Rücksendekosten bei defekter Ware

29. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jensen23523
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 15x hilfreich)
Rücksendekosten bei defekter Ware

Hallo,

ich habe einen Elektronikartikel bei Ebay von einem gewerblichen Kunden gekauft. Diese wurde als voll funktionsfähige B-/Gebrauchtware bezeichnet. Laut Anbieter muss man die Rücksendekosten selber tragen im Falle eines Umtauschs.

Der genannte Artikel, ein Plug & Play USB Hub, weist jedoch an verschiedensten Rechnern keine Funktion auf.
Dass ich bei Nichtgefallen die Rücksendekosten tragen muss ist absolut verständlich.

Wie sieht die Sache bei defekter Ware aus, die direkt beim Kauf defekt war?

Vielen dank!

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Curby):
Hallo,

ich habe einen Elektronikartikel bei Ebay von einem gewerblichen Kunden gekauft. Diese wurde als voll funktionsfähige B-/Gebrauchtware bezeichnet. Laut Anbieter muss man die Rücksendekosten selber tragen im Falle eines Umtauschs.

Der genannte Artikel, ein Plug & Play USB Hub, weist jedoch an verschiedensten Rechnern keine Funktion auf.
Dass ich bei Nichtgefallen die Rücksendekosten tragen muss ist absolut verständlich.

Wie sieht die Sache bei defekter Ware aus, die direkt beim Kauf defekt war?

Vielen dank!


Die Frage ist falsch gestellt, denn die Kostentragungspflicht hängt nicht vom Zustand der Ware sonder von der gewählten Form der Gestaltungserklärung ab.

Was hast Du dem Händler geschrieben?

Berry

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#2
 Von 
Jensen23523
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe bei Ebay den Button gedrückt "Diesen Artikel zurückgeben" und im Kommentarfeld angegeben - ich kopiere mal den O-Ton:

Grund für Rückgabe: Funktioniert nicht/defekt
Anmerkungen: Auch verschiedensten Rechner kein Betrieb möglich. Kein Plug & Play möglich. Keine Anmeldung im Gerätemanager, auch nicht von angeschlossenen Devices.

Nun soll ich den Artikel (einen 15€ Artikel inkl. versandkosten..) zur Prüfung einschicken.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

also so wie du das geschildert hast ist es korrekt, wenn du die Versandkosten zu tragen hast, du gibst ja den Artikel zurück.

Hättest du um Mangelbeseitigung gebeten und dir einen neuen Artikel zusenden lassen, dann hattest du keine Kosten zu tragen gehabt...

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#4
 Von 
Jensen23523
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 15x hilfreich)

Wenn nun aber der Anbieter die Ware prüfen möchte handelt es sich meiner Meinung jederodch nicbht mehr um einen Umtausch, sondern um Mangelbeseitigung oder irre ichmich da?

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Du schreibst aber nirgends, dass du erneut einen Artikel bekommst! Daher ja auch dir Rückgabe deinerseits.

Natürlich wird ein Zurückgegebener Artikel ebenso geprüft...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jensen23523
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Gegenseite prüft und feststellt funktioniert noch - den kriegst du wieder? Muss ich eine Rücksendung zu mir explizit ausschließen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Curby):
Laut Anbieter muss man die Rücksendekosten selber tragen im Falle eines Umtauschs.

Wurde das wirksam bei Kaufvereinbart?
Wie ist der Wortlaut der Klausel?



Zitat (von Curby):
Wie sieht die Sache bei defekter Ware aus, die direkt beim Kauf defekt war?

Da würde unter Umständen der Verkäufer diese ersetzen müssen.



Was genau ist denn überhaupt das Ziel?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jensen23523
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau ist denn überhaupt das Ziel?


Nun, ich gebe den Artikel ja nicht ohne Grund zurück, sondern weil dieser nicht funktioniert. Warum muss ich dann die Rücksendekosten tragen? Es ist ja ein bereits gebrauchter Artikel, da darf ich doch davon ausgehen, dass die Verkäufer den selber einmal prüfen - ist scheinbar nicht passiert.

Reparatur wird bei der Summe nicht erfolgen. Austausch auch unwahrscheinlich.

- Austausch?
- Reparatur?
- Erstattung?

Bei welchen Fällen muss ich die Rücksendekosten tragen? Dass der Käufer Rücksendekosten zu tragen hat bei einem Umtausch stand so in der Ebay-Auktion.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

So kommen wir glaube ich nicht weiter.

Ein Umtausch ist etwas anderes als ein Widerruf oder eine Vertragsanfechtung oder ein Rücktritt vom Vertrag.

Die von ebay angebotene Buttonlösung ist, wenn ich mich recht erinnere auf den Widerruf abgestellt.
Falls nicht, mögen das andere User die sich damit öfters beschäftigen korrigieren. Bei einem Widerruf trägt der Verbraucher die Rücksendekosten, wenn er vom Verkäufer zuvor darauf hingewiesen wurde.

Wenn der Verkäufer den Umtausch (freiwillige Leistung) angeboten hat, kann er die Regelungen bestimmen.

Zitat (von Curby):
Muss ich eine Rücksendung zu mir explizit ausschließen?

Kannst Du, musst Du aber nicht. Ich verstehe den Sinn hinter dieser Frage nicht.

Oder anders gesagt. ich hab was gekauft, ich kann es nicht gebrauchen, ich schicke es zurück und der Händler muss alles bezahlen und mir auch den Kaufpreis erstatten - so einfach funktioniert das nur bei einem fristgerechten Widerruf, bei vorheriger Information aber ohne die Rücksendekosten.

Alternative: ich hab was gekauft, das Teil ist grundsätzlich mit einem Sachmangel behaftet. ich reklamiere rechtzeitig und räume dem Händler die Nachbesserung ein. In dem Falle trägt der Händler alle Kosten.
Das past aber nicht auf Deinen Fall mit der Buttonlösung.

Berry

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Du hast den Artikel zurückgegeben. Das er deiner Meinung nach kaputt war/ist spielt keine Rolle.

Würdest du den Artikel nicht zurückgeben, sondern austauschen lassen und somit einen neuen bekommen, dann müsste der VK die Kosten übernehmen, bei deiner Rückgabe musst es aber DU...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Curby):
Ich habe bei Ebay den Button gedrückt "Diesen Artikel zurückgeben" und im Kommentarfeld angegeben - ich kopiere mal den O-Ton:

Grund für Rückgabe: Funktioniert nicht/defekt
Anmerkungen: Auch verschiedensten Rechner kein Betrieb möglich. Kein Plug & Play möglich. Keine Anmeldung im Gerätemanager, auch nicht von angeschlossenen Devices.


Das ist für den Verkäufer eindeutig:

Er ist/war übrigens gesetzlich verpflichtet, Dich über Dein gesetzliches Widerrufsrecht zu informieren, insbesondere, wie es auszuüben ist, nämlich dass Du unmissverständlich klarstellen musst, dass Du widerrufen möchtest, und nicht etwa Deine Rechte bei Sachmängeln ( Nacherfüllung / Rücktritt / Kaufpreisminderung / Schadensersatz ) geltend machen willst:

§ 355 Absatz 1 Satz 3 BGB
Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen.

---> Der Verkäufer kann Deine Mitteilung nie und nimmer als einen schlichten Widerruf missverstehen, bei dem Du gesetzlich ( soweit nichts anderes vereinbart, und entsprechend belehrt ) die Rücksendekosten tragen müsstest.

Zitat:
Nun soll ich den Artikel (einen 15€ Artikel inkl. versandkosten..) zur Prüfung einschicken.


Wenn Du nicht einfach widerrufst, sondern einen Mangel reklamierst, dann kannst Du eigentlich erst nach fehlgeschlagener Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten. Daher ist nicht ganz klar, ob die hier angekündigte "Rückgabe" wegen Funktionsmängeln

a) dem Nacherfüllungs-Verlangen durch "Nachbesserung" dienen soll,
b) einem Nacherfüllungs-Verlangen nach Umtausch/Austausch dienen soll,
c) mit/nach einem Rücktritt wg. fehlegeschlagener/unzumutbarer Nacherfüllung erfolgen soll.

Jedenfalls trägt in allen 3 Fällen der Verkäufer die Kosten der Rücksendung. ( Der BGH hat in einem Urteil beiläufig darauf hingewiesen, dass sich der Käufer die -vom Verkäufer zu tragenden- Rücktransportkosten im Zusammenhang mit Mängelreklamationen vorgeschossen verlangen kann. )

RK

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Du hast den Artikel zurückgegeben. Das er deiner Meinung nach kaputt war/ist spielt keine Rolle.


Das ist völlig falsch. Wenn ein Artikel mit der Begründung "defekt" zurückgegeben wird, dann kann der Verkäufer dies nicht "eindeutig als Ausübung des Widerrufrechts" fehldeuten.

Zitat:
Würdest du den Artikel nicht zurückgeben, sondern austauschen lassen und somit einen neuen bekommen, dann müsste der VK die Kosten übernehmen


Im Rahmen einer Nacherfüllung wg. Mängeln: richtig.

( Der Verkäufer könnte sogar anbieten, einen funktionierenden Artikel "bei Nichtgefallen" gegen einen anderen umtauschen zu dürfen - hierfür dürfte er aber beliebige Bedingungen stellen ( nur 7 Tage nach Kauf, Rücksendekosten trägt der Käufer )).


Zitat:
bei deiner Rückgabe musst es aber DU...


Wenn die "Rückgabe" der mangelhaften Sache dem Verkäufer die Nachbesserung ermöglichen soll, oder zur Rückgewähr bei Ersatzlieferung erfolgen soll ( Austausch/Umtausch ), oder nach einem Rücktritt wg. fehlegeschlagener Nacherfüllung --- dann trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung/Rückgabe.

RK

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#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Ich glaube RrKOrtmann ist mit dem Ablauf des automatisierten Rückgabe-Prozesses bei eBay nicht so vertraut.

Wie man es dreht und wendet:
Wenn man das Recht aus der Sachmängelhaftung (welches primär aus Reparatur der defekten Ware bzw. Neulieferung von intakter Ware besteht) in Anspruch nimmt, muss der Verkäufer die Kosten tragen.
Wenn man das Widerrufsrecht in Anspruch (welches aus Rückgabe der Ware und Erstattung des Kaufpreises besteht) nimmt, muss der Kunde die Kosten tragen (wenn der Verkäufer vorher darauf hinweist, was hier der Fall ist).

Der Fragesteller hat bei eBay die automatisierte Funktion genutzt, die für die Ausübung des Widerrufsrechts gedacht ist. Aus den zusätzlich übermittelten Informationen wird auch nicht ausreichend klar, dass er statt des Widerrufs eigentlich die Sachmängelhaftung nutzen möchte.

Zitat:
Dass ich bei Nichtgefallen die Rücksendekosten tragen muss ist absolut verständlich.

So ist es.
Beim Verkäufer ist jetzt aber angekommen, dass dem Kunden die Ware nicht gefällt, weil die Ware zu Hause nicht so funktioniert hat, wie sich der Kunde das vorgestellt hat, sie ihm deshalb nicht gefällt und er sie deshalb zurückgeben möchte.

Klassisches Missverständnis.

Das sollte sich aber doch durch Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer klären lassen, oder?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der Fragesteller hat bei eBay die automatisierte Funktion genutzt, die für die Ausübung des Widerrufsrechts gedacht ist. Aus den zusätzlich übermittelten Informationen wird auch nicht ausreichend klar, dass er statt des Widerrufs eigentlich die Sachmängelhaftung nutzen möchte.


Es verhält sich genau umgekehrt: durch die mitübermittelten Informationen:

"Grund für Rückgabe: Funktioniert nicht/defekt
Anmerkungen: Auch verschiedensten Rechner kein Betrieb möglich. Kein Plug & Play möglich. Keine Anmeldung im Gerätemanager, auch nicht von angeschlossenen Devices."

ist es dem Verkäufer verwehrt, dies "eindeutig" als Ausübung des Widerrufsrechts verstehen zu dürfen. Es hilft dem Verkäufer auch nicht, dass der Käufer für die Übermittlung seiner Erklärung eine "automatisierte Funktion genutzt hat, die für die Ausübung des Widerrufsrechts gedacht ist" - sie wird dadurch nicht "eindeutig" zu einer Widerrufserklärung.

Pech für den Verkäufer ...

Zitat:
Beim Verkäufer ist jetzt aber angekommen, dass dem Kunden die Ware nicht gefällt, weil die Ware zu Hause nicht so funktioniert hat, wie sich der Kunde das vorgestellt hat, sie ihm deshalb nicht gefällt und er sie deshalb zurückgeben möchte.


Das kann der Verkäufer nicht anders deuten als den Versuch, Gewährleistungsrechte ausüben zu wollen.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Ich sag dazu mal besser nix.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wie man bei einem Formular mit dem Titel "Rückgabe" und einem Button "Rückgabe anfragen" darauf kommen kann, dass es sich um eine Meldung bzgl. Sachmängelhaftung handelt, das weiß wohl nur ein Rechtsanwalt.

Bei eBay wird es erklärt:

Zitat:

Eine Rücknahme bedeutet: Artikel entsprach der Artikelbeschreibung, gefällt oder passt aber nicht.

Bei einer Reklamation eröffnet man den Fall "Artikel entspricht nicht der Artikelbeschreibung" (Mein Ebay - Konto - Problem kären).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Wie man bei einem Formular mit dem Titel "Rückgabe" und einem Button "Rückgabe anfragen" darauf kommen kann, dass es sich um eine Meldung bzgl. Sachmängelhaftung handelt, das weiß wohl nur ein Rechtsanwalt.

Gibt es da eventuell ein Textfeld wo man so was reinschreiben könnte?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
... ein Formular mit dem Titel "Rückgabe" und ein Button "Rückgabe anfragen" darauf


Jedenfalls hat der Käufer nach eigenen Angaben dem Verkäufer über diese Funktion folgende Mitteilung zukommen lassen:

"Ich habe bei Ebay den Button gedrückt "Diesen Artikel zurückgeben" und im Kommentarfeld angegeben - ich kopiere mal den O-Ton:

Grund für Rückgabe: Funktioniert nicht/defekt
Anmerkungen: Auch verschiedensten Rechner kein Betrieb möglich. (...)"

Nach § 133 BGB kommt es aus Verkäufersicht nicht darauf an, welche vorformulierte Überschrift das vom Käufer für seine Mitteilung benutzte Formular hatte:

"Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften."

Der Verkäufer in der Position eines Adressaten der Käufermitteilung kann sich nicht auf den Standpunkt stellen, aufgrund des Formular-Titels bzw. einer in den Untiefen der eBay-Spielregeln versteckten Erläuterung gehe aus der Käufer-Mitteilung im Sinne von § 355 BGB "eindeutig" hervor, dass der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollte.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Ach?

Zitat:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

0x Hilfreiche Antwort

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