Rücksendung, Kratzer am Laptop, Händler will 10%

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ameise89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücksendung, Kratzer am Laptop, Händler will 10%

Ich habe vor kurzem einen recht teuren Laptop bestellt und hatte diesen bei mir Zuhause ausgepackt. Mir gefielen einige Dinge gar nicht, zb. ein Summgeräusch, wenn man das Touchpad berührt, so dass ich ihn am selben Tag schon wieder eingepackt habe. Das war Donnerstag (7.9.), und ich habe mir dann noch etwas Bedenkzeit gegeben, bevor ich am Montag telefonisch meinen Wunsch zum Widerruf angegeben habe und ihn dann auch am selben Tag noch abgeschickt habe.

Das Gerät kam an, und mir wurde dann per email mitgeteilt dass sich Kratzer darauf befinden, weshalb man mir 10% der Gutschrift abziehen muss.

Ich habe widersprochen, und geschildert, dass ich das Gerät nicht lange ausgepackt hatte, und damit behutsam umgegangen bin. Wollte dann auch die Bilder sehen.

Der Händler:

Zitat:
Wir haben hier originalverpackte Neuware an sie versandt und diese mit den Bildlich dargestellten Nutzungsspuren zurück erhalten, da hier auch kein Reklamation der sichtbaren Spuren durch sie erfolgte müssen wir davon ausgehen das diese nicht von Anfang an vorlagen.


Ich weiss nicht so recht was eine Reklamation an der Sachlage geändert hätte. Schliesslich könnte man ja auch Kratzer reklamieren die tatsächlich von einem selbst stammen.

Hier jedenfalls eins der beiden Bilder (das auf dem es meines erachtens besser zu sehen ist):



Ich weiss nun nicht so recht was ich machen soll, wer hier in der Beweislast ist etc.
Mein Umgang mit dem Laptop war sehr behutsam, weshalb ich nicht denke, dass die von mir kommen. Aber ich wüsste nicht wie ich das jetzt im nachhinein beweisen könnte.
Andersherum kann mir der Händler aber auch nicht beweisen, dass die nicht schon vorher dran waren oder vielleicht beim Transport entstanden sind.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers steht auch:
Zitat:
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Ich weiss nicht ob man das bei diesen Kratzern schon sagen kann. Die sind meines erachtens nur sehr leicht, aber ich bin auch kein Kratzerexperte.


Bitte freundlich um Rat.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Also leicht ist was anderes, auf dem Bild sieht der Kratzer schon recht offensichtlich aus. Der Anschein widerspricht zuerst mal dem "behutsamen Umgang".

Worauf der Händler hinauswill ist, dass man bei einem nagelneuen, zudem "recht teuren" Laptop vermutlich sofort aufgeschrien hätte, wenn man den Kratzer mitten auf dem Gerät bemerkt hätte. Dadurch, dass Sie den Kratzer bei der Retoure nicht mal erwähnen, geht der Händler davon aus dass Sie den Kratzer verursacht haben. Jedenfalls entsteht ein solcher Kratzer nicht beim üblichen Ausprobieren, meine ich.

Wie Sie sich mit dem Händler einigen? Puuuh, keine Ahnung. Easy wird das wohl eher nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ich sehe den Händler hier in einer sehr guten Position die 10% Wertersatz durchsetzen zu können.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Die Kratzer sind gut sichtbar, da sind 10% Wertminderung günstig für den Kunden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Die Kratzer sind gut sichtbar, da sind 10% Wertminderung günstig für den Kunden.
Sehe ich ähnlich.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Genauso gut kann der Händler oder der Transportunternehmer der Böse sein. In der Beweislast wiederum kann man den Händler sehen, der für ihn günstige Umstände geltend machen möchte.

Ich würde darum nicht so frank unterschreiben, der Händler wäre in der besseren Position.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der Händler hat möglicherweise Mitarbeiter als Zeugen, daß die Kratzer bei Empfang der Rücksendung vorhanden waren.

Verschickt wurde nagelneu, und falls die Kratzer am originalverpackten Gerät schon dagewesen wären, hätte der Käufer das vermutlich erwähnt, so sieht es der Händler und nicht ganz zu unrecht.

Es ist ärgerlich, aber ich sehe auch die Forderung des Händlers als in Ordnung an bzw. nicht übertrieben. Er wird es schwer haben, das Teil auch nur annähernd zu 90 Prozent des Neupreises zu verkaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
In der Beweislast wiederum kann man den Händler sehen, der für ihn günstige Umstände geltend machen möchte.

Der Händler hat die Bewislast, das der Kunde die Beschädigung verursacht hat.

Also vom Händler erst mal einen gerichtsfesrten nachweis für die Schuld des Kunden fordern. Am besten mit Zustellnachweis versenden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ameise89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Droitteur):
In der Beweislast wiederum kann man den Händler sehen, der für ihn günstige Umstände geltend machen möchte.

Der Händler hat die Bewislast, das der Kunde die Beschädigung verursacht hat.

Also vom Händler erst mal einen gerichtsfesrten nachweis für die Schuld des Kunden fordern. Am besten mit Zustellnachweis versenden.


Danke für den Rat. Können sie dafür eine Quelle angeben, dass hier der Händler die Beweislast hat?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.035 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen