Schutzhinweise (Copyright, Trademark usw.)

20. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Trustme
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Schutzhinweise (Copyright, Trademark usw.)

Hallo,

ich habe mich als Kaufmann beim Handelsregister eintragen lassen. In Folge dessen ist mein Firmenname geschützt, laut Notar.
Nun sehe ich öfters im Internet Firmenname, gefolgt von kleinen Schutzmarken wie TM, C (mit Kreis drum), R (mit Kreis drum).
Nun hat mich mein Webdesigner gefragt, wie er das Logo machen soll, bzw ob er ein solches Zeichen einfügen soll.
Das weiss ich natürlich auch nicht, sonst wär ich nicht hier ;)
Aber ich weiß, dass Ihr das wisst :D

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
katzekloh
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

TM und R sind abkürzungen für Trademark bzw. Registered Trademark. Das kommt aus dem angelsächsischen Raum und passt nicht so recht zu unserem System. Vergleichbar ist es mit eingetragenen Marken.

Der Schutz einer eingetragenen Firma ist ein ganz anderer, er folgt direkt aus dem Gesetz und ist nicht abhängig vom Anbringen irgendwelcher Zeichen. Hier meine ich, man kann sich allenfalls Ärger einfangen, wenn man den Eindruck erweckt, die Firma sei als Marke eingetragen, obwohl sie das nicht ist.

Das Copyright-Zeichen ist ebenfalls keine deutsche Erfindung. Es ist eine übliche Kennzeichnung, die der Urheber an seinem Werk anbringt. Erforderlich für den urheberrechtlichen Schutz ist es aber auch nicht, da dieser in Deutschland automatisch besteht, sobald das Werk geschaffen ist. So ist das im Prinzip auch fast überall sonst, das C-Zeichen hat eigentlich nur noch einen praktischen Vorteil, wenn man z.B. in den USA seine Urheberrechte durchsetzen will.

Mit dem Schutz einer Handelsfirma hat aber auch das Copyright-Symbol herzlich wenig zu tun, denn das ist keine urheberrechtliche Frage. Das (c) bezieht sich immer auf ein Werk, also z.B. das Logo oder die Homepage in der jeweiligen Gestaltung.

Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass es in Deutschland eigentlich kein Zeichen gibt, das man anbringen muss. Zur Erlangung des Firmenschutzes schon gar nicht, der besteht einfach.

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#2
 Von 
katzekloh
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

TM und R sind abkürzungen für Trademark bzw. Registered Trademark. Das kommt aus dem angelsächsischen Raum und passt nicht so recht zu unserem System. Vergleichbar ist es mit eingetragenen Marken.

Der Schutz einer eingetragenen Firma ist ein ganz anderer, er folgt direkt aus dem Gesetz und ist nicht abhängig vom Anbringen irgendwelcher Zeichen. Hier meine ich, man kann sich allenfalls Ärger einfangen, wenn man den Eindruck erweckt, die Firma sei als Marke eingetragen, obwohl sie das nicht ist.

Das Copyright-Zeichen ist ebenfalls keine deutsche Erfindung. Es ist eine übliche Kennzeichnung, die der Urheber an seinem Werk anbringt. Erforderlich für den urheberrechtlichen Schutz ist es aber auch nicht, da dieser in Deutschland automatisch besteht, sobald das Werk geschaffen ist. So ist das im Prinzip auch fast überall sonst, das C-Zeichen hat eigentlich nur noch einen praktischen Vorteil, wenn man z.B. in den USA seine Urheberrechte durchsetzen will.

Mit dem Schutz einer Handelsfirma hat aber auch das Copyright-Symbol herzlich wenig zu tun, denn das ist keine urheberrechtliche Frage. Das (c) bezieht sich immer auf ein Werk, also z.B. das Logo oder die Homepage in der jeweiligen Gestaltung.

Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass es in Deutschland eigentlich kein Zeichen gibt, das man anbringen muss. Zur Erlangung des Firmenschutzes schon gar nicht, der besteht einfach.

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