Hallo Zusammen,
ich bin gewerblicher Verkäufer auf Amazon und habe eine negative Bewertung zu meinem Produkt erhalten.
Kurzer Sachverhalt:
Kunde bestellt ein Produkt, welches speziell für Ihn angefertigt wurde (Produktion nach Wunschmaß).
Kurz nach Erhalt der Ware, fällt dem Kunden auf, dass er gerne doch eine andere Farbe hätte.
Er startet auf Amazon einen Rücksendeantrag, diesen lehnen wir allerdings ab und erklären dem Kunden,
dass wir die Ware nicht zurücknehmen können, da es sich um eine Sonderanfertigung handelt.
Am nächsten Tag erhalten wir eine 1* Bewertung mit folgendem Text:
"Nicht kaufennnnnn!!!!!!!!! Sehr schlecht
Sehr schlecht nicht kaufen, Ware nicht zurückgenommen. Bitte nicht kaufen!!!!"
Das Produkt kann man in einem Standardmaß erwerben oder nach Wunschmaß.
Das Produkt mit Standardmaß nehmen wir natürlich grundsätzlich immer zurück,
Sonderanfertigungen hingegen nicht.
In der Artikelbeschreibung ist natürlich vermerkt, dass die Rücknahme von Sonderanfertigungen ausgeschlossen ist. Ebenfalls ist vermerkt, dass wir unseren Kunden kostenlose Muster zusenden,
um Farben im realen zu begutachten zu können.
Meine Frage wäre jetzt einfach, kann ich diesbezüglich zum Anwalt?
Das ganze ist aus meiner Sicht ziemlich Geschäftsschädigend.
Liebe Grüße!
Schlechte Bewertung erhalten, Abmahnung sinnvoll?
6. März 2020
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Frage vom 6. März 2020 | 18:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechte Bewertung erhalten, Abmahnung sinnvoll?
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#1
Antwort vom 6. März 2020 | 21:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120178 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatDas Produkt mit Standardmaß nehmen wir natürlich grundsätzlich immer zurück, Sonderanfertigungen hingegen nicht. :
ZitatIn der Artikelbeschreibung ist natürlich vermerkt, dass die Rücknahme von Sonderanfertigungen ausgeschlossen ist. :
Was genau ist das denn für ein Produkt?
ZitatMeine Frage wäre jetzt einfach, kann ich diesbezüglich zum Anwalt? :
Klar. Das kann man jederzeit.
#2
Antwort vom 6. März 2020 | 22:25
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Ich würde zunächst mal versuchen, die Bewertung über Amazon löschen zu lassen.
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#3
Antwort vom 7. März 2020 | 01:15
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
der Punkt an dem ihr meiner Meinung nach ansetzen könnt, ist lediglich die Aussage
UndZitat:"Nicht kaufennnnnn!!!!!!!!!
Zitat:Bitte nicht kaufen!!!!"
Die Aussage sehr schlecht und Ware nicht zurückgenommen, entspricht zum einem dem Empfinden des Kunden, zum anderen ist das mit dem nicht zurückgenommen ja auch eine wahre Tatsache. Klar müsst ihr nicht zurücknehmen, aber ebenso darf der Kunde auch schreiben, dass die Ware nicht zurückgenommen wurde. Das ist also absolut OK, dass er das schreibt.
Geschäftsschädigend ist wenn nur das er schreibt, nicht bei Euch kaufen...
#4
Antwort vom 9. März 2020 | 10:19
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitatzum anderen ist das mit dem nicht zurückgenommen ja auch eine wahre Tatsache :
Es ist aber durch Unvollständigkeit irreführend, da suggeriert wird, der VK hätte entweder das Widerrufsrecht nicht beachtet oder eine berechtigte Mängelreklamation zurückgewiesen.
#5
Antwort vom 10. März 2020 | 13:23
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
ZitatAbmahnung sinnvoll? :
Meiner Ansicht nach, selbst wenn sie berechtigt wäre, nein.
Nicht vergessen, das Internet vergisst nichts und wenn der Kunde noch "anderweitig unterwegs" ist könnte eine Abmahnung geschäftsschädigender sein als diese "Rezension", sofern man das überhaupt so nennen kann.....
Es wäre wohl zielführender sich mit der "Rezension" sachlich auseinanderzusetzen.
Oder eben:
ZitatIch würde zunächst mal versuchen, die Bewertung über Amazon löschen zu lassen. :
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