Säumiger Kunde kündigt

20. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
elke25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Säumiger Kunde kündigt

Liebes Forum,
seit einiger Zeit stelle ich Internetseiten für kleine Unternehmen, Vereine usw. her. Gleichzeitig mache ich für diese Kunden auch das Webhosting.

Stellen wir uns folgenden Sachverhalt vor:

Ich habe einen Kunden mit einer sehr schlechten Zahlungsmoral, der jetzt kündigt. Das ist gut so. Aber die letzte Rechnung wurde nicht bezahlt - das ist schlecht. (Rechnung für Dienstleistung, Einstellung von Inhalten auf der Internetseite)?

Mahnungen wurden versandt, E-Mails geschickt, keine Reaktion.

Welches Druckmittel gibt es, wenn der Service- und Hostingvertrag gekündigt wird? Einem KK-Antrag kann man wohl nicht widersprechen - so steht es jedenfalls beim Denic. Aber wenn die mit ihrer Domain verschwinden, schaut man dumm hinterher und bekommt seinGeld nie.

Für ein paar Tips und Anregungen wäre ich schon recht dankbar.
Danke!

Elke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Elke,

das gängige Druckmittel wäre der Mahnbescheid.

Aber Du wirst ja sicher noch Zugriff auf die HP haben (FTP-upload).
Also einfach die Seite löschen und eventuell ein dezenter Hinweis, dass der Kunde nicht zahlt. Das ist zwar nicht ganz sauber, aber bestimmt wirkungsvoll.

Viel Erfolg
MCNeubert

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#2
 Von 
elke25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ja, Zugriff auf die HP habe ich noch. Die Site löschen würde meinen Gefühlen hier schon entgegen kommen ... aber was heißt "nicht ganz sauber"?
Stelle ich mich damit ins Unrecht?

Auf jeden Fall werde ich das gerichtliche Mahnverfahren betreiben und die Leutchen noch einmal vorwarnen. Und wenn die Flöhe nicht kommen, ist die Seite spätestens in 5 Tagen verschwunden.

Vielen Dank jedenfalls!

Gruß
Elke

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#3
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo Elke ... schliesse den Account des Kunden und wenn Du kannst den Mailverkehr. Lösche die Seite nicht. Der Tipp von MCNeubert ist gut .. ich hab das auch schon gemacht. Aber nicht reinschreiben dass er nicht bezahlt hat. Denn dann würdest Du ihn in der Öffentlichkeit blosstellen (schweres Deutsch *g*)

Einfach ne html Seite mit "ACCOUNT GESPERRT" reinstellen.

Eine Frage, Elke. Bekommen Deine Kunden für das Hosting Rechnungen die sie bezahlen müssen oder machst DU Lastschriftverfahren?

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#4
 Von 
elke25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo "Bummler",

dieser Kunde hat immer eine Rechnung bekommen - und die habe ich jedesmal anmahnen müssen - weil (wie es wohl oft passiert) man es einem Kumpel zuliebe gemacht hat und da will man doch nicht gleich mit Lastschriften loslegen, oder?
Bei anderen "fremden" Kunden habe ich Lastschriftverfahren vereinbart.

Hast Du einen Grund für Deine Frage?

Gruß
Elke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich praktiziere bei jedem Kunden das Abbuchungsverfahren. Egal ob Kumpel oder nicht. Abbuchungsverfahren ist übrigens sicherer für Dich als Lastschrift. Bei Abbuchung kann der Kunde 3 Tage widersprechen und das Geld zurückholen bei lastschriftverfahren mittlerweile 30 Jahre

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#6
 Von 
elke25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

30 Jahre ?????
Bist Du sicher?
Ich weiß was von 6 Wochen .....

Aber was anderes: habe heute einen Anruf von den Leuten bekommen. Androhung des Mahnbescheides hat gewirkt, sie meinten, sie würden ganz bestimmt zahlen usw ... naja das übliche. Ich sollte es doch glauben. Ich habe denen nur gesagt, wenn die Flöhe bis morgen nicht auf dem Konto sind, ist die Seite weg - schwupps! Und siehe da: Geld ist da, sogar nen Tag zu früh!

Jetzt wollen sie die Seiten umziehen, ich soll sie schicken. Mach ich, wenn es vorher eine Lizenzvereinbarung gibt.

Ähem, kennt sich damit auch jemand aus?
Ich hab Seitenlayout, Logos usw. alles selber entworfen und eigentlich nicht vor, das denen einfach so zu üerlassen .... aber wirklich was verlangen ....

Schönen Abend noch!
Elke

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#7
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Ja 30 Jahre ... hat mich mein Onkel von der Bank auch aufgeklärt. Das wurde geändert. Deswegen mach ich nur noch Abbuchungsaufträge.

Zu der Seite. Haben die für die Erstellung der Seite was bezahlt? Wenn der Kunde für die Erstellung bezahlt hat, dann gehört ihm die Seite auch.
Es ist eben die Frage was Du mit dem Kunden ausgemacht hast.
Und ob es schriftlich ist. Ich bin am Anfang öfters auf dei Schnauze gefallen, weil ich dachte ne mündliche Absprache würde reichen. Aber dann erinnern sich die Leute nicht mehr daran.

Ich weiss jetzt nicht wie das Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Kunden ist. Da ist es schwer was zu sagen.

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#8
 Von 
elke25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab nen Auftrag (schriftlich und mit Unterschrift!), der auf AGBs beruht, da steht:

"Der Kunde erwirbt mit der Erteilung des Auftrages das Recht an der Nutzung der Seiten zur Bereitstellung im Internet sowie auf firmeneigenen Netzen. Die Rechte am Design der Seiten, an den grafischen Bausteinen der Seiten sowie am Quellcode der Seiten verbleiben beim Auftragnehmer."

Stichwort "Urheberrecht"

Ungültiger Abschnitt in den AGBs?

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#9
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Ahhh ja .. hm ob das ungültig ist kann ich im Moment nicht sagen. Ich glaube aber nicht.(Glauben heisst nicht wissen)

Ich würd Ihnen einfach mitteilen, dass Du ihnen die Seite gerne schickst, Du aber erstmal nicht gestattest, dass die Seite weiterhin veröffentlicht wird und bietest direkt nen Lizenvertrag bzw. einen Kaufvertrag an.

Mal schauen wie sie reagieren.

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#10
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

"Ungültiger Abschnitt in den AGBs?"

Nein.

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#11
 Von 
elke25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So, nun wissen Sie's, das mit der Lizenz bzw. Kaufmöglichkeit. Hat für etwas Diskussion gesorgt. Sie haben Logos usw. auch gleich für Vereinsbriefe, Vereinsausweise usw. verwendet.

Es blieb die Frage, wieviel sie verändern müssten, damit es nicht mehr "meine" wäre. Hab mich nicht darauf eingelassen. Im Prinzip meine ich: gar nicht. Und wenn sie die Schriftfarbe und den Hintergrund ändern, reicht das auch nicht. Prägend für diese Seiten ist eine Art Logo. Das findet sich ständig wieder.
Es bleibt nur: neu machen (samt Logo!) oder einigen. Ich wäre bereit dazu ....

Mal schauen, wie es weiter läuft, es bleibt interessant! Sie wollen sich wieder bei mir melden.

Danke noch für den Hinweis zur Gültigkeit des Auszuges aus den AGBs.

Viele Grüße
Elke

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

"Es blieb die Frage, wieviel sie verändern müssten, damit es nicht mehr "meine" wäre"

das ist immer sache des einzelfalls und kann pauschal nicht beantwortet werden. es muss ein neues "werk" vorliegen blabla. das müsste halt speziell geprüft werden.

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