>

coole Sache! Das wusste ich bisher nicht :wipp: :dance:

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#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 466x hilfreich)

Ich auch nicht!

Aber damit sind wir in meinem Fall im klaren "Vielleicht" der Einzelfallbetrachtung angekommen. Es handelte sich um zwei LED-Streifen. Die andere bestellte und behaltene Ware hatte nichts mit Beleuchtung zu tun.
Dementsprechend würde ich die Streifen als eine Einheit ansehen. Ich hätte auch ein Zweierpack gekauft, so es denn angeboten worden wäre.

Aufgrund des angegebenen AZ habe ich einen Artikel hier gefunden, der sich mit dem Thema befasst. Interessant ist dabei der Absatz "ausnahmsweise Addition der Einzelpreise bei zusammengehörenden Artikeln".

Gruß

Shihaya

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-- Editiert Shihaya am 28.06.2013 08:53

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5483 Beiträge, 2479x hilfreich)

Ich fürchte aber, Amazon wird das durchziehen.

Weil wenn sie in deinem Fall Recht bekommen, haben sie ein zweites Urteil zu ihrem Gunsten.

Und mit dieser Auslegung spart Amazon geschätzt im 6-7 stelligen Bereich im Jahr....

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4875x hilfreich)

Vorallem Kosten / Nutzen wegen 3,5€

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#9
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 466x hilfreich)

Ich habe dazu hier ein aktuelles Urteil gefunden - und Amazon hat einen Kunden verloren.

Gruß

Shihaya


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"Damit unsere "Freunde" von der NSA etwas zu lesen haben: Bombe Flugzeug Al Kaida Islam Anschlag"

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#11
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2906 Beiträge, 1315x hilfreich)

Ich frage mich, was man sich wegen 3,50€ aufregt.
Überlegen Sie mal, welcher Händler ihnen in der Stadt eine LED Lampe ausgeliehen hätte, damit Sie schauen können, ob diese zuhause "passt"

Auch hätten Sie in der Stadt kein Rückgaberecht. Mal davon abgesehen, dass es auch Geld und Zeit kostet in die Stadt zu fahren.

Amazon ist in meinen Augen sehr billig und sehr zuverlässig. Aber die ganzen Versandkosten bei denen werden nicht als Geld gedruckt sondern all denen auferlegt, die Ihre Waren behalten. Deswegen finde ich es gut, dass die da bei Kunden, die häufig Sachen retournieren eher weniger Kulant sind, und mir weiterhin günstige Ware anbieten.

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" "

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#12
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 466x hilfreich)

Stimmt! Eigentlich muss man sich über den Gesetzgeber aufregen, der eine Regelung verfasst hat, die von beiden Seiten zu Missbrauch auffordert.
Hier bewahrheitet sich einmal wieder die Weisheit: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht!

Die 40-Euro-Grenze ist und war schon immer Schwachsinn, weil sie nur zu Missverständnissen führen konnte und auch geführt hat. Ich war der Meinung, dass damit der Wert der zurückgeschickten Sachen gemeint ist - und damit war ich sicherlich nicht alleine.
Zum Glück wird es sie nicht mehr lange geben.

Gruß

Shihaya

PS: Bei einem Kauf im Ladengeschäft wäre mir, genauso wie bei auspacken des Paketes, sofort aufgefallen, dass der LED-Streifen für meine Zwecke nicht geeignet ist. Ich hätte ihn also gar nicht erst "ausgeliehen".



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