Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung?

31. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
pulloverschaf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 19x hilfreich)
Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung?

Guten Tag,

ich habe vor einiger Zeit einen Dienstleistungsvertrag (Webdesignvertrag) mit einer Firma geschlossen.

Vereinbart wurde die Fertigstellung bis zum 30.04.2010 mir ein Redesgin meiner Webseite zu schaffen. Jedoch hat die Firma es bis heute nicht mal annähernd Fertiggestellt.
Wie kann ich nun vorgehen, um den Vertag zu beenden und mein schon bereits gezahltes Geld zurück zu erhalten?

Was ist mit der jetzigen schon erstellten Webseite? Kann ich die behalten oder nicht?

Ich habe der Firma bereits im Juni Schriftlich mitgeteilt das ich keine Zusammenarbeit mehr möchte und Sie dem Vertrag nicht erfüllt habe und mein Geld zurückverlange. Jedoch hat die Firma sich dann per mail entschuldigt und mir angeboten den Preis zusenken und sofort weiter zu machen.

Nun ist bereits fast September und die Firma meldet sich garnicht mehr bei mir.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen was ich nun machen kann?

Grüße

Anbei der Vertrag den ich geschlossen habe.

§1 Grundlagen

1. Allgemein

Kunde und Dienstleister vereinbaren hiermit eine Zusammenarbeit, die sich eine
professionelle und miteinander abgestimmte Vorgehensweise zur Erfüllung der
Projektaufgaben zum Ziel setzt.

2. Vertragsgegenstand

Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag.
Der Dienstleister verpflichtet sich eigenverantwortlich und in enger Abstimmung mit
dem Kunden zur Erfüllung der ihm aufgetragenen Dienstleistungen.
Der Dienstleister verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweiligen
Sicherheitsvorschriften an den Einsatzorten.

3. Laufzeit
Vereinbarter Vertragsbeginn: 01.04.2010
Vereinbartes Vertragsende: 30.04.2010

Dieser Vertrag kann von beiden Seiten jeweils zum Ende des Monats gekündigt
werden.

4. Vergütung und Abrechnung

Das vereinbarte Pauschalhonorar für die in diesem Vertrag genannten Leistungen beträgt 750 € inkl. Ust. Der Kunde verpflichtet sich dem Dienstleister gegenüber, Provisionsfrei für die Zeit vom 01.05.2010 – 30.11.2010 Produkte vom Dienstleister mit anzubieten.

Die Rechnungsstellung erfolgt in 3 Schritten, 1 Schritt Anzahlung über 35% des o.g. Pauschalhonorars, 2 Schritt nach 1 Präsentation, 3 Schritt nach Fertigstellung.

Die Umsetzung des Projektes erfolgt als Webanwendung und Online-PR-Projekt. Eine Webanwendung ist eine Software, welche über Browsertechnologien funktioniert. Aus diesem Grund werden Für die Umsetzung HTML, CMS ggf. Javascript, CSS und PHP 4/5 sowie ein relationales Datenbanksystem, vorzugsweise MySQL eingesetzt. Das Serversystem basiert auf Linux und bietet die notwendige Grundlage zum Betrieb der Plattform. Der Kunde stellt die für den Betrieb eines Content Management Systems notwendige Datenbank.

Das Online-PR-Projekt beinhaltet die Einstellung von vorgefertigten Pressemitteilungen mit Produktinformationen in Online-PR-Portale innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums.

Da der Dienstleiste keinen Einfluss auf die Responsivität, das Funktionieren und die technische Umsetzung der eingestellten Pressemitteilungen durch die Online-PR-Portale hat, liegt die Verantwortung für die Veröffentlichung, die Erreichbarkeit und die technische Darstellung der Pressemitteilungen nicht beim Dienstleister. Der Dienstleister verpflichtet sich, dem Kunden seine Bemühungen, die vereinbarten Pressemitteilungen zu veröffentlichen, durch Emails oder durch Faxbelege zu dokumentieren.

§2 Softwarerahmen und Konzept

Der Dienstleister empfiehlt die Umsetzung des Projekts im Rahmen der im vorliegenden Vertrag festgelegten Vorgehensweise. Der Kunde akzeptiert jedoch, dass andere Umsetzungsmöglichkeiten die zu dem derzeitigen Zeitpunkt nicht einplanbar noch absehbar waren nach Rücksprache umgesetzt werden können.

Die Anwendung besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten. Das Frontendsystem stellt Informationen welche von der Verwaltungslösung (Backend) bzw. dessen Datenbanksystem geliefert werden, innerhalb des HTML Codes über dynamische Funktionen dar.

§3 Begrifflichkeiten/Definitionen

Der Begriff Webseite beschreibt die Umsetzung einer Webseite mit ihren spezifischen Ausprägungen gemäß den Vorgaben von Herrn Dennis Willms.

Als Vorlage für die im Folgenden benannten Spezifikationen gelten die zwischen dem Kunden und dem Dienstleister ausgetauschten Emails und die Auktionsbeschreibung beim Auktionsportal My-Hammer.de, Auftragsnr. 2511716.

Dieses Lasten und Pflichtenheft definiert den Rahmen des Projektes.
Texte in jeglicher Form werden vom Dienstleister bis zu vereinbarten Umfang, die Bestandteil dieses Vertrages ist, gestaltet:
12 Webseiten mit 300 - 400 Worten (
Mithilfe bei der Erstellung von Pressemitteilungen Produkttarifen, ca. 1,5 DIN- A-4-Seiten pro Pressemitteilung.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Was ist mit der jetzigen schon erstellten Webseite? Kann ich die behalten oder nicht?


Das schon Gemachte behalten, aber nichts zahlen müssen? Das meinst du nicht ernsthaft, oder?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pulloverschaf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 19x hilfreich)

nein, ich glaube ich habe mich schlecht ausgedrückt.

Die derzeitige Webseite ist nicht mal annähernd fertig es steht nur das Grundgerüst, die ganzen derzeitigen Inhalte habe ich selber gemacht und dafür habe ich 35% Anzahlung gezahlt.

Eigentlich können die das derzeitige Layout zurück haben und sollen mir das gezahlte geld zurück erstatten.

Wäre das die richtige Variante? Wie kann ich vorgehen?

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2x Hilfreiche Antwort

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