Hallo,
angenommen, der Internethändler H hat keine Widerrufsbelehrung in seinem Onlineshop (Ama*on-Marketplace). In den AGB des Händlers steht, dass "die Kosten der Rücksendung vom Käufer" zu tragen sind (also keine Einschränkung auf die 40-Euro-Grenze o.ä.). Mehr steht zur Rücksendung nicht.
Ist diese Klausel komplett unwirksam? Oder wird sie im Fall der Fälle sozusagen umgedeutet, sodass ein Käufer nur die Kosten im Widerrufsfalle zu tragen hätte, wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt?
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Rücksendekosten nach Widerruf
15. November 2013
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Frage vom 15. November 2013 | 10:07
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1371x hilfreich)
Rücksendekosten nach Widerruf
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#1
Antwort vom 15. November 2013 | 11:57
Von
Status: Lehrling (1025 Beiträge, 693x hilfreich)
quote:
Ist diese Klausel komplett unwirksam?
IMO ja.
quote:
Oder wird sie im Fall der Fälle sozusagen umgedeutet, sodass ein Käufer nur die Kosten im Widerrufsfalle zu tragen hätte, wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt?
Nein, da in diesem Fall die Unwirksamkeit die kundenfreundlichere Alternative ist. (Nur wenn die Unwirksamkeit den Kunden benachteiligen würde, würde der gesetzliche Standard gelten.)
Denn grundsätzlich trägt der VK die Rücksendekosten, er *kann* sie unter 40 EUR Warenwert dem K auferlegen, *wenn* er die korrekte Widerrufsbelehrung erteilt. Tut er das nicht, hat er diese Gelegenheit nicht (richtig) genutzt und trägt daher in jedem Fall die Rücksendekosten.
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