Sachmängelhaftung innerhalb ersten 6 Monate - Kleidung eingelaufen

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb431627-17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmängelhaftung innerhalb ersten 6 Monate - Kleidung eingelaufen

Guten Tag!
Sachverhalt:

Erwerb von 6 Polo-Shirts 100% Baumwolle über Amazon Marketplace am 14.12.15
Erhalten bis zum 20.12.15
Warenwert 41,88 €


Polos gewaschen bei 30 Grad Feinwäsche und 600 Umdrehungen und auf Leine getrocknet

Artikel sind übermässig (ca. 1 Größe eingelaufen)

Mangelanzeige wie folgt:

Guten Tag Herr ,




wie Sie als Unternehmer wissen ist die Androhung von Rechtsmitteln legitim und somit nicht subtil.




Es ist schon bedauerlich, dass Sie als ordentlicher. Unternehmer die Abwicklung von Sachmängeln nicht gemäß der Gesetzeslage vornehmen und hier nicht adäquat antworten.




Den Hinweis auf die fehlenden Unternehmensangaben in Ihren Mails gebe ich nur der guten Ordnung halber mit. Eine Abmahnung behalte ich mir ausdrücklich vor.




Desweiteren zeige ich nun offiziel nochmals den folgenden Sachmangel an:




Kleidungsstücke sind trotz ordnungsgemässer Wäsche eingelaufen




Gemäß Sachmängelhsftung innerhalb der ersten 6 Monate (Beweislastumkehr $476 BGB) sind Sie als Verkäufer für die alleinige Beseitigung der Sachmängel durch Ersatz oder Rücknahme gegen Ware verantwortlich. Die Regelungen des Kaufvertragsrechtes sind hier eindeutig.




Ich fordere Sie gem $ 439 BGB unmissverständlich auf, bis zum




11. Januar 2016




zu erklären, auf welchem der beiden Wege Sie den Haftungsansprüchen nachkommen werden.




Nach Ablauf der Frist, werde ich insbesondere in diesem Fall, Rechtsmittel einlegen.




Ich weise bereits heute draufhin, dass dies mit weiteren Kosten zu Ihren Lasten verbunden ist!

Unternehmer lehnt Sachmängelhaftung ab; er kann keine getragene Ware zurücknehmen
Was tun und zu welchen Kosten?

Probleme mit dem Gewerbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Was stand denn in den anderen Schreiben?

-- Editiert von hamburger-1910 am 04.01.2016 16:46

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von fb431627-17):
Unternehmer lehnt Sachmängelhaftung ab; er kann keine getragene Ware zurücknehmen

Das deutet darauf hin, dass es sich um einen Kleinsthändler handelt, der von der Rechtslage absolut null Ahnung hat. Die ist recht eindeutig, nachdem der EuGH die seltsame Rechtsprechung des BGH zur Beweislastumkehr ad absurdum geführt hat. Die Beweislast, dass es sich nicht um einen Sachmangel handelt, liegt beim Händler.

Zitat (von fb431627-17):
Was tun und zu welchen Kosten?

Nach Fristablauf ab zum Anwalt, dafür musst Du natürlich zuerst mal in Vorkasse gehen.

Oder alternativ: Von Amazon gibt's doch so eine Art Käuferschutz (fällt grade der Name nicht ein), vielleicht greift der hier.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Den Hinweis auf die fehlenden Unternehmensangaben in Ihren Mails gebe ich nur der guten Ordnung halber mit. Eine Abmahnung behalte ich mir ausdrücklich vor.
Welche Unternehmensangaben müssen bitte Mails beinhalten?

Du willst also abmahnen? Das bedeutet also du stehst in Konkurrenz zu dem Unternehmer, somit stehen dir nicht die normalen Endverbraucherrechte zu, dass ist dir schon klar?

Oder hast du dich zwecks Abmahnung einfach geirrt und kannst ihn nicht abmahnen?

Auch sehe ich die Angelegenheit nicht ganz so einfach!

Zitat:
Polos gewaschen bei 30 Grad Feinwäsche und 600 Umdrehungen und auf Leine getrocknet
Und deine Machne hält die 30°C auch korrekt ein, ist also geeicht?

Wen der Händler sich weigert, müsstest du klagen, evtl mit dem Risiko, dass ein verhandelnder Richter auch deine Waschmaschine begutachten lässt, wenn dann dabei rauskommt, dass die 30°C nicht eingehalten werden, dann hättest du ein Problem.

Also alles in allem ist das mit den Rechtsmitteln da auch mit einem Risoko verbunden...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Und deine Machne hält die 30°C auch korrekt ein, ist also geeicht?

Dass das nicht so ist muss aber der Verkäufer beweisen, nicht der Käufer.

1x Hilfreiche Antwort

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