Hi
ich habe im Zuge der Umlautdomains bei 1&1 5 Domains registriert, nur online und ohne Unterschrift, von 3 Registrierungen wollte ich jetzt innerhalb von 24 Stunden zurücktreten, jedoch bekam ich von denen folgendes Schreiben (auf der Homepage ist keinerlei Hinweis zu einem Rücktrittsrecht vermerkt):
leider können wir einer sofortigen Kündigung nicht entsprechen.
Die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312 b ff BGB
sind nicht anwendbar. Es handelt sich bei einem Webhostingvertrag nicht um einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 312 b Abs. 1 BGB
. Eine solche Leistung ist vielmehr als Mietvertrag anzusehen. Für Mietverträge ist die Anwendung der Vorschriften über Fernabsatzverträge aber nicht vorgesehen.
Darüberhinaus ist ein eventuelles Widerrufsrecht - auch ohne entsprechende Belehrung - gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB
ausgeschlossen, da der Hosting-Vertrag ohne die Registrierung einer individuellen, speziell auf Kundenwunsch und Kundenspezifikation registrierten Domain, nicht denkbar ist bzw. nicht durchgeführt werden kann.
Hat man denn generell kein Rücktrittsrecht bei einer Domain Regstrierung?
Kann mich da mal jemand aufklären?
Gruss
miniway
Rücktrittsrecht Domain Registrierung
4. März 2004
Thema abonnieren
Frage vom 4. März 2004 | 15:48
Von
Status: Praktikant (538 Beiträge, 64x hilfreich)
Rücktrittsrecht Domain Registrierung
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#1
Antwort vom 4. Juni 2004 | 08:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Miniway
ich habe das gleiche Problem mit 1+1,
bitte teile mir mit wenn es Neuigkeiten giebt.
mit freundlichem Gruß
wolfmuc02@aol.com
#2
Antwort vom 4. Juni 2004 | 13:59
Von
Status: Praktikant (538 Beiträge, 64x hilfreich)
Hi
nach langem hin und her und Telefonaten mit der Hotline haben die mich aus Kulanz die Verträge stornieren lassen. Du musst an die Beschwerdestelle dort schreiben, bei mir war aber der Sachverhalt von vorn herein etwas komplizierter da ich von der Hotline eine Falschaussage bekommen hatte.
Gruss
miniway
Und jetzt?
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