Rücktritt vom Kaufvertrag Grafikkarte

25. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
RAZ44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag Grafikkarte

Hallo liebe Community,

Es geht um eine Grafikkarte welche ich Oline am 08.02.2016 bestellt habe. Die Grafikkarte hatte einige Mängel wie z.B:

-Sporadisches aufdrehen der Lüfter

-aussetzten der LED Beleuchtung

-Grafikfehler

-zu hohe Temperaturen


Am 28.06.2016 habe ich die Karte eingeschickt und sie wurde am 07.07.2016 durch ein komplett neues Gerät ausgetauscht.

Nun habe ich das selbe Problem mit dieser Karte und kann es mir einfach nicht erlauben wieder ohne Grafikkarte zu sein, weshalb ich das problem jetzt schon seit längeren - genauso wie beim erstenmal - vor mir hin schiebe.

Es liegt ja wohl anscheinend ein fehler in der Modellreihe vor, vondaher würde ich gerne vom Kaufvertrag zurück treten um mir dann ein anderes Modell zu kaufen.

Ab wann könnte ich zurück treten, zählt das Austauschen der Grafikkarte als nachbesserung und könnte ich nach dem nächsten Austausch/Nachbesserungsversuch zurücktreten, wenn ja würde ich das volle Geld wieder bekommen?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von RAZ44):
Ab wann könnte ich zurück treten,
Nach der zweiten fehlgeschlagenen Nachbesserung.

Zitat (von RAZ44):
zählt das Austauschen der Grafikkarte als nachbesserung
Ja

Zitat (von RAZ44):
könnte ich nach dem nächsten Austausch/Nachbesserungsversuch zurücktreten
Sollte dieser nicht zielführend sein - ja

Zitat (von RAZ44):
wenn ja würde ich das volle Geld wieder bekommen?
Ja

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von RAZ44):
Am 28.06.2016 habe ich die Karte eingeschickt

An wen?



Zitat (von radfahrer999):
Nach der zweiten fehlgeschlagenen Nachbesserung.

Aber nur wenn man die Karte an den Verkäufer zur Nachbesserung übergeben hat.



Zitat (von RAZ44):
und kann es mir einfach nicht erlauben wieder ohne Grafikkarte zu sein,

Warum?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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