Schlechte Bewertung erhalten, Abmahnung sinnvoll?

6. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go540693-13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechte Bewertung erhalten, Abmahnung sinnvoll?

Hallo Zusammen,

ich bin gewerblicher Verkäufer auf Amazon und habe eine negative Bewertung zu meinem Produkt erhalten.

Kurzer Sachverhalt:

Kunde bestellt ein Produkt, welches speziell für Ihn angefertigt wurde (Produktion nach Wunschmaß).
Kurz nach Erhalt der Ware, fällt dem Kunden auf, dass er gerne doch eine andere Farbe hätte.
Er startet auf Amazon einen Rücksendeantrag, diesen lehnen wir allerdings ab und erklären dem Kunden,
dass wir die Ware nicht zurücknehmen können, da es sich um eine Sonderanfertigung handelt.
Am nächsten Tag erhalten wir eine 1* Bewertung mit folgendem Text:

"Nicht kaufennnnnn!!!!!!!!! Sehr schlecht
Sehr schlecht nicht kaufen, Ware nicht zurückgenommen. Bitte nicht kaufen!!!!"

Das Produkt kann man in einem Standardmaß erwerben oder nach Wunschmaß.
Das Produkt mit Standardmaß nehmen wir natürlich grundsätzlich immer zurück,
Sonderanfertigungen hingegen nicht.

In der Artikelbeschreibung ist natürlich vermerkt, dass die Rücknahme von Sonderanfertigungen ausgeschlossen ist. Ebenfalls ist vermerkt, dass wir unseren Kunden kostenlose Muster zusenden,
um Farben im realen zu begutachten zu können.

Meine Frage wäre jetzt einfach, kann ich diesbezüglich zum Anwalt?
Das ganze ist aus meiner Sicht ziemlich Geschäftsschädigend.

Liebe Grüße!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go540693-13):
Das Produkt mit Standardmaß nehmen wir natürlich grundsätzlich immer zurück, Sonderanfertigungen hingegen nicht.

Zitat (von go540693-13):
In der Artikelbeschreibung ist natürlich vermerkt, dass die Rücknahme von Sonderanfertigungen ausgeschlossen ist.

Was genau ist das denn für ein Produkt?



Zitat (von go540693-13):
Meine Frage wäre jetzt einfach, kann ich diesbezüglich zum Anwalt?

Klar. Das kann man jederzeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich würde zunächst mal versuchen, die Bewertung über Amazon löschen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

der Punkt an dem ihr meiner Meinung nach ansetzen könnt, ist lediglich die Aussage

Zitat:
"Nicht kaufennnnnn!!!!!!!!!
Und
Zitat:
Bitte nicht kaufen!!!!"


Die Aussage sehr schlecht und Ware nicht zurückgenommen, entspricht zum einem dem Empfinden des Kunden, zum anderen ist das mit dem nicht zurückgenommen ja auch eine wahre Tatsache. Klar müsst ihr nicht zurücknehmen, aber ebenso darf der Kunde auch schreiben, dass die Ware nicht zurückgenommen wurde. Das ist also absolut OK, dass er das schreibt.

Geschäftsschädigend ist wenn nur das er schreibt, nicht bei Euch kaufen...


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
zum anderen ist das mit dem nicht zurückgenommen ja auch eine wahre Tatsache


Es ist aber durch Unvollständigkeit irreführend, da suggeriert wird, der VK hätte entweder das Widerrufsrecht nicht beachtet oder eine berechtigte Mängelreklamation zurückgewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von go540693-13):
Abmahnung sinnvoll?


Meiner Ansicht nach, selbst wenn sie berechtigt wäre, nein.
Nicht vergessen, das Internet vergisst nichts und wenn der Kunde noch "anderweitig unterwegs" ist könnte eine Abmahnung geschäftsschädigender sein als diese "Rezension", sofern man das überhaupt so nennen kann.....
Es wäre wohl zielführender sich mit der "Rezension" sachlich auseinanderzusetzen.

Oder eben:

Zitat (von fm89):
Ich würde zunächst mal versuchen, die Bewertung über Amazon löschen zu lassen.


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