Hallo Forum,
kann mir jemand eine Info zu folgendem Fall geben:
Über ein Verkaufsportal wurde bei einem Händlershop ein Set (lt. Produktbeschreibung) bestellt und sofort bezahlt. Die Annahme des gelieferten Paketes wurde aufgrund der eindeutig zu geringen Größe für den Bestellumfang vom Kunde verweigert (einfache, schnelle und kostengünstige Rücksendung). Bei der unmittelbaren Info des Händlers prüfte dieser die Bestellung und gab an, das unter der Artikelnummer nur das Grundgerät geführt ist. Man wolle jedoch die Rücksendung für eine Reaktion abwarten. Der Käufer betonte den Wunsch nach vollständiger Lieferung des Bestellumfangs. Zwischenzeitlich änderte der Verkäufer die Produktbeschreibung unter der Artikelnummer (nur Grundgerät - vermutlich Fehleintrag).
Nach Eintreffen der Rücksendung (erfolgte verzögert, Eintrag in Sendungsverfolgung "nicht zugestellt da Kunde nicht angetroffen" - Lagerung im Paketshop bis Fristende) erstattete der Verkäufer ohne Rücksprache den Kaufpreis ohne eine Ersatzlieferung. In dessen AGB sind folgende Bemerkungen zum Thema enthalten:
"Anfechtungsmöglichkeiten: Sollte unsere Auftragsbestätigung Schreib- und/oder Druckfehler enthalten oder sollten unserer Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so sind wir zur Anfechtung berechtigt, wobei wir Ihnen unseren Irrtum beweisen müssen. Bereits erfolgte Zahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet."
"Sollte die Zustellung der Ware durch Ihr Verschulden trotz dreimaligem Auslieferungsversuch scheitern, können wir vom Vertrag
zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet."
Die Kommunikation mit dem Händler verlief einseitig und auch der eingeschaltete Service des Portals war nicht hilfreich.
Kann der Verkäufer in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten (ohne Ersatzlieferung)?
-- Editiert von Moderator am 11.04.2015 08:27
-- Thema wurde verschoben am 11.04.2015 08:27
Rücktritt des Verkäufers bei wahrscheinlichem Fehler in Beschreibung
10. April 2015
Thema abonnieren
Frage vom 10. April 2015 | 23:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücktritt des Verkäufers bei wahrscheinlichem Fehler in Beschreibung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. April 2015 | 18:06
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Wie lange ist das alles schon her? Eine Anfechtung könnte möglich sein, aber das muss auch explizit gemacht werden. Einfach nur das Geld zurückzuerstatten ist keine Anfechtung.
#2
Antwort vom 12. April 2015 | 20:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Bestellung erfolgte am: 07.03.15
E-Mail mit Info der Rückzahlung: 27.03.15
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. April 2015 | 21:22
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Dann ist es aus meiner Sicht für die Anfechtung zu spät, die hat binnen 14 Tagen nach Kenntnis (was spätestens am 27.03. gewesen ist) zu erfolgen. Sicherheitshalber noch ein paar Tage warten und dann den Händler zur Lieferung des Sets auffordern (per Einwurfeinschreiben und/oder Fax, Frist nach Datum). Natürlich nur sofern man nachweisen kann, dass man das Set bestellt hat.
Und jetzt?
Schon
268.151
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz Themen
-
57 Antworten