Rufschädigung in der Nachbarschaft durch Weltbild

17. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
bula
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufschädigung in der Nachbarschaft durch Weltbild

Ich bitte um eine Einschätzung zu folgendem Fall:

Gestern kam meine Nachbarin völlig aufgelöst zu mir, die belangt werden soll, da Sie eine von Weltbild für mich bestimmte Ware angenommen hat. Sie hat ein Schreiben eines Inkassounternehmens erhalten, in dem geschrieben ist, ich hätte meine Ware nicht bezahlt, sie wäre auskunftspflichtig und in dem Ihr bei Nichtantwort angedroht wird, den Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen.

Ich habe meine Rechnungen immer pünktlich bezahlt und habe keinerlei offene Positionen bei Weltbild. Das Paket, von dem behauptet wird, es wäre nicht bezahlt, wurde am 8.5.2012 an die Nachbarin geliefert und am 9.5.2012 (nächster Tag) von mir bezahlt. Ich habe daher auch niemals eine Mahnung erhalten.

Weltbild hat dann aber offensichtlich eine völlig falsche Sendungsnummer (vom März 2013) mit der Zustellung meines Paketes aus Mai 2012 (!) an meine Nachbarin verknüpft. Diese Daten wurden dann an das Inkassounternehmen gegeben - Prüfung offensichtlich Fehlanzeige. Ohne jegliche Qualitätssicherung geht dann in der Kanzlei ein Schreiben raus, in dem schriftlich gegenüber meiner Nachbarin erklärt wird, ich hätte meine Rechnung nicht bezahlt. Ohne die Nachbarin hätte ich davon nichts mitbekommen. Ich bin zutiefst schockiert, dass datenschutzrelevante Vorgänge wie dieser nicht qualitätsgesichert werden.

Ich habe dann den ganzen Nachmittag versucht, das mit dem Inkassounternehmen und Weltbild zu klären: Weltbild gibt keine Auskunft, weil der Fall an das Inkassounternehmen abgegeben wurde (Fehler spielt keine Rolle) und das Inkassounternehmen… darüber schweige ich jetzt lieber.

Das schlimmste für mich: Die Nachbarin hatte es mir bislang ermöglicht, immer wieder im Internet einzukaufen, da sie die Pakete für mich angenommen hat, wenn ich nicht zu Hause bin. Es ist für mich verheerend, dass sie nach dem von Weltbild verschuldeten Fall nun nicht mehr dazu bereit ist.

Ich habe jetzt erstmal direkt per Einschreiben/Rückschein den Geschäftsführer Carel Hauff angeschrieben und hoffe auf Aufklärung. Ansonsten möchte ich weitere Schritte einleiten, damit mein Ruf wiederhergestellt wird.

Frage: Ist mit dem Brief, in dem trotz gegenteiliger Fakten einem Dritten gegenüber behauptet wird, ich hätte meine Rechnung nicht bezahlt, nach §187 StGB strafrelevant? Und wen kann ich hier belangen - Inkassounternehmen Haas und Kollegen oder den Auftraggeber des Inkassounternehmens Weltbild?

Danke für Eure Hilfe!


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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es ist für mich verheerend, <hr size=1 noshade>

Unbequemer evetntuell, aber verheerend ist etwas anderes ...



quote:<hr size=1 noshade>Ist mit dem Brief, in dem trotz gegenteiliger Fakten einem Dritten gegenüber behauptet wird, ich hätte meine Rechnung nicht bezahlt, nach §187 StGB strafrelevant? <hr size=1 noshade>

Vermutlich nicht, da man vermutlich niemandem einen Vorsatz nachweisen kann.



quote:<hr size=1 noshade>Und wen kann ich hier belangen - Inkassounternehmen Haas und Kollegen oder den Auftraggeber des Inkassounternehmens Weltbild? <hr size=1 noshade>

Strafrechtlich niemanden, da dies Aufgabe der entsprechenden Behörden ist.

Zivilrechtlich Weltbild, denn hier spricht der Schilderung nach fast alles dafür, das der Fehler bei Weltbild begangen wurde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie genau ist der Brief denn formuliert? Hast du selbst denn jemals eine Mahnung oder ähnliches erhalten? War es auch so, dass Rechnungsadresse auf dir lautete und Versandadresse auf dich oder gab es bei der Post einen alternativen Zustellungsvertrag?

Deine Nachbarin muss sich schon einmal absolut keine Gedanken machen. Sie hat mit der Nummer absolut nichts zu tun. Sie hat das Ganze angenommen, du bestätigst, dass sie dir es ausgehändigt hat und damit ist sie aus der Nummer raus.

Strafrechtlich könnte (je nach Formulierung) bestenfalls Nötigung vorliegen. Ansonsten nichts.

Inkassos nerven auch nur. Wenn nachweisbar bezahlt wurde, haben die exakt 0 Handhabe. Weder gegen die Nachbarin, noch gegen dich.

Zum Ruf: Kopiere deiner Nachbarin den Teil deines Kontoauszuges, der dazu gehört (Rest ggf. schwärzen/ nicht kopieren, je nachdem), flucht beide übers Inkasso bei einem Schwätzchen und dann hat sie auch was an der Hand, sollte das Inkasso durchdrehen ;-)


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 18.05.2013 07:20

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#3
 Von 
bula
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Nachbarin ist aus der Geschichte raus. Ich finde es nur schlimm, wenn ein Unternehmen, mit dem ich in Geschäftsbeziehung stehe, mich in der Nachbarschaft im wahrsten Sinne des Wortes diskreditiert. Es gab ja auch nie eine Mahnung o.ä. - mein Konto dort ist sauber. Ich hätte von der Rufschädigung noch nichtmal was mitbekommen, wäre die Nachbarin zu mir gekommen.

Formulierungen im Schreiben: Unsere Mandantin hatte eine Warenlieferung an die genannte Adresse...(meine) gesandt...von Ihnen entgegengenommen...
Da die Rechnung bis heute nicht bezahlt wurde...Erhalt Ihrer Stellungnahme ...31.5.2013.
Nach fruchtlosem Ablauf der genannten Frist sind wir gehalten, den Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen.
Dreist ist noch, dass zur Klärung des Falls eine gebührenpflichtige Nummer anzuwählen ist und noch nicht mal per E-Mail geantwortet werden kann.

Mir geht es darum, wie ich mich gegen solche nachweislich falschen Behauptungen wehren kann.

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-- Editiert bula am 18.05.2013 10:21

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das vom März wurde aber genauso bezahlt, wie das vom Mai?

Ich finde das etwas merkwürdig, dass im Mai etwas geliefert wurde und schon jetzt ein Inkasso derart reagiert. Es liegen nunmehr 10 Tage dazwischen. Das ist wirklich überraschend früh. Ich würde vorab nochmal sehr genau alles überprüfen, ob das Geld vom März eventuell zurückkam oder ähnliches.

Davon ab: Ich würde gar nicht weiter reagieren. Gegenüber dem Inkasso schon mal gar nicht. Ich würde Beschwerde beim zuständigen Gericht einlegen (das ist das Oberlandesgericht am Sitz des Inkassos, steht ggf. auf deren Homepage und in deren Schreiben, wo die registriert sind). Dort so nach dem Motto "keine Vollmacht vorgelegt, keine Rechnung oder Mahnung erhalten, ohne doch jemals anzuschreiben oder anzuhören bereits wenige Tage nach Lieferung bei Nachbarn verleumdet" Sachverhalt schildern. Ach ja: mutmaßliche Verstöße gegen Sorgfaltspflicht und Datenschutz erwähnen.
Erwähnen würde ich auch, dass der Zeitablauf gelinde gesagt merkwürdig ist. Dass es in meinen Augen nicht möglich ist, wenn etwas am 8.5. geliefert wird, bei der DHL (oder wem auch immer) in so kurzer zeit Erkundigungen einzuholen und gleichzeitig den Fall ans Inkasso abzugeben und ohne dich anzuschreiben direkt mit an Nötigung grenzendem Druck bei Nachbarn solche Behauptungen aufzustellen.
Mehr nicht.

Wie man das schreibt, tja. Alles andere fällt aber weg. Man könnte noch mit einem Anwalt die Gegenseite kostenpflichtig abmahnen. Ich würde hier aber erst mal die Erklärung des Versenders abwarten oder ob das Inkasso weiter nervt.

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-- Editiert mepeisen am 18.05.2013 10:44

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#5
 Von 
bula
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Paket war aus dem Mai 2012, nicht 2013. Der einzige Hinweis im Brief an die Nachbarin war eine weitere einkopierte Sendungsnummer aus dem März 2013. Ich kann nur vermuten, dass es darum geht.

Inkasso wird es nicht geben, ich hab ja auch keine Mahnungen bekommen, die sind ja gleich an meine Nachbarn herangetreten.

Schlimm finde ich nur, dass man diskreditiert wird, ohne dass man davon vorher was mitbekommt und man dann telefonisch gegen eine Wand läuft...

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ah ok, da habe ich was mit den Jahreszahlen verbaselt. Dann passt der Zeitablauf ja ggf. doch.

Das mit dem Diskreditieren muss man auch aus einer zweiten ebene betrachten: Es gibt mittlerweile so viele Trickbetrüger, die mit fingierten Ablageverträgen oder ähnlichem hantieren. Das ist grenzwertig, was das Inkasso gemacht hat. Zu aller erst hätte irgendwer dich anschreiben müssen. Sei es eine Mahnung des Gläubigers oder des Inkassos. Daran führt IMHO kein Weg vorbei. Erst wenn du bestreitest es erhalten zu haben o.ä. hätte man ggf. DHL überprüfen sollen und erst dann hätte man herausgefunden, wer das Paket entgegengenommen hat. Das Inkasso hat (warum auch immer) fünf Schritte übersprungen. Wie gesagt: grenzwertig.

Dass man bei einem Inkasso telefonisch gegen die Wand läuft, das hätte ich dir auch vorher sagen können. Man telefoniert einfach nicht mit denen. Brief mit Einschreiben, einmalig, danach schweigen, wenn sich nichts Neues ergibt. Das ist die einzige Sprache, die sie verstehen.

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#7
 Von 
bula
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Harry van Sell:

Ist denn für eine Straftat nach 187 StGB Vorsatz erforderlich? Wenn ich als juristischer Laie den §187 anschaue, ergibt sich das für mich nicht so klar:

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet , welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist , wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zivilrechtlich wäre ja wahrscheinlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung geeignet?

Alles nur für den Fall, dass Weltbild nicht reagiert... so stehen lassen möchte ich das nämlich nicht...

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Ist denn für eine Straftat nach 187 StGB Vorsatz erforderlich?

Wer wider besseres Wissen ...
oder
Wer absichtlich/vorsätzlich ...



quote:
Zivilrechtlich wäre ja wahrscheinlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung geeignet?

Ja, sie wäre geeignet. Sofern diese nicht abgegeben wird, käme auch eine negative Feststellungsklage in Frage.





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#9
 Von 
bula
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es hat sich eine interessante neue Konstellation ergeben:

Freitag haben wir ein Schreiben der Inkasso-Kanzlei erhalten, die besagt, dass keine Forderung gegen uns besteht - immerhin. Sie übernimmt die volle Verantwortung für den Vorfall (Leider aber noch keine Bemühungen, den Fall bei unseren Nachbarn klarzustellen).

Sie sagt auch, dass Daten bei ihnen verwechselt wurden ("Leiner wurde hier aufgrund eines Lesefehlers ein falscher Ablieferungsnachweis zugrunde gelegt...und so ihrer Nachbarin fälschlicherweise...übersandt wurde"). Aber wie kommt die Kanzlei dann an Daten von nicht säumigen Kunden wie uns???

Die Kanzlei muss mutmaßlich Zugriff auf alle Weltbild-Kunden und/oder Sendungsdaten haben. Das finde ich äusserst beunruhigend... Der Brief der Kanzlei lässt für mich keinen anderen Schluss zu.

Ist das datenschutzmässig überhaupt zulässig? Dürfen E-Commerce-Unternehmen Inkassounternehmen Zugriff auch auf Daten von Kunden gewähren, die nicht säumig sind oder kann kann man hier beim BDSG ansetzen?

Danke für Eure Einschätzung,

BULA



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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Aber wie kommt die Kanzlei dann an Daten von nicht säumigen Kunden wie uns???

In der Regel erhält die Kanzlei das ganze als "Paket", sprich die Daten wurden bereits beim Gläubiger zusammengeführt.

So wäre es datenschutzrechtlich unbedenklich.



Aber auch die andere Variante wäre unter bestimmten Bedingungen datenschutzrechtlich erlaubt.



Wer sich diesbezüglich unsicher ist, bringt dieses dem Landesdatenschutzbeauftragten zur Kenntnis.





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#11
 Von 
bula
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,

ich denke, dass werde ich bei nicht überzeugender Antwort von Weltbild tun.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Monika Scherer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Weltbild nimmt Ware nicht zurück, wenn man kurz über die Rücksendefrist von zwei Wochen kommt. Dann schicken sie die Ware eiskalt wieder an dich zurück und wenn du nicht innerhalb einer Woche bezahlst bekommst du die zweite dann gleich darauf die dritte Mahnung. Einfach nie wieder bei Weltbild bestellen! Die beste Lösung.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Monika Scherer):
Die beste Lösung.

... wäre sicherlich sich einfach an die Verträge zu halten oder vorher halt mal was schneller sein dann anstatt hinterher unberechtigt rum zu heulen wie "böse" doch die Firma ist.



Zitat (von Monika Scherer):
Einfach nie wieder bei Weltbild bestellen!

Auf solche Kunden kann man auch gerne verzichten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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